Vormundschaft: Grosser Rat für regionale Zuständigkeit
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Eine Mehrheit hat sich am Mittwoch für das regionale Modell ausgesprochen.
Demnach sollen die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden auf der Ebene der Verwaltungskreise geschaffen werden. Die entsprechende Planungserklärung zum Bericht des Regierungsrats wurde von vielen Sprechern als Kompromiss bezeichnet: Das zugrunde liegende Modell heisst hier denn auch regional statt kantonal.
Nach Möglichkeit sollen die Behörden administrativ bei den Regierungsstatthalterämtern angegliedert werden. So sollte es möglich sein, Synergien mit dezentralen kantonalen Verwaltungsbehörden zu nutzen.
Nach wie vor sollen auch die Burgergemeinden Aufgaben in Vormundschaftsfragen übernehmen dürfen. Sie müssen aber die Standards für Professionalität und Qualität erfüllen.
Zu wenig Routine in Gemeinden
Die Befürworter des regionalen Modells betonten, dass es ein grosses Einzugsgebiet brauche, damit eine Vormundschaftsbehörde professionell arbeiten könne. Das wäre nicht gegeben, wenn die Zuständigkeit bei den Gemeinden bleibt, argumentierten sie.
Bei der Behandlung von Vormundschaftsfragen brauche es Routine, sagte Barbara Mühlheim (grüne/Bern). Auf Gemeindeebene gebe es aber schlicht zu wenig Fälle zum Beurteilen.
Die Befürworter des kommunalen Modells hielten dem entgegen, dass die Gemeinden bisher stets professionell gearbeitet hätten und sich künftig auch an Qualitätsstandards halten müssten. Das Schreckgespenst der Fehlentscheide gebe es nicht, sagte etwa Lorenz Hess (bdp/Stettlen).
Er machte sich für eine andere Planungserklärung stark, wonach Fachbehörden für Einzugsgebiete ab 25'000 Einwohner zu bilden wären. Die Gegner konterten, angemessen seien Gebiete von 50'000 bis 100'000 Einwohner.
Die Befürworter des kommunalen Modells scheiterten schliesslich mit ihrer Planungserklärung. Mit 84 zu 59 Stimmen setzten sich die Befürworter des regionalen Modells durch. (bs/sda)
Erstellt: 27.01.2010, 13:36 Uhr
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