«Recht ist dazu da, gerechte Verhältnisse zu schaffen»
Von Rudolf Burger. Aktualisiert am 23.03.2009
«Bund»: Herr Killias, Lucie Trezzinis Mörder ist im Alter von 19 Jahren wegen Tötungsversuchs zu vier Jahren Gefängnis verurteilt worden. War das zu wenig?
Martin Killias: Bei seiner ersten Tat kam man zum Schluss, vor allem müsse der Täter «geheilt» werden. So wurde er in einen Massnahmenvollzug eingewiesen, bei dem der maximale Freiheitsentzug vier Jahre beträgt – für einen Tötungsversuch eine relativ kurze Strafe. In England hätte der Täter für sein erstes Verbrechen lebenslänglich bekommen.
Wie viele Jahre gibt es üblicherweise für einen Tötungsversuch?
Acht bis zehn Jahre. Dann sässe der Täter jetzt noch im Gefängnis. Vom Opfer her gesehen, war die Strafe klar zu wenig lang.
In einem Artikel in der NZZ diese Woche führen Sie andere problematische Urteile auf, so den Fall jenes Täters, der einem Fan des Fussballclubs FCZ die Faust ins Gesicht schlug. Das Opfer schlug mit dem Hinterkopf auf den Boden auf und ist seither invalid.
Für diese Tat gab es anderthalb Jahre, aber ein Teil der Strafe ist durch die Untersuchungshaft schon abgesessen. In diesem Urteil sehe ich die Tendenz, bei sehr schweren Delikten gegen Leib und Leben, bei denen es sich nicht um vollendete Tötungen handelt, ein sehr tiefes Strafmass zu verhängen. Ich begreife nicht, wieso brutale Schläge gegen den Kopf, die schwere Hirnverletzungen zur Folge haben können, nicht häufiger als schwere Körperverletzung und allenfalls versuchte Tötung angesehen werden. Mindestens müsste auf versuchte schwere Körperverletzung entschieden werden.
Und was wäre dafür das Strafmass?
Das kann bis zehn Jahre gehen.
Sie kritisieren ein weiteres Urteil: Zwei Jugendliche verprügelten im Bahnhof Stadelhofen in Zürich einen Mann. Er fiel aufs Bahngleis, die Täter liefen davon, gerettet wurde das Opfer durch Passanten . . .
. . . dass die Täter mit einer bedingten Freiheits- beziehungsweise Geldstrafe von 30 und 75 Tagen davonkamen, ist unglaublich. Schwer nachvollziehbar ist auch, dass die beiden wegen «unterlassener Nothilfe» verurteilt wurden. Dafür hätte man allenfalls die auf dem Perron wartenden Bahnreisenden belangen können, wenn sie nicht rettend eingegriffen hätten, aber nicht die Verursacher dieses Sturzes auf die Gleise. Die Tat der beiden kommt in die Nähe eines Tötungsdelikts.
Hat die Staatsanwaltschaft gegen dieses milde Urteil nicht rekurriert?
Das Unglaublichste ist: Die Staatsanwaltschaft hat nicht nur nicht rekurriert, sie hat das Verfahren per Strafbefehl erledigt. Wenige Augenblicke nachdem Bahnreisende den Mann zurück aufs Perron gehoben hatten, fuhr übrigens ein Zug ein.
Sind Sie generell für schwerere Strafen?
Nicht generell, aber bei schweren Gewaltdelikten stimmen die Proportionen nicht mehr. Im Fall Stadelhofen hätte angesichts der Schwere des Vergehens – Körperverletzung plus unterlassene Nothilfe – eine Strafe von viereinhalb Jahren ausgesprochen werden können. Wieso nicht zum Beispiel vier Jahre beantragt wurden, ist mir unerklärlich. Es kann doch nicht sein, dass das Strafmass systematisch an der untersten Grenze liegt. Ein Monat wäre eine angemessene Strafe für einen ganz leichten Fall von unterlassener Nothilfe.
Urteilen die Richter also zu milde?
In diesem Fall und auch beim FCZ-Fan kritisiere ich nicht die Gerichte, sondern die Staatsanwaltschaft. Im Fall Stadelhofen gab es nicht einmal eine Anklage, sondern nur einen Strafbefehl, der nicht an die Öffentlichkeit kommt. Über eine solche schwer verständliche Entscheidung hätte die Staatsanwaltschaft proaktiv an einer Pressekonferenz informieren müssen.
Das ist im Fall Stadelhofen nicht passiert?
