Vormundschaft wird komplett umgekrempelt
Von Dölf Barben. Aktualisiert am 28.01.2010
Vom Gemeinderat zur Fachbehörde
Ende 2008 hat das eidgenössische Parlament eine Revision des Vormundschaftsrechts beschlossen (neu: Erwachsenen- und Kindesschutz). Das Bundesrecht schreibt vor, dass die neue erstinstanzliche Erwachsenen- und Kindesschutzbehörde künftig eine mit drei Mitgliedern interdisziplinär zusammengesetzte Fachbehörde sein muss.
Dass der politisch gewählte Gemeinderat zugleich Vormundschaftsbehörde ist (im Kanton Bern ist das häufig der Fall), wird nicht mehr zulässig sein. Neu sollen die Mitglieder der Behörde aufgrund ihres Fachwissens bestimmt werden. Vor diesem Hintergrund hat die Kantonsregierung zwei Modelle einer künftigen Fachbehörde ausgearbeitet – ein kantonales und ein kommunales.
Im kantonalen Modell entstehen in Anlehnung an die neuen Verwaltungskreise elf Vormundschaftskreise mit hauptamtlichen Fachbehörden. In den Einzugsgebieten lebten somit 50’000 bis 100’000 Einwohner. Im kommunalen Modell dagegen sind es die Gemeinden oder Gemeindeverbände, welche die Fachbehörde einrichten – insgesamt entstünden 50 bis 70 solche Behörden.
In jedem Einzugsgebiet sollten im Minimum 20’000 Einwohner leben. Die Behördenmitglieder würden ihre Tätigkeit im Haupt-, Neben- oder Milizamt ausüben. Heute gibt es im Kanton etwas über 300 Vormundschaftsbehörden. Die Reform betrifft nur die Entscheidbehörden. Die Mandatsführung in den einzelnen Fällen werden auch künftig Amtsvormunde oder Privatpersonen übernehmen. Und die kommunalen oder regionalen Sozialdienste behalten ihre Aufgaben bei der Entscheidvorbereitung und der Mandatsführung. Das kantonale Modell würde jährlich gegen 18 Millionen Franken kosten; das kommunale dagegen bloss zwei Drittel davon.
«Nur so viel, wie wirklich nötig»Wichtige Anliegen der vom eidgenössischen Parlament beschlossenen Revision sind die Förderung des Selbstbestimmungsrechts, die Stärkung der Solidarität in der Familie und der bessere Schutz urteilsunfähiger Personen in Einrichtungen. Statt standardisierter Massnahmen sollen die Behörden vermehrt Massnahmen nach Mass anordnen, «damit im Einzelfall nur so viel staatliche Betreuung erfolgt, wie wirklich nötig ist», wie der Bundesrat in seiner Botschaft schrieb. Neu geregelt wurden auch die Bestimmungen über den Fürsorgerischen Freiheitsentzug (neu: Fürsorgerische Unterbringung). Das neue Vormundschaftsrecht soll 2013 in Kraft treten.
Künftig darf eine Vormundschaftsbehörde nicht mehr eine politisch gewählte Behörde sein. Gefragt sind Fachleute. So sieht es das neue Bundesrecht vor (vgl. Zweittext). Dies war gestern im Grossen Rat unbestritten. Die Streitfrage aber war, wie zentral oder dezentral oder wie kantonal/regional oder lokal die Behörden organisiert werden sollen und wie gross die entsprechenden Einzugsgebiete sein werden: Nach einer intensiven Debatte entschied sich der Grosse Rat schliesslich mit 84 zu 59 Stimmen für das kantonale Modell mit 11 an die neuen Verwaltungskreise gekoppelten Fachbehörden. Das lokale Modell, das 50 bis 70 Fachbehörden vorgesehen hätte, ist damit vom Tisch.
Oftmals fehle es Vormundschaftsbehörden, von denen es heute im Kanton Bern über 300 gebe, an ausreichender Praxis, sagte Elisabeth Schwarz-Sommer (svp, Steffisburg), die Präsidentin der vorberatenden Kommission. Das Modell, das nur noch 11 Fachbehörden vorsieht und auch von der Kommission bevorzugt wird, würde hier Abhilfe schaffen. Die von zahlreichen Grossratsmitgliedern verfolgte Argumentationslinie sieht so aus: Aufgrund der grösseren Einzugsgebiete wären die Fallzahlen höher; dadurch wären die Fachgremien viel öfter mit schwierigen Entscheiden konfrontiert – was die Qualität der Entscheide verbessern würde.
«Gefährliche Tendenz»
Auf dieser Linie argumentierte auch Justiz- und Gemeindedirektor Christoph Neuhaus: Etwas plakativ ausgedrückt, seien Milizbehörden eher bereit, «jemanden zu versorgen», sagte er. Neuhaus wies darauf hin, dass ein beträchtlicher Teil von Entscheiden, die etwa den sensiblen Bereich des Fürsorgerischen Freiheitsentzugs (FFE) betreffen, korrigiert werden müsse. «Es passieren schwere Fehler.»
Lorenz Hess (bdp, Stettlen) sah es als Präsident des Verbands Bernischer Gemeinden anders: Er wies auf eine Umfrage hin und sagte, vier von fünf Gemeinden hätten sich für das lokale Modell ausgesprochen und seien bereit, Verantwortung zu übernehmen. Hess sagte, die Qualitätsanforderungen an die Fachbehörden seien allgemein verbindlich. Ob deren Mitglieder vom Regierungsrat oder von Gemeinden gewählt würden, spiele deshalb keine Rolle: Egal, wer zum Zuge komme, «er muss die Anforderungen erfüllen».
Hess argumentierte grundsätzlich: Wenn man beginne, den Gemeinden Aufgaben wegzunehmen, welche sie wahrnehmen wollen, sei das eine «gefährliche Tendenz». Als Nächstes könnte etwa das Bauwesen an der Reihe sein. Hess wies weiter auf den Umstand hin, dass Burgergemeinden die Aufgaben beim Kindes- und Erwachsenenschutz weiterhin wahrnehmen dürfen. «Warum traut man es den Burgergemeinden zu, den Gemeinden aber nicht?», fragte er und gab die Antwort selber: Wenn es den Kanton nichts koste, «ist Qualität plötzlich nicht mehr so wichtig».
Vergleich mit Herzchirurgen
Auffällig war, dass gestern in der Debatte nicht die üblichen Lager aufeinander prallten. Die grossen Fraktionen SVP, FDP, BDP und EVP waren mehr oder weniger gleichmässig gespalten. Nur SP und Grüne tendierten zu einem Modell – zum kantonalen. Es gehe nicht darum, die Gemeinden schlechtzumachen, sagte Barbara Mühlheim (grüne, Bern). Es sei aber eine Tatsache, dass gerade in diesem Bereich Behörden oft überfordert seien. Hess habe mit seinen Bemerkungen zu den Qualitätsansprüchen recht, sagte sie. Aber: Profis benötigten eine gewisse Anzahl Fälle, so wie Herzchirurgen. Und die Zahl der Fälle lasse sich nur über die Vergrösserung des Einzugsgebietes erhöhen. Ein Einzugsgebiet mit 25 000 Einwohnern sei «eindeutig zu klein». Andrea Lüthi (sp, Wynigen) schlug in die gleiche Kerbe: Professionalität sei nicht nur eine Frage der Ausbildung, sondern «vor allem auch eine Frage der Erfahrung». Die Gegner des kantonalen Modells pochten auf rasche Erreichbarkeit in einem «Gebirgskanton mit Tälern, Gipfeln und Chrächen» (Bethli Küng, svp, Saanen) oder auf die Gemeindeautonomie, wie Peter Flück (fdp, Brienz), der den Rat darum bat, den Gemeinden eine Chance zu geben. Seine Idee, die Regionalkonferenzen sollten die Organisation der Vormundschaftsbehörden übernehmen, wurde jedoch als unausgereift bezeichnet und abgelehnt. Heinz Siegenthaler (bdp, Rüti b. Büren) sprach sich gegen kleinräumige Modelle aus und brachte seine Meinung so auf den Punkt: «Es geht ja nicht um Gemeinden-, sondern um Erwachsenen- und Kindesschutz.» (Der Bund)
Erstellt: 28.01.2010, 09:37 Uhr
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