Bern

«Keine Alternative mehr zur EU»

Von Richard Aschinger. Aktualisiert am 27.07.2009

Seit die EU den Binnenmarkt verwirklicht habe, sei es für die Schweiz immer schwerer möglich, Nachteile ihrer Nichtmitgliedschaft zu vermeiden, sagt der ehemalige Wirtschaftsdiplomat Silvio Arioli.

Im März 1957 wurde in Rom die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft gegründet – ohne die Schweiz.

Im März 1957 wurde in Rom die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft gegründet – ohne die Schweiz.

Silvio Arioli. (zvg)

Silvio Arioli. (zvg)

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Zur Person

Silvio Arioli war von 1967 bis 1995 in der Schweizer Handelspolitik tätig. Zuletzt als Delegierter für Handelsverträge im Bundesamt für Aussenwirtschaft (Bawi). An den Universitäten Basel und Zürich lehrte er europäisches und internationales Wirtschaftsrecht. (ra)

«Bund»: Während 28 Jahren haben Sie dort gearbeitet, wo die Schweizer Europapolitik gemacht wurde. Heute kritisieren Sie den von der Schweiz verfolgten bilateralen Weg als für eine wirksame Interessenwahrung unzulänglich und für ein souveränitätsbewusstes Land unwürdig. Was ist da passiert?

Silvio Arioli: Bis in die 1980er-Jahre ist es der Schweiz mit ihrer Mitgliedschaft in der kleinen Freihandelszone (Efta) und dem Freihandelsabkommen von 1972 weitgehend gelungen, Nachteile der Nichtmitgliedschaft in der Europäischen Gemeinschaft (EG) zu vermeiden. Mit dem Beschluss der EG von 1987, den Binnenmarkt zu verwirklichen, erhielt die wirtschaftliche Integration eine ganz neue Qualität. Kernstück des Programms waren 300 für das Funktionieren des Marktes nötige EG-Rechtserlasse. In der Schweiz erkannte man zwar, dass sich für unsere Industrie- und Dienstleistungsunternehmen Schwierigkeiten ergeben würden. Aber man hoffte, wie bisher mit einzelfallweisen Lösungen durchzukommen. Das hat nicht funktioniert.

Warum hat die Schweiz diese Kurve der Integration nicht geschafft?

Auf Initiative der nordischen Länder wurde 1989 von der EG-Kommission das Projekt eines Vertrages über den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) auf den Weg gebracht. Dieser garantierte volle Beteiligung am Binnenmarkt um den Preis der Übernahme des relevanten EG-Rechts. Die Schweiz beteiligte sich mit grossem Einsatz an den Verhandlungen, aber das Abkommen wurde vom Volk abgelehnt. In der Folge hat die Schweiz durch eine Serie bilateraler Abkommen den Anschluss an zentrale Teile des Binnenmarktes doch gefunden. Aber heute zeigt sich, dass wir auf dem bilateralen Weg ohne Mitbestimmung und unter zunehmendem Zwang zum Nachvollzug von EU-Recht immer mehr Selbstbestimmung verlieren und politisch ins Abseits geraten.

Alles Folgen der verflixten EWR-Abstimmung? Schuld ist das Volk?

Die Ablehnung war mit 0,3 Prozent Unterschied ein Zufallsergebnis. Aber die Wurzeln der heutigen Probleme sind tiefer und gehen sehr viel weiter zurück. Die Schweiz verfolgt in ihren Aussenbeziehungen seit dem Zweiten Weltkrieg eine fast ausschliesslich reaktive Politik. Wie oft auch in der Innenpolitik will man Neuerungen nur akzeptieren, wenn sie sich als unzweifelhaft notwendig erweisen. Solche Gewissheit ist aber selten zu haben. In der Innenpolitik kann man im Zweifel Nein sagen und später darauf zurückkommen. In internationalen Beziehungen verändern sich die Verhältnisse dauernd . Ein Land hat selten zwei Mal dieselbe Chance.

Hätte der Bundesrat nicht ein EG-Beitrittsgesuch eingereicht, hätte das Volk dem EWR zugestimmt?

Der Bundesratsentscheid widerspiegelt meines Erachtens das Dilemma, in das die EWR-Verhandlungen die federführenden Bundesräte René Felber und Jean-Pascal Delamuraz gestürzt haben. Ihr aussenpolitischer Instinkt sagte ihnen: «Wir dürfen uns in Europa nicht isolieren.» Ihr innenpolitisches Sensorium warnte: «Wir dürfen uns durch die EG nicht vereinnahmen lassen.» Dabei war eigentlich von Anfang an klar, dass der EWR nur auf der Grundlage des EG-Binnenmarktrechts zustande kommen konnte.

Also ein in Verhandlungen nicht zu lösender Interessenkonflikt?

Die Schweizer Verhandlungsdelegation setzte sich beharrlich für möglichst grossen Einfluss der Efta-Länder bei der Rechtssetzung ein. Man erstritt die Möglichkeit, neues EG-Recht abzulehnen, musste allerdings in diesem Fall eine eingeschränkte Teilnahme am Binnenmarkt akzeptieren. In der Schweiz führte das zum Eindruck, das EWR-Abkommen sei im institutionellen Aufbau nicht befriedigend. Die übrigen Efta-Länder zeigten mit ihren Beitrittsgesuchen einen Ausweg aus dem Dilemma. Im Mai 1992 entschied der Bundesrat mit 4:3 Stimmen, ihnen zu folgen.

War das falsch?

Das Beitrittsgesuch machte die EWR-Abstimmungskampagne noch komplexer, als sie schon war. Stellt man es jedoch in den Kontext der damaligen europäischen Entwicklung, dann war es nicht nur richtig, sondern es entsprach dem Grundanliegen unserer Europapolitik seit ihren Anfängen: den Sonderfall Schweiz zu bewahren, ihn aber nicht zum Einzelfall werden zu lassen. Genau dies drohte jedoch zu geschehen. Alle Efta-Partner, ausser Island und Liechtenstein, suchten den EG-Beitritt. Und nach dem Zusammenbruch des Warschauer Pakts wollten auch alle mittelosteuropäischen Staaten rasch in die EG. Damit war klar: Für eine Zusammenarbeit in Europa gab es zur EG keine Alternative mehr.

Also keine anderen Optionen als den Beitritt?

EU-Skeptiker behaupten, die Schweiz könnte Souveränität gewinnen, indem sie zur EU auf mehr Distanz geht und zum Beispiel Freihandelsabkommen mit aussereuropäischen Staaten wie Japan, Kanada oder den USA abschliesst. Solche Verträge sind für unsere Wirtschaft nützlich. Darin aber eine Alternative zur Europapolitik zu sehen, ist ein Witz. Von den Exporten der Schweiz entfallen 62 Prozent auf die EU, verglichen mit 3 auf Japan oder 9,4 auf die USA. Die Zusammenarbeit mit der EU ist für die Schweiz von existenzieller Bedeutung und unersetzlich. Eine Studie eines Genfer Doktoranden kommt zum Ergebnis, dass der Anteil der Gesetzgebung, der durch die EU ausgelöst oder beeinflusst wurde, im Mitgliedland Österreich und in der Schweiz gleich gross ist, nämlich rund die Hälfte. Der Unterschied besteht nur darin, dass Österreich bei der Vorbereitung der zugrunde liegenden EU-Richtlinien mitentscheiden kann. (Der Bund)

Erstellt: 27.07.2009, 14:28 Uhr

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