Bern

Neuer Streit um Alternativmedizin

Von Patrick Feuz. Aktualisiert am 31.03.2009

Nur Homöopathie, anthroposophische Medizin und Pflanzenheilkunde? Oder auch chinesische Medizin und anderes? Was die Grundversicherung nach einem allfälligen Ja am 17. Mai zur Förderung der Komplementärmedizin bezahlen soll, ist unklar.

Die Komplementärmedizin ist beliebt. Und der Verfassungsartikel, der sie fördern will und am 17. Mai vors Volk kommt, ist allgemein formuliert: «Bund und Kantone sorgen im Rahmen ihrer Zuständigkeiten für die Berücksichtigung der Komplementärmedizin.» Die Kombination aus populärem Anliegen und bescheidenem Auftrag lässt viele annehmen, dass es am 17. Mai ein Ja gibt. Manche Anhänger der Alternativmedizin gehen davon aus, dass danach Homoöpathie, anthroposophische Medizin, Traditionelle Chinesische Medizin, Pflanzenheilkunde und Neuraltherapie wieder von der Grundversicherung bezahlt werden. Jene fünf Behandlungsmethoden also, die Gesundheitsminister Pascal Couchepin 2005 aus dem Grundleistungskatalog gestrichen hat. Vor allem die Initianten, die ein weitergehendes, mühelos zustande gekommenes Volksbegehren zurückgezogen haben, rechnen damit, am 17.Mai die Wiederaufnahme der fünf Methoden zu erreichen.

Umso grösser ist jetzt in der Szene der Alternativmediziner der Ärger über das Gesundheitsministerium. Im «Bund» vom letzten Samstag hat Thomas Zeltner, der scheidende Chef des Bundesamts für Gesundheit, die Hoffnung zerschlagen, dass die fünf Methoden quasi automatisch zurück in die Grundversicherung kommen. «Nach einem Ja gibt es zwei Möglichkeiten: Entweder beschliesst das Parlament, dass die Kriterien Wirksamkeit, Zweckmässigkeit und Wirtschaftlichkeit für die fünf Methoden nicht gelten sollen. Oder die Anbieter dieser Methoden reichen neue Gesuche für einen reduzierten Leistungsbereich ein.» Denn laut Zeltner ist etwa die chinesische Medizin ein «Universum an Methoden und Substanzen». Am Montag äusserte sich auch Pascal Couchepin in diesem Sinn.

«Volkswille missachtet»

Walter Stüdeli, Kampagnenleiter des Ja-Komitees vom 17. Mai, empfindet Zeltners und Couchepins Äusserungen als Affront: «Da wird bereits der absehbare Volkswille missachtet.» Natürlich bestehe nach einem Ja rechtlich gesehen kein Automatismus für die Aufnahme der fünf Methoden: «Aber es wäre ein klares politisches Signal, das Gesetz endlich korrekt anzuwenden.» Würde das Gesetz korrekt angewendet, müssten die Kassen die fünf Methoden heute schon bezahlen, glaubt Stüdeli. Er erinnert an ein Bundesgerichtsurteil von 1997, wonach «die Beurteilung der Wirksamkeit sich nicht auf eine naturwissenschaftliche oder schulmedizinische Optik beschränken darf». Unter Couchepins Regime sei dies nicht beherzigt worden. Stüdeli wirft dem Gesundheitsminister «Gesetzesverstoss» vor. Laut Stüdeli wollen die fünf betroffenen Fachgesellschaften nach einem Ja am 17.Mai neue Gesuche einreichen, die jüngere Forschungsergebnisse beinhalten. Nichts hält er von Zeltners Idee, den Leistungsbereich einzugrenzen.

Eine Änderung des Gesetzes mit dem Ziel, die Kriterien der Wirksamkeit, Zweckmässigkeit und Wirtschaftlichkeit für die fünf Alternativmethoden ausser Kraft zu setzen, fände Stüdeli «sehr unschön», denn: «Wir wollen keine Extrawurst, sondern nach den gültigen Regeln anerkannt werden.» Aber möglicherweise gelinge dies erst, wenn Couchepin nicht mehr Gesundheitsminister sei.

BAG findet Vorwurf unhaltbar

Im Bundesamt für Gesundheit (BAG) heisst es, jetzt breche der alte Streit wieder auf, wie man den Nachweis für die Wirksamkeit medizinischer Behandlungsmethoden erbringen solle. Der Vorwurf, das Gesundheitsamt trage eine rein schulmedizinische Brille, stimme nicht. Längst berücksichtige man auch die Alltagswirksamkeit einer Methode und beziehe Beobachtungen aus der klinischen Praxis in die Beurteilung ein. Eine weitere Lockerung der Beurteilungskriterien aber sei gefährlich, weil sonst Tür und Tor offen stünden für weitere Begehren.

Zwischen BAG und Ja-Komitee herrscht ein Konsens, dass die Grundversicherung alternative Methoden nur bezahlen soll, wenn sie von Ärzten angewendet werden. «Damit ist bereits eine hohe Hürde eingebaut», sagt die Berner SP-Ständerätin Simonetta Sommaruga. Wie Stüdeli findet sie es unzulässig zu erklären, man könne die fünf Methoden nach einem Ja am 17.Mai unmöglich nach geltenden Kriterien in die Grundversicherung aufnehmen: Couchepin habe die Methoden 2005 gestrichen, ohne die definitiven Resultate des Programms Evaluation Komplementärmedizin (PEK) abzuwarten. Nach einem Ja am 17. Mai brauche es eine unvoreingenommene neue Beurteilung der fünf Methoden: «Vielleicht sind so am Schluss vier davon in der Grundversicherung.» (Der Bund)

Erstellt: 31.03.2009, 11:06 Uhr


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