Bern

«Wir können zeigen, dass es uns braucht»

Von Matthias Raaflaub. Aktualisiert am 28.12.2011

Inwiefern betrifft die Spitalfinanzierung den Hausarzt? Seine Rolle werde unter den neuen Fallpauschalen noch wichtiger, glaubt jedenfalls der Allgemeinmediziner Marcus Grossenbacher.

Dem Hausarzt komme eine Schlüsselrolle in der Krankenversorgung zu; Marcus Grossenbacher mit seiner medizinischen Praxisassistentin Michèle Frei.

Dem Hausarzt komme eine Schlüsselrolle in der Krankenversorgung zu; Marcus Grossenbacher mit seiner medizinischen Praxisassistentin Michèle Frei.
Bild: Manu Friederich

«Minime Änderungen» bei der freien Spitalwahl

Patienten erhalten mit der Einführung des revidierten Krankenversicherungsgesetzes grössere Freiheiten bei der Wahl des Spitals. Allen Patientinnen und Patienten ist ab 2012 im Grundsatz die freie Spitalwahl möglich. Bisher konnten sich im Kanton Bern Wohnhafte nur in einem der bernischen Spitäler behandeln lassen, mit Ausnahme weniger auf der bernischen Spitalliste vermerkter ausserkantonaler Spitäler. Die Behandlung an anderen Standorten mussten sie selbst bezahlen, wenn sie dafür nicht eine Zusatzversicherung abgeschlossen hatten.

• Neu übernehmen Wohnkanton und Krankenkasse auch die anteilsmässigen Kosten der ausserkantonalen Spitäler, sofern diese auf einer kantonalen Spitalliste vermerkt sind. Allerdings gibt es Ausnahmen. Liegen beispielsweise die Kosten der Behandlung in einem gewünschten Spital in Zürich höher als nach bernischen Tarifen, muss Patient oder Zusatzversicherung die Differenz bezahlen. Ausgenommen sind wie bisher ausserkantonale Behandlungen aus medizinischer Notwendigkeit.

• Ziel dieser Änderung ist, dass Spitäler in der ganzen Schweiz verglichen werden können und eine landesweite Konkurrenz möglich ist. Spitäler, welche in Bezug auf Qualität oder Wirtschaftlichkeit nicht genügen, sollen damit aus dem Markt ausscheiden. Die Krankenkassen werden weiterhin mit Spitälern eigene Verträge aushandeln, um bestimmte Leistungen zusätzlich vergüten zu lassen. Dabei gibt es wie bislang je nach Ausrichtung der Kasse grosse Unterschiede.

• Eine Ausnahme sind Notfälle. Wegen einer notfallmässigen Hospitalisierung muss kein Patient eine Rechnung wegen Tarifdifferenzen erwarten. Egal, wie er versichert ist, entstehen keine zusätzlichen Kosten.

• Laut Auskunft der unabhängigen Vergleichsstelle Comparis sollte sich jeder Patient bei seiner Kasse oder beim Spital erkundigen, ob eine Behandlung für ihn zu Zusatzkosten führen kann. «Die Änderungen für Patientinnen und Patienten sind nur minim spürbar», sagt Comparis-Sprecher Felix Schneuwly auf Anfrage.

• Auch Marcus Grossenbacher (siehe Haupttext) relativiert die Neuerung. Nur weil es möglich sei, werde er nicht mehr Patienten als bisher an ausserkantonale Spitäler schicken, sagt er. Der Hausarzt werde weiterhin auf jene Häuser setzen, mit welchen er gute Kontakte und Erfahrungen habe. Eine Behandlung in einem Spital fern des Patientenwohnorts bringe Mehraufwand mit sich. Sich für Kontrollen und Abklärungen mehrmals ins Spital begeben zu müssen, könne eine Belastung bedeuten. Grossenbacher meint auch: «Es gibt fast nichts, was wir nicht an einem Spital im Kanton Bern lösen können.»

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Er sei ein altmodischer Hausarzt, sagt Marcus Grossenbacher. Der Allgemeinmediziner ist 24 Stunden pro Tag erreichbar, nimmt sich neben seinem 90-Prozent-Pensum die Zeit für telefonische Sprechstunden und Hausbesuche; er leistet Notfalldienst. Grossenbacher darf man getrost einen Landarzt nennen, einen aus der aussterbenden Spezies im Gesundheitswesen. Er praktiziert fünf Autominuten von Interlaken weg, in Ringgenberg, am rechten Brienzerseeufer. Die gemeinschaftlich geführte «Ringgenpraxis» teilt er sich mit einer Spezialistin für Innere Medizin und seiner Frau. Sie ist Fachärztin der Psychiatrie und Psychotherapie. Daneben ist Grossenbacher Lehrbeauftragter für Hausarztmedizin an der Universität Bern.

Rücksprache ist Geld wert

Die drei Lettern DRG finden sich in seiner Praxis nicht, nicht im Warteraum, nicht an der Rezeption, wo sich Grossenbachers Angestellte, drei medizinische Praxisassistentinnen und eine Auszubildende, der Hereinkommenden annehmen. Einzig auf einer Fachzeitschrift im Sprechstundenzimmer haben die Fallpauschalen ab Januar 2012 ein Titelchen. Fragen seine Patientinnen, seine Patienten? «Nein. Man vertraut uns, dass wir damit umgehen können.»

Auch ab 2012 bleibt der Hausarzt die erste Anlaufstelle der Patienten bei gesundheitlichen Problemen. Mit SwissDRG in Kontakt kommen sie wohl erst, wenn sie im Spital landen. Die Hausärzte werden davon mehr spüren, glaubt Grossenbacher. So etwa bei der Einweisung und der Entlassung von Patienten: Grossenbacher nimmt an, dass Spitäler ein wirtschaftliches Interesse haben, Patienten nicht länger als nötig bei sich zu behalten – «das haben sie auch jetzt schon», sagt er. Bei der neuen Spitalfinanzierung spielt die Liegedauer aber keine Rolle mehr. Es zählt nur der Krankheitsfall.

Darum werde die Abklärung, ob ein Patient schon entlassen werden kann, noch dringender sein. Fürs Spital werde es sich lohnen, kurzfristig zu entscheiden, ob er noch eine Nacht im Spital verbringen solle. «Das Urteil des Hausarztes ist dabei enorm wichtig», sagt Grossenbacher. «Der Assistenzarzt im Spital kennt den aktuellen gesundheitlichen Zustand des Patienten, der Hausarzt das Setting.» Also: ob zu Hause der Arzt verfügbar ist, oder wo nötig die Spitex oder Angehörige eine weiterführende Pflege übernehmen können. Diese Schnittstelle werde unter DRG noch wichtiger. Der Druck auf die Spitalärzte werde zunehmen, Austrittszeitpunkt zu rechtfertigen. Ein früher Austritt sei erwünscht, erfolgt er aber zu früh, ist das zum Nachteil des Spitals. Denn an einem nötigen Wiedereintritt entstehen dem Spital zwar Kosten, aber keine neue Einnahmen. Das System will es so.

«Denkbar ungünstiger Zeitpunkt»

Auch wenn der Patient wieder nach Hause kommt, spielt der Hausarzt eine Schlüsselrolle. «Wir sollen den Patienten übernehmen», so Grossenbacher. Das Wichtigste sei darum, sagt Grossenbacher, noch mehr miteinander zu reden. Für den 56-jährigen Hausarzt liegt darin eine Chance des neuen Abgeltungssystems. Die Chance, öffentlich zu zeigen, wie wichtig der Beruf Hausarzt weiterhin ist. «Für unsere Volksinitiative ‹Ja zur Hausarztmedizin› ist DRG bester Treibstoff», sagt er. Freude darüber hat Grossenbacher nicht. Denn gleichzeitig komme die Fallpauschale in einem «denkbar ungünstigen Zeitpunkt».

Die Zunft warnt, dass der Altersdurchschnitt unter den Hausärzten bei 57 Jahren liegt. Viele arbeiten über ihre Pensionierung hinaus weiter, weil es sie braucht. In einigen Jahren droht damit eine Austrittswelle. Ab dem neuen Jahr würden die Anforderungen an die Hausärzte nun noch einmal steigen, meint Grossenbacher. Einige der Hausärzte werden sich wohl überlegen ob sie nach dieser neuesten Reform den weissen Kittel nicht endgültig an den Nagel hängen wollen, mutmasst Grossenbacher.

In diesem Fall wäre die Fallpauschale eine weitere Bürokratisierung des Gesundheitswesens. Fürs Berufsbild werde dies nicht förderlich sein. Die Hausärzte haben mit dem Tarifsystem Tarmed bereits Erfahrungen mit einem Rationalisierungssystem gemacht. Nicht besonders gute. Der Reformbedarf ist mittlerweile erkannt. Die Tarmed-Revision steht auf der Pendenzenliste des neuen Gesundheitsministers Alain Berset. Grossenbachers Lehre daraus: «Schon nach einem Monat hatte man festgestellt, dass manche Leistungen völlig falsch tarifiert waren.» Jetzt zeige sich: «Anpassungen in einem solchen System brauchen furchtbar viel Zeit», sagt Allgemeinmediziner Grossenbacher. (Der Bund)

Erstellt: 28.12.2011, 07:15 Uhr

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