Nein. Dank «Blick»-Journalisten, die über diesen Fall geschrieben hatten und wissen wollten, wie er ausgegangen war, wurde Öffentlichkeit hergestellt.
Milde Urteile wurden diese Woche auch im Fall Schmitten verkündet: Wegen Vergewaltigung und sexueller Nötigung zweier Mädchen standen vier zur Tatzeit noch minderjährige Ausländer vor Gericht. Die höchste ausgesprochene Strafe, zehn Monate, wird zugunsten der Einweisung in eine Erziehungsanstalt aufgeschoben. Ihr Kommentar?
Ich kenne nur, was öffentlich mitgeteilt worden ist. Der Gerichtspräsident hat sinngemäss erklärt, man habe den Angeklagten das Leben nicht verbauen und sie resozialisieren wollen. Ich halte das für eine Fehleinschätzung. Es war eine schlimme Tat, die Angeklagten haben sich laut Zeitungsberichten bei diesen Mädchen nie entschuldigt, sondern sie als «Huren» bezeichnet . . .
. . . gemäss dem Richter zeigten sie auch keine Reue.
Bei so viel Uneinsichtigkeit wäre eine andere Strafe angemessen gewesen. Ich fürchte, die Täter ziehen daraus den Schluss, dass eine Vergewaltigung nichts wirklich Schlimmes sei.
Lässt sich generell sagen, dass Jugendliche heute auch bei relativ schweren Vergehen zu milde bestraft werden?
Das ist nicht nur bei Jugendlichen ein Problem, einer der beiden Stadelhofen-Täter war volljährig. Bei den Jugendlichen gibt es seit den 70er-Jahren immer weniger Einweisungen in Heime und immer mehr ambulante Massnahmen.
Weil argumentiert wird, die Resozialisierung würde erschwert?
Genau. Ich sehe das als Problem, für das die Strafrechtler kollektiv Mitverantwortung tragen. Von unserer Seite aus hat man über eine Generation lang behauptet, Freiheitsstrafen seien des Übels, je weniger Freiheitsentzug, desto weniger Rückfälle. Dieses Motto der Strafrechtswissenschaft ist wissenschaftlich nicht haltbar. Es beruhte auf nicht stichhaltigen Untersuchungen: Es wurden Täter, die ins Gefängnis mussten, mit Tätern verglichen, gegen die eine andere Strafe ausgesprochen worden war. Das Resultat war immer das gleiche: Wer im Gefängnis war, wurde häufiger rückfällig.
Das würde aber belegen, dass Freiheitsstrafen nicht sinnvoll sind.
Sicher, aber der Witz ist, dass es sich um einen fehlerhaften Vergleich handelt. Menschen, die ins Gefängnis kamen, haben schwerere Delikte begangen und sind mit mehr Risikofaktoren behaftet: mehr Vorstrafen, früherer Beginn der Delinquenz, Suchtproblematik, Desintegration am Arbeitsplatz, gestörte private Beziehungen. Dass sie häufiger rückfällig werden als gute Risiken, die bei den Alternativstrafen dominieren, ist trivial. Man könnte ebenso gut sagen, Spitäler seien kontraproduktiv, weil häufiger stirbt, wer dorthin kommt, als wer ambulant behandelt wird.
Im «Echo der Zeit» diese Woche hat Professor Marcel Niggli von der Uni Freiburg genau diese These vertreten: Strafmass und Strafart hätten keine Auswirkungen auf die Rückfallquote. Sie widersprechen ihm?
Als Erstes freue ich mich, dass jetzt plötzlich zugegeben wird, dass Freiheitsstrafen offenbar nicht schädlich sind. Das ist gegenüber dem Gesetzgeber ganz anders kommuniziert worden. Deshalb hat er im Strafgesetzbuch die angeblich «schädlichen» Freiheitsstrafen möglichst zurückgedrängt. Die gleiche Wirkung auf den Rückfall heisst aber nicht, dass aus der Sicht der Opfer – wie zum Beispiel bei Lucie – ein längerer Freiheitsentzug nichts brächte: Dieses Verbrechen hätte sich dann nicht ereignet. Drittens ist die Frage, welche Schlüsse man aus der Tatsache zieht, dass die Strafart das Rückfallrisiko nur wenig beeinflusst. Meiner Ansicht nach wäre das ein Grund, Geboten der Gerechtigkeit gegenüber den Opfern mehr Gewicht zu verleihen.
Wahrscheinlich spielt heute auch eine Rolle, dass es den Staat weniger kostet, wenn Täter nicht eingesperrt werden.
