Bern

Vormundschaft: Grosser Rat goutiert Kehrtwende nicht

Von Stefan Wyler. Aktualisiert am 23.11.2011

Regierung im Abseits: Das Parlament beharrt auf der Kantonalisierung der Vormundschaftsbehörden.

Das Parlament beharrt auf der Kantonalisierung der Vormundschaftsbehörden.

Das Parlament beharrt auf der Kantonalisierung der Vormundschaftsbehörden.

Das neue Recht

2008 hat der Bund das Vormundschaftsrecht (neu: Kindes- und Erwachsenenschutzrecht) umfassend revidiert. Die Änderungen sollen 2013 in Kraft treten. Statt Vormundschaft, Beistandschaft und Beiratschaft wird es künftig nur noch die Beistandschaft geben (mit Untervarianten). Vermehrt sollen die Behörden aber massgeschneiderte Massnahmen anordnen, «damit im Einzelfall nur so viel staatliche Betreuung erfolgt, wie wirklich nötig ist», wie der Bundesrat schrieb. Neu sollen interdisziplinäre Fachbehörden über die vormundschaftlichen Massnahmen beschliessen. Sie werden auch für die fürsorgerische Freiheitsentziehung zuständig sein (in Bern anstelle der Statthalter). Die Reform betrifft nur die Entscheidbehörden. Die Mandatsführung üben auch künftig Amtsvormunde oder Privatpersonen aus.

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Vormundschaftsbehörden treffen Entscheide, die sehr stark ins Leben der Betroffenen eingreifen – seien es Kinder, überforderte Eltern oder Erwachsene, die nicht mehr selber für sich sorgen können. Mit dem neuen Bundesrecht werden die Anforderungen an die Vormundschaftsbehörden noch höher: Sie haben vermehrt massgeschneiderte Massnahmen im Einzelfall anzuordnen, und es wird ihnen auch die heikle Aufgabe der fürsorgerischen Freiheitsentziehung (FFE) übertragen.

Als Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden sollen darum laut Bundesrecht künftig interdisziplinäre Fachbehörden amten – bestückt mit Leuten mit juristischem, wirtschaftlichem, medizinischem und sozialarbeiterischem Sachverstand. Die Neuerung bedeutet das Aus für das heutige bernische System mit seinen über 300 Vormundschaftsbehörden – Gemeinderäte und politische Vormundschaftskommissionen –, die meist Laienbehörden sind.

Ein klarer Entscheid . . .

Zur Umsetzung des neuen Bundesrechts legte der Regierungsrat 2009 zwei Modelle vor: ein Modell mit 50 bis 70 kommunalen Kinder- und Erwachsenenschutzbehörden – und ein Modell mit 11 kantonalen Fachbehörden, das sich an die Organisation der Verwaltungskreise anlehnt. Der Grosse Rat sprach sich im Januar 2010 mit 84 zu 59 Stimmen klar für das – auch vom Regierungsrat befürwortete – kantonale Modell aus. Tenor: Nur dieses entspreche den bundesrechtlichen Anforderungen an eine professionell arbeitende Behörde, die auch genügend Fälle zu bearbeiten habe und so die nötige Erfahrung und Praxis erwerben könne. SP und Grüne stimmten für das kantonale Modell, während die Bürgerlichen gespalten waren.

. . . und eine abrupte Wende

Alles geregelt, dachte man, doch dann verblüffte der rot-grün dominierte Regierungsrat im Juni 2011 mit einer überraschenden Kehrtwende: Er schlug vor (als Massnahme in seinem 277-Millionen-Entlastungspaket), auf die Kantonalisierung der Fachbehörden zu verzichten. In grosser Eile erarbeitete er eine Vorlage, die den Gemeinden die Organisation der neuen Behörden überlässt.

Die Kehrtwende ist im Grossen Rat ganz schlecht angekommen, wie die neuerliche Modellwahl-Debatte vom Montag und gestern zeigte. Die Hinwendung zum kommunalen Modell sei «unüberlegt», erklärte Barbara Mühlheim (Grüne), der abrupte Modellwechsel sei «unseriös» , schimpfte Anita Luginbühl (BDP). Noch strenger urteilte EVP-Sprecher Marc Jost: Wer ein Jahrhundertprojekt wie die Revision des Vormundschaftsrechts mit so weitreichenden Folgen für die Betroffenen zum reinen Finanzgeschäft degradiere, handle «verantwortungslos», sagte er. Sämtliche Fraktionen bis hin zur gemeindefreundlichen SVP sprachen sich nun für das kantonale Modell aus – als bessere, professionellere, sachgerechtere Variante. Und auch die Sparargumente der Regierung verfingen nicht: Die Schaffung der neuen Fachbehörden kosteten so oder so, sagte Elisabeth Schwarz-Sommer (SVP), die Präsidentin der vorberatenden Kommission: «Der Bürger zahlt es in der Gemeinde oder im Kanton.»

Neuhaus’ Appell ohne Wirkung

Für das Gemeindemodell wehrten sich gestern zwei Einzelsprecher, einer war der Könizer Gemeinderat Ueli Studer (SVP): Ein Gemeindemodell bedeute mehr Bürgernähe und mehr Bezug zu den schutzbedürftigen Personen, sagte er. Für das Gemeindemodell warb namens der Regierung auch Justizdirektor Christoph Neuhaus (SVP). Auch er redete von Gemeindeautonomie und Bürgernähe, sein Hauptargument aber waren die Kantonsfinanzen. Der Verzicht auf die Kantonalisierung sei eine Entlastungsmassnahme, mit der der Kanton 22 Millionen Franken einmalige Kosten und 10,7 Millionen jährlich wiederkehrende Kosten einspare. Das kommunale Modell sei «auch nicht gratis», aber kostengünstiger.

Der Grosse Rat jedoch beharrte klar auf dem kantonalen Modell mit 103 gegen 27 Stimmen bei 6 Enthaltungen. Die Stimmen für das kommunale Modell stammten vorwiegend aus der SVP. In der nächsten Woche wird das Parlament das neue Kindes- und Erwachsenenschutzgesetz in der Variante Kantonsmodell weiterberaten.

Regierungsrat Neuhaus zeigte sich auf Anfrage zuversichtlich, dass – trotz der durch die neuerliche Modelldebatte verlorenen Monate – die neuen Fachbehörden Anfang 2013 ihre Arbeit aufnehmen können. «Die Zeit muss reichen.» (Der Bund)

Erstellt: 22.11.2011, 10:12 Uhr

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