«Sanfte» Medizin (fast) ohne Gegner
Von Andreas Weidmann. Aktualisiert am 31.03.2009
«Laufend verschlechtert»
Das Pro-Komitee hegt hohe Erwartungen bei einem Ja zum neuen Verfassungsartikel. Dieser sei auch notwendig, weil sich die Rahmenbedingungen der Komplementärmedizin laufend verschlechtert hätten.
Als Hauptziel der Vorlage sieht das Pro-Komitee neben der Wiederaufnahme von fünf Behandlungsmethoden in die Grundversicherung die engere Zusammenarbeit von Komplementär- und Schulmedizin. Für die nichtärztlichen Therapeuten, die über die Zusatzversicherung abrechnen, sollen nationale Diplome geschaffen werden. Der Bund dürfe dies nicht länger blockieren.
Alle angehenden Ärzte müssten auch die Methoden der Komplementärmedizin kennenlernen. Dafür brauche es elf Professuren. Swissmedic schliesslich soll Heilmittel der Komplementärmedizin nicht länger mit strengen Vorgaben und hohen Gebühren behindern, sondern vereinfacht zulassen. (sda)
Naturnahe Heilmethoden sind beliebt: Seien es Baldrian bei Schlaflosigkeit, homöopathische Globuli gegen Heuschnupfen oder Akupunktur bei Rückenschmerzen. Viele Menschen vertrauen vor allem bei leichteren Beschwerden den «sanften» Alternativen zur Schulmedizin. Laut Umfragen nutzen bis zu 70 Prozent solche Methoden, und in einer Sondierung des Krankenkassenverbandes Santésuisse sprachen sich 80 Prozent der Befragten für eine Berücksichtigung der Komplementärmedizin in der Grundversicherung aus. Dies erklärt auch die empörten Reaktionen auf Gesundheitsminister Pascal Couchepins Entscheid von 2005, mit der Homöopathie, der Anthroposophischen Medizin, der Traditionellen Chinesischen Medizin, der Pflanzenheilkunde und der Neuraltherapie fünf wichtige Methoden der Komplementärmedizin aus der Grundversicherung auszuschliessen – weil sie aus Expertensicht das Kriterium der Wirksamkeit nicht erfüllten.
Rasch kam danach die Volksinitiative «Ja zur Komplementärmedizin» zustande, die später zugunsten eines Gegenvorschlags zurückgezogen wurde. Laut dem Verfassungsartikel, über den nun abgestimmt wird, sollen Bund und Kantone «im Rahmen ihrer Zuständigkeiten für die Berücksichtigung der Komplementärmedizin sorgen».
Kranke benachteiligt
Der vage Wortlaut lässt Spielraum offen. Das Pro-Komitee machte gestern aber klar, dass es beim erwarteten Ja mit handfesten Fortschritten rechnet (vgl. Box). Klar ist für das Komitee insbesondere, dass die im Jahr 2005 gestrichenen Behandlungsmethoden wieder kassenpflichtig werden müssen, wie Ständerätin Simonetta Sommaruga (sp, BE) sagte.
Sommaruga befürchtet aufgrund dessen weder eine Mengenausweitung noch einen Kostenschub in der Grundversicherung. Unbestritten sei nämlich, dass Krankenkassen nur die Leistungen von Schulmedizinern mit offizieller Zusatzausbildung in Komplementärmedizin vergüten müssten. Oft arbeite die Komplementärmedizin zudem kostengünstiger als die Schulmedizin. Die fünf Methoden hätten jährlich 25 Millionen gekostet, nun strichen die Zusatzversicherungen ihretwegen 250 Millionen mehr an Prämien ein. Zudem würden mit dem heutigen System besonders kranke und ältere Menschen, die keine Aufnahme in die Zusatzversicherung fänden, von der Komplementärmedizin ausgeschlossen.
Der Bundesrat, der nur aus gesetzlich verordneter Loyalität mit den Räten hinter der Vorlage steht, will aus einem Ja indessen keine konkreten Forderungen ableiten (vgl. Bund vom 18. März). Das Parlament und allenfalls das Volk müssten danach in einer Gesetzesrevision entscheiden «wie die Komplementärmedizin besser in das Gesundheitssystem integriert werden könnte», so der entsprechende Passus im Abstimmungsbüchlein.
Anders sieht dies das Pro-Komitee. In den Debatten zum Gegenvorschlag sei der Wille des Parlaments zum Ausdruck gekommen, die fünf Methoden wieder aufzunehmen, sagte Ständerat Rolf Büttiker (fdp, SO). Deshalb sei auch die Initiative zurückgezogen worden.
Die fünf Methoden erfüllten die gesetzlichen Kriterien der Wirksamkeit, Wirtschaftlichkeit und Zweckmässigkeit, betonte Sommaruga. Vor dem negativen Entscheid Couchepins sei ihre Wirksamkeit nur aus schulmedizinischer Optik geprüft worden, was nicht zulässig sei.
«Neuer Gesundheitsminister»
Couchepin müsse das bestehende Gesetz deshalb nur noch anwenden. «Eher als ein neues Gesetz braucht es einen neuen Gesundheitsminister», sagte die Berner Ständerätin. Wie der Streit ausgeht, ist offen. Ein klares Volks-Ja dürfte den Druck auf Pascal Couchepin aber weiter erhöhen, seinen Entscheid zu revidieren. Laut Sommaruga werden die fünf ärztlichen Fachgesellschaften bei einem Ja sofort neue Anträge stellen.
Klar scheint angesichts des breiten Supports eine deutliche Zustimmung im Volk: Der Ständerat hatte sich einstimmig hinter den Verfassungsartikel gestellt, der Nationalrat mit 152 zu 16 Stimmen. Im Ja-Komitee machen die Hälfte der Nationalräte und 26 von 46 Ständeräten mit. SP, CVP, Grüne, Grünliberale, EVP und BDP vertreten ein Ja, während die Verbindung der Schweizer Ärzte Stimmfreigabe beschlossen hat.
Selbst Couchepins FDP dürfte sich hinter die Vorlage stellen; von 26 kantonalen Parteileitungen haben das bisher 13 getan, nur 5 sind dagegen. Mit 35 zu 17 Stimmen die Nein-Parole beschlossen hat gestern der SVP-Zentralvorstand, der einen Kostenschub in der Grundversicherung befürchtet. Die Volkspartei dürfte sich indessen kaum mit viel Verve für ein Nein einsetzen. (Der Bund)
Erstellt: 31.03.2009, 11:01 Uhr
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