Sicher, aber es gibt auch ein fundamentales Gerechtigkeitsbedürfnis: Recht ist dazu da, gerechte Verhältnisse zu schaffen, Täter müssen eine fühlbare Sanktion erleiden.
Das ist Ihrer Meinung nach offenbar nicht mehr der Fall. Im NZZ-Artikel schreiben Sie, schwere Gewalttaten würden von der Justiz tendenziell bagatellisiert. Das ist ein harter Vorwurf.
Er knüpft an konkrete Erfahrungen an, von denen ich bei Weitem nicht alle nennen konnte. Zum Beispiel den Fall «Hedingen»: Ein jugendlicher Täter versetzt einem 40-Jährigen einen schweren Faustschlag. Das Opfer fällt hin, hat ein Hirntrauma und stirbt. Der Täter ist kurz in Untersuchungshaft. Die Jugendpsychiatrie stellt fest, er sei nicht gefährlich, der Täter wird freigelassen und verletzt ein paar Wochen später auf die gleiche Art wiederum eine andere Person sehr schwer. Ähnlich hat auch der Täter im FCZ-Fall kurze Zeit nach der Tat wieder zugeschlagen.
Was ist Ihre Vorstellung einer gerechten Strafe?
Das ist immer relativ bezogen auf die Kultur. Nehmen Sie das Beispiel der Genugtuungssumme im Fall des FCZ-Fans. Das Gericht hat dem Opfer 130000 Franken zugesprochen, in den USA hätte er vielleicht 10 Millionen bekommen. Solche Entscheidungen müssen in einem Koordinatensystem zwischen Vermögens-, Drogen-, Verkehrs- und Gewaltdelikten aufeinander abgestimmt sein. Das ist der Ursprung meiner Kritik: Ein Monat bedingt im Fall Stadelhofen – das passt einfach nicht in dieses Koordinatensystem.
In Lugano haben drei Männer aus dem Balkan einen Schweizer zusammengeschlagen und tödlich verletzt. Die beiden Haupttäter sind zu zehn Jahren Gefängnis verurteilt worden. Ist das ein gutes Urteil?
Das ist eine adäquate Strafe, absolut im Rahmen der Rechtsprechung für ein Tötungsdelikt.
Man stellt auch fest, dass Raser nicht mehr mit Samthandschuhen angepackt werden.
Der Vergleich mit den Rasern ist interessant: Bei Rasern sind auch Gerichte vermehrt geneigt, anzunehmen, die Gefahr sei so gross gewesen, dass das Risiko eines Schadeneintritts vom Täter akzeptiert wurde. Das drängt sich aber bei einem brutalen Faustschlag gegen den Kopf erst recht auf. Mit 200 auf der Autobahn oder mit 140 durch ein Dorf fahren ist zwar halsbrecherisch, aber es passiert wahrscheinlich seltener etwas Schlimmes, als wenn jemand durch einen brutalen Faustschlag ins Gesicht verletzt wird.
Vor zwei Jahren ist ein neues Strafrecht eingeführt worden, Strafen wurden reduziert. War das ein Fehler?
Der Verzicht auf kürzere Inhaftierungen war keine gute Entscheidung. Man hat heute nicht mehr die Möglichkeit, einen Denkzettel zu verteilen, man hat nur noch die Wahl zwischen einer langen oder einer bedingten Strafe.
Eine unbedingte Strafe beträgt mindestens 24 Monate.
Theoretisch ist das so, aber weil es auch teilbedingte Strafen gibt, beträgt eine unbedingte Strafe, die wirklich abgesessen werden muss, über drei Jahre.
Es fehlt die Möglichkeit, kürzere unbedingte Strafen auszusprechen?
Bei Tätern ohne nennenswerte Vorstrafen, ja. Früher konnte man sie zu einer relativ kurzen Freiheitsstrafe unbedingt verurteilen. Wenn jetzt gleich vier Jahre verhängt werden müssen, ist das problematisch. In solchen Fällen gibt es wahrscheinlich viel häufiger dissozialisierende, unerwünschte Nebeneffekte des Strafvollzugs als bei kurzen Gefängnisstrafen. Aber bei allen Strafen zeigt sich: Die Zahl der Delikte nach der Strafverbüssung ist geringer als vor der Strafverbüssung. Strafen bewirken also etwas, es gibt einen Lerneffekt in der positiven Richtung – allem Pessimismus zum Trotz.
Müssten auch jüngere Täter zu Freiheitsstrafen verurteilt werden können?
Ja, in Einzelfällen braucht es auch für Jugendliche unter 16 Jahren die Möglichkeit zu einem Freiheitsentzug. Das braucht kein «Jugendknast» zu sein.
Wird in den heutigen Gerichtsfällen zu viel psychologisiert und psychiatrisiert?
Hört man nur den Diskurs, stimmt das sicher. Das kommt daher, weil in unserem System der Frage, wie man den Täter vor weiteren Taten abhalten kann, und damit der Prognose oberste Priorität zukommt. Dafür ist die forensische Psychiatrie zuständig.
In Kalifornien wandert, wer dreimal ein Verbrechen begangen hat, definitiv hinter Gitter.
Das ist ein schlechter Mechanismus. Allerdings täte man gut daran, nicht zu vergessen, dass die Regelung in Kalifornien über eine Volksinitiative eingeführt wurde, und zwar als Reaktion auf einige skandalöse Entscheidungen.
Wo sehen Sie die Ursache dafür, dass die Zahl der Gewaltdelikte in der Schweiz zunimmt?
Die Zahl der Gewaltdelikte hat lange zugenommen, wir haben jetzt aber wohl eine Trendwende. Die Zunahme erkläre ich mir so: In den 90er-Jahren hat sich das Freizeitverhalten revolutioniert, es wurden die Polizeistunde und der Alkoholausschank liberalisiert, Alcopops und Gewaltvideos kamen auf, es gab einen Boom im Hanfanbau und damit eine Vervielfachung der Haschkonsumenten. Die Anzahl Jugendlicher auf den Strassen und in Lokalen hat sich nach Mitternacht vervielfacht, dies auch als Folge der S-Bahn. Viele Risikofaktoren änderten sich in relativ kurzer Zeit und erhöhten die Gewaltbereitschaft.
Die Folge waren mehr Gewalttaten. Wieso geht die Zahl der Gewalttaten in jüngster Zeit aber eher wieder zurück?
Es könnte sein, dass die Öffentlichkeit in den letzten fünf Jahren sensibler geworden ist: In den Schulen wird Gewalt thematisiert. Auf den Bahnhöfen wird der Alkoholausschank an Jugendliche eingeschränkt. In den Zügen gibt es mehr Kontrollen, und es wird deutlich weniger Cannabis konsumiert.
Damit sagen Sie auch: Cannabiskonsum darf nicht verharmlost werden.
Überhaupt nicht. Cannabis korreliert sehr mit Delinquenz. Wo mehr Cannabis konsumiert wird, gibt es mehr andere Straftaten. Es wäre ein Fehler gewesen, den Cannabiskonsum zu liberalisieren.
Mit dieser Ansicht nehmen Sie eine gegensätzliche Position zu Ihrer Partei ein, der SP.
Das ist so. Wenn man sich mit einem Thema wissenschaftlich befasst, kann man nicht einfach die Parteimeinung vertreten.
Einig mit der SP sind Sie in der Waffenfrage, Ihrer Ansicht nach gehört die persönliche Armeewaffe ins Zeughaus. Der Nationalrat hat dies diese Woche abgelehnt.
Da hat das Ancien Regime ein Rückzugsgefecht geliefert. Aus militärischer Sicht ist die Waffe zu Hause ein alter Zopf. Es schadet dem Image der Armee, wenn sie quasi museale Funktionen erfüllen muss.
Die Waffe zu Hause steht für das Vertrauen der Behörden in den Schweizer Bürger.
Ich habe auch den Kampf um die Abschaffung der Kavallerie miterlebt. Bei allem Respekt für die Schützentradition verstehe ich nicht, wieso die Armee mithelfen muss, Traditionen am Leben zu erhalten. Und von der Idee, bei den Rekruten einen Gefährlichkeitstest zu machen, halte ich gar nichts. Da gäbe es wie im Strafvollzug Fehlbeurteilungen. Ich nehme nicht an, dass der Ehemann von Corinne Rey-Bellet, der Major war, bei einem Test durchgefallen wäre. Umgekehrt könnten viele junge Männer zu Unrecht als gefährlich abgestempelt werden und deshalb schwere Nachteile im Beruf erleiden.
Dass ein solcher Test kommt, ist eher unwahrscheinlich. Das Argument für die Waffe zu Hause heisst: Es gibt relativ wenig Missbrauch.
Das stimmt so einfach nicht. Es gibt bei uns im Vergleich zu anderen Ländern sehr viele Familiendramen und Suizide. Durch Armeewaffen kommen pro Jahr in der Schweiz immerhin rund 300 Menschen ums Leben. (Der Bund)
Erstellt: 23.03.2009, 13:39 Uhr
Bern
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