«Die Schweiz wird anfälliger auf Druck»
Von Richard Aschinger. Aktualisiert am 17.08.2009 3 Kommentare
Franz von Däniken. (zvg)
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Zur Person
Franz von Däniken (60) war von 1999 bis 2005 Staatssekretär Aussenministerium. Er koordinierte im Auftrag des Bundesrats die Verhandlungen über die zweite Staffel bilateraler Verträge mit der EU. Dabei ging es unter anderem um den Beitritt zum Schengenraum, zum Asylabkommen von Dublin, um die Zinsbesteuerung auf Kapitalien von EU-Einwohnern und um internationale Betrugsbekämpfung. Seit 2005 leitet von Däniken die Drosos Stiftung, die Hilfsprojekte zur Verbesserung der Lebensumstände von Menschen im Ausland und Inland unterstützt. (ra)
«Bund»: Vor 17 Jahren hat das Volk den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) abgelehnt, unter anderem, weil er die Schweiz gezwungen hätte, EU-Recht zu übernehmen, ohne über die weitere Entwicklung mitbestimmen zu können. Jetzt kommt diese Kritik beim bilateralen Weg wieder: Die Schweiz verliere ihre Souveränität.
Franz von Däniken: Es ist so: Der bilaterale Weg ist kein souveräner Weg. Er führt dazu, dass die Fremdbestimmung der Schweiz immer grösser wird. Einzelne bilaterale Abkommen enthalten, wie der EWR, Regeln für Mitgestaltungsrechte. Aber in der Realität ist entscheidend, ob man das Stimmrecht hat. Nur dann kann man Koalitionen bilden und auf Entscheide Einfluss nehmen.
Das hatte man vor fünf Jahren, als Sie Staatssekretär waren, von Ihnen nie gehört. Es fällt auf: Drei von vier in dieser Interview-Serie befragten ehemaligen Hauptakteuren der Schweizer Europapolitik kritisieren heute den bilateralen Weg deutlich. Durften Sie im Amt nicht frei reden?
Mein Rücktritt nach fünfeinhalb Jahren im Amt des Staatssekretärs war kein Spontanentscheid. Mehrere Gründe hatten mich dazu veranlasst, unter anderem auch eine wachsende Skepsis gegenüber der Europapolitik der Schweiz. Verwaltungsintern wurden wiederholt auch europapolitische Alternativen zur Diskussion gestellt. Aber das wurde nicht in die Öffentlichkeit getragen. Dazu kommt, dass sich in den letzten Jahren viel bewegt hat.
Konkret?
Mittlerweile gehören der EU 27 Staaten an. Gegenüber Nichtmitgliedern, welche den Zugang zum Binnenmarkt anstreben, fordert die Union strikter denn je die Übernahme ihres Acquis communautaire (gemeinsames EU-Recht, Red.) bis in Vollzugsregeln hinein. Bei eigenen, neuen Forderungen gegenüber Drittstaaten, bei denen sie intern keine einheitliche Position hat, lässt die EU häufiger die Muskeln spielen.
Zum Beispiel?
Im Steuerbereich. Bereits beim zweiten bilateralen Vertragspaket, das 2001–2004 ausgehandelt wurde, hat die EU der Schweiz Verhandlungen über das Prinzip des Informationsaustausches zwischen Banken und Steuerbehörden aufgedrängt. Es ist uns damals gelungen, als Alternative die vom Finanzdepartement vorgeschlagene kreative Idee der Zinsbesteuerung in das entsprechende Abkommen aufzunehmen. Bei der Bankiervereinigung, bei Economiesuisse und im Finanzdepartement wurde darauf vielleicht etwas vorschnell gefolgert, das Bankgeheimnis sei ein für alle Mal gerettet. Aber heute ist schon wieder alles in Bewegung: Die Schweiz wurde dazu gedrängt, die OECD-Richtlinien zur Bekämpfung der Steuerhinterziehung zu übernehmen. Und die EU verlangt eine Änderung der kantonalen Holding-Besteuerung. Das zeigt: Wenn die EU etwas stört, dann ist sie heute bereit, eine Änderung auch ohne Rechtsanspruch aus einem Abkommen durchzusetzen. Auch andere, kleine Fälle zeigen die Druckanfälligkeit der Schweiz. Um das Medienabkommen zu retten, musste die Schweiz der EU zum Beispiel nachträglich das Zugeständnis machen, dass künftig Alkoholwerbung am Fernsehen erlaubt wird.
Wäre das anders gelaufen, wenn wir EU-Mitglied wären?
Das bestehende EU-Recht müsste die Schweiz beim Beitritt übernehmen. Aber der Acquis wird jeden Tag weiterentwickelt. Als Mitglied wäre die Schweiz an diesem Entscheidungsprozess beteiligt. Die Vorstellung, wir stünden dann den 27 Mitgliedern allein gegenüber, ist falsch. Je nach Thema und Fragestellung gibt es Länder mit ähnlichen Interessen und Meinungen. Mit denen arbeitet man zusammen, in der EU wie in allen anderen internationalen Organisationen, denen die Schweiz seit Jahrzehnten angehört. Manchmal gewinnt, manchmal verliert man, wie in jedem demokratischen Entscheidungsprozess. Auch in der Gemeindeversammlung. Zu behaupten, die Schweiz würde in der EU immer minorisiert, entspricht einer resignativen Haltung, die ich nicht teile.
Der bilaterale Weg bringt Souveränitätsprobleme. Aber beim EU-Beitritt kommt unvermeidbar die Frage, ob unsere direkte Demokratie noch funktionieren könnte.
Wenn man auf die letzten fünfzehn Jahre zurückschaut, gibt es meiner Meinung nach keine einzige Initiative, die gegen EU-Recht verstossen hätte. Wenn einmal eine EU-rechtswidrige Initiative käme, dann sind zwei Möglichkeiten denkbar. Entweder wird sie für ungültig erklärt. Oder man bringt sie zur Abstimmung. Würde sie abgelehnt, wäre das Problem gelöst. Würde sie angenommen, wäre das ein Auftrag an die Regierung, in Brüssel im Sinn der Initiative tätig zu werden. Das ist nicht einfach eine Illusion. Auch ohne formelles Vorschlagsrecht kann ein Mitglied Anstösse geben, andere für ein Anliegen gewinnen, im EU-Parlament lobbyieren. Über grundsätzliche Fragen, zur Zeit zum Beispiel bei der EU-Verfassung, müsste die Bevölkerung selbstverständlich abstimmen können. Ich bin überzeugt, dass ein EU-Beitritt die direktdemokratischen Rechte von Herrn und Frau Schweizer nicht wesentlich beschneiden würde.
Auf wichtigen Posten in Brüssel platzieren Regierungen von EU-Staaten gern in undurchsichtigen Verfahren ausgewählte politische Freunde. Die Leute fürchten, das wäre in der Schweiz, wenn sie einmal Mitglied wäre, nicht anders. Von der Mitbestimmung würden dann Politiker und Beamte, nicht aber das Volk profitieren.
Es gibt in der EU solche Fälle. Aber: Funktioniert die Schweiz diesbezüglich wirklich so ganz anders? Und es ist doch auch eine Tatsache, dass EU-Länder immer wieder ganz hervorragende Leute in die Kommission schicken.
Der Bundesrat erklärt, zum heutigen Zeitpunkt könne die Schweiz ihre Interessen am besten mit bilateralen Abkommen wahren.
Werden die europäischen Interessen der Schweiz ausschliesslich wirtschaftlich definiert, so haben die bilateralen Abkommen tatsächlich ein wichtiges Ziel erreicht: Dank ihnen hat die Schweiz heute einen zwar nicht vollständigen, aber relativ weitgehenden Zugang zum Europäischen Binnenmarkt. Darüber hinaus erlauben sie der Schweiz dort, wo beide Seiten interessiert sind, auch den Ausbau der Beziehungen in anderen Bereichen. Aber je mehr bilaterale Verträge auf der ausschliesslichen Grundlage von EU-Recht abgeschlossen werden müssen, desto stärker wird die Autonomie der Schweiz tangiert. So wächst die Abhängigkeit von der EU. Die Schweiz wird anfälliger auf Druck. In jüngster Zeit häufen sich die Beispiele.
Wären die Diskussionen im Steuerbereich für die Schweiz besser gelaufen, wenn wir EU-Mitglied gewesen wären?
Bei der Frage der schweizerischen Beziehung zur EU geht es nicht um die Probleme von gestern und heute, sondern um unsere Zukunft. Ich plädiere dafür, die europapolitischen Interessen der Schweiz ganzheitlich zu verstehen und nicht auf das Wirtschaftliche zu beschränken. Die europäische Berufung der Schweiz erschöpft sich doch nicht im Zugang unserer Wirtschaft zum EU-Binnenmarkt. Es geht vor allem auch um die Frage, wie die Schweiz ihre Position in der Welt sieht. Wollen wir Einfluss nehmen auf Entscheide, die uns betreffen, oder genügt es uns, passiv nachzuvollziehen, was andere beschliessen? Zur Diskussion steht der Gestaltungswillen der Schweiz in Europa und in der Welt. Wer für das Verhältnis zur EU ausschliesslich den bilateralen Weg sieht, spricht ihr diesen Willen ab und muss auch offen sagen, wohin das die Schweiz führt: in einen Zustand der Satellisierung.
Das leuchtet ein. Aber wenn man Sie so reden hört, erinnert das an einen Spruch des verstorbenen Waadtländer Bundesrates Jean-Pascal Delamuraz, den Sie in einem Vortrag zitierten: «Von Däniken, tu es un intellectuel . . .»
(Lacht). Das war an einem Diplomatenempfang im Hotel Schweizerhof, als man plötzlich über Europapolitik und eine allfällige EU-Mitgliedschaft der Schweiz redete. Delamuraz war ein Europäer. Was er sagen wollte war: «Du hast Recht, aber das ist innenpolitisch nicht möglich.»
Da hatte Delamuraz doch Recht, oder?
Ja. Die Schweiz wird der EU kurzfristig nicht beitreten. In seiner europapolitischen Standortbestimmung von 2006 erklärte der Bundesrat, eine neue Situation träte ein, wenn die wirtschaftliche Position der Schweiz sich markant ändern würde. Insbesondere, wenn der Frankenkurs sich nicht mehr auf einem für die Wirtschaft akzeptablen Niveau halten liesse. Konkret bedeutet diese Haltung, dass die Wirtschaft über unsere Europapolitik entscheiden soll. Eine solche Politik des Treibenlassens entspricht nicht meiner Vorstellung einer starken, strahlenden Schweiz. Bundesregierung und Verwaltung sollten jetzt anfangen, der Bevölkerung die Wahrheit zu sagen: Wir sind von der EU stark abhängig. Und der bilaterale Weg macht diese Abhängigkeit nicht kleiner, sondern stärker. Wenn die Schweiz so weitermacht, wird sie zu einer Art Monaco. (Der Bund)
Erstellt: 17.08.2009, 16:25 Uhr
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3 Kommentare
Dieses ewige Gerede über die Schweiz die abseits steht - über vergangene Entscheide die gefällt wurden der EU nicht beizutreten - wie schwer es die Schweiz in Zukunft haben wird. Sieht denn niemand wie die EU mit der Wirtschaftskrise kämpfen muss - wieviele EU Bürger in die Schweiz ziehen weil sie hier bessere Chancen erhalten. Dieses Gejammer geht mir einfach auf die Nerven. Antworten
Gejammer? Die letzten Monate haben gezeigt, wie gross der Druck von aussen werden kann. Zudem: auch wenn uns uns wirtschaftlich gut geht, wir sind trotzdem ständig gezwungen (aus wirtschaftlichen Gründen!) unsere Gesetze der EU anzupassen ohne mitbestimmen zu können. Ist es ein Gejammer, wenn man sagt, man möchte lieber vorher mitreden als nachher alles schlucken zu müssen? Antworten
Bern
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