Verwaltungsgericht schützt EWB-Konzessionsgebühr

Von . Aktualisiert am 03.09.2010

Die Konzessionsgebühr, die EWB der Stadt Bern abliefert, ist verhältnismässig, sagt das Verwaltungsgericht.

Anfang 2009