Bern

YB muss Vermarktungsfirma über drei Millionen Franken bezahlen

Aktualisiert am 23.08.2010

Die Betreiber des Stade de Suisse und die Zürcher V&F AG haben sich im Rechtsstreit um die Vermarktung des BSC Young Boys auf einen Vergleich geeinigt.

Die Berner bezahlen der Zürcher Sportvermarkterin insgesamt 3,567 Millionen Franken Schadenersatz.

Der Fall hätte am Montag zum zweiten Mal vor dem Handelsgericht in Bern verhandelt werden sollen. Da beide Parteien dem Vergleichsvorschlag des Gerichts zugestimmt haben, wurde der Termin aber abgesagt.

Die Organe des Stade de Suisse seien erleichtert, dass man damit eine alte Pendenz einvernehmlich habe regeln können, teilten diese am Montag mit.

Ungerechtfertigte Kündigung

Die V&F AG war seit 2003 für die Vermarktung des BSC Young Boys zuständig. Einen ersten Vertrag kündigte die Stade de Suisse AG im Jahr 2005, gab aber den Zürchern im Jahr 2006 mit einem abgeänderten Vermarktungsvertrag eine zweite Chance.

Diesen zweiten, langfristigen Vertrag kündigte die Stade de Suisse AG im Frühling 2007, worauf die V&F AG Schadenersatz forderte. Die Berner waren der Ansicht, die Zürcher Firma habe schlecht gearbeitet. Bei der YB-Vermarktung wäre weit mehr Geld hereinzuholen gewesen, argumentierten sie.

Das Handelsgericht bestimmte im März des vergangenen Jahres, die Stade de Suisse AG müsse der V&F AG 1,1 Millionen Franken Schadenersatz für die Saison 2007/08 bezahlen. Dies, weil die Berner den Zürchern den langjährigen YB-Vermarktungsvertrag ohne ausreichenden Grund vorzeitig gekündigt hätten.

Bis vors Bundesgericht

Dagegen wehrten sich die Stadionbetreiber vor Bundesgericht. Dieses wies die Beschwerde der Berner teilweise gut. Demnach hätte das bernische Handelsgericht nun den Schadenersatz neu berechnen müssen. Gemäss dem Urteil des Bundesgerichts hatte nämlich die Vorinstanz den Schaden nicht nach den zutreffenden Rechtsgrundsätzen ermittelt.

Bereits bezahlt hat die Stade de Suisse AG den Betrag von 1,1 Millionen Franken für die Saison 2007/08. Der Restbetrag für die übrigen Saisons bis 2012 ist in zwei gleichen Raten Ende September 2010 und Ende Juli 2011 zu bezahlen. Die Gerichtskosten übernehmen die Parteien je zur Hälfte. (js/sda)

Erstellt: 23.08.2010, 14:42 Uhr

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