Vormundschaft: 11 neue Behörden, 135 neue Stellen
Von Stefan Wyler. Aktualisiert am 02.12.2011
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Die Standorte der neuen Behörden
Die Organisation der neuen Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden folgt jener der Verwaltungskreise – mit zwei Ausnahmen. Im Kreis Bern-Mittelland amten drei Fachbehörden. Und für die Kreise Obersimmental-Saanen und Frutigen-Niedersimmental wird eine gemeinsame Behörde geschaffen. Gestern hat der Regierungsrat die Standorte der elf Behörden bekannt gegeben. Berner Jura: Courtelary, Schloss; Biel: Biel oder Nidau, Mietobjekt; Seeland: Aarberg, Amthaus; Emmental: Langnau, Amthaus; Stadt Bern: Bern, Mietobjekt; Mittelland-Nord: Fraubrunnen, Amthaus; Mittelland-Süd: Münsingen, Psychiatrie-Zentrum; Thun: Thun, Mietobjekt; Obersimmental-Saanen/Frutigen-Niedersimmental: Frutigen, Amthaus; Interlaken-Oberhasli: Interlaken, Schloss.
Stichworte
Es war ein langer, kurvenreicher Weg bis zum Ja des Kantonsparlaments zur Neuorganisation des Vormundschaftswesens. Dieses wird ab 2013 professionalisiert, wie es der Bund vorgibt. Und es wird kantonalisiert, wie der Grosse Rat letzte Woche – gegen den Willen des Regierungsrats – beschlossen hatte. Am Donnerstag hat der Grosse Rat nun das neue Gesetz über den Kindes- und Erwachsenenschutz bereinigt und der Vorlage mit 107 gegen 7 Stimmen zugestimmt. Nein votierten nur noch einige wenige SVP-Grossräte, die der Gemeindezuständigkeit nachtrauern.
Die Professionalisierung verlangt der Bund mit dem neuen Kindes- und Erwachsenenschutzrecht: Wenn der Staat ins Leben von Bürgern eingreift, die ihren Alltag nicht mehr selber meistern können, sollen künftig interdisziplinäre Fachbehörden mit juristischem, medizinischem, sozialarbeiterischem und vermögensrechtlichem Sachverstand entscheiden: Heute amten im Kanton Bern über 300 Vormundschaftsbehörden, oft Gemeinderäte, vielfach politische Kommissionen, meist Laienbehörden.
Zwölfte Behörde für die Burger
Die neuen Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden werden auch Aufgaben der Regierungsstatthalter übernehmen – insbesondere der Fürsorgerische Freiheitsentzug (FFE), der neu «fürsorgerische Unterbringung» heisst. Es wird im Kanton Bern elf kantonale Fachbehörden geben, angelehnt an die Organisation der Verwaltungskreise (siehe Kasten), und zusätzlich eine besondere burgerliche Fachbehörde, die für die 12'000 bis 13'000 Burger zuständig ist. Entscheide der Fachbehörden können bei einem neuen Kindes- und Erwachsenenschutzgericht angefochten werden, das dem Obergericht angegliedert ist.
Kantonalisiert aber werden nur die Entscheidbehörden. Die Mandate (die Beistandschaften und die Vormundschaften bei Kindern) werden weiter von Privaten oder Berufsbeiständen in den Gemeinden geführt, und weiterhin werden die Sozialdienste der Gemeinden Abklärungen treffen.
Für die elf Fachbehörden plant die Justizdirektion mit 135 neuen Vollstellen (und 185 Arbeitsplätzen). Sie rechnet mit einmaligen Kosten von 22 Millionen Franken und jährlich wiederkehrenden Kosten von 25 Millionen. Die Schaffung der kantonalen Fachbehörden wird aber einen Stellenabbau bei Gemeinden und Regierungsstatthalterämtern bewirken.
Ungelöste Kostenfrage
Ungelöst blieb in der gestrigen Ratsdebatte eine heikle Kostenverteilungsfrage. Klar ist, dass die Globalbilanz des Finanz- und Lastenausgleichs (Filag) um 12,5 Millionen zugunsten des Kantons justiert wird, weil dieser die Vormundschaftsbehörden übernimmt. Bernhard Antener (SP, Langnau), der Vizepräsident des Verbands Bernischer Gemeinden (VBG), verlangte nun aber, dass der Kanton sämtliche Kosten des Vormundschaftswesens übernehmen solle. In diesem Bereich befehle und steuere der Kanton künftig allein, so sei es nur konsequent, wenn er auch die Kosten zahle. Klar sei aber, so Antener, dass sich die Gemeinden die Entlastungen in der Filag-Globalbilanz anrechnen liessen.
Es geht (gemäss einer Studie der Firma Ecoplan) beim Antener-Antrag um beträchtliche Summen.
•Kosten für die Mandatsführung von jährlich rund 30 bis 35 Millionen
•Stationäre Massnahmen von jährlich 80 bis 90 Millionen
•Ambulante Massnahmen von jährlich 15 Millionen
•Dazu kommen die Kosten der Abklärungen durch kommunale Dienste.
Neuhaus wehrt sich
Justizdirektor Christoph Neuhaus (SVP) wehrte sich gegen den Antrag. Diese Vormundschaftskosten sollten wie bisher im Lastenausgleich von Kanton und Gemeinden gemeinsam getragen werden, sagte er. Anteners Antrag werde «falsche Anreize» setzen. Sozialdienste könnten versucht sein, einen Fall rasch einer Vormundschaftsbehörde zu unterbreiten, damit dann allein der Kanton zahlen müsse.
Diskutiert hat der Grosse Rat die Frage gestern nicht, er schickte sie in die vorberatende Kommission zurück. Die zweite Lesung des Gesetzes findet in der Januarsession 2012 statt. (Der Bund)
Erstellt: 02.12.2011, 08:51 Uhr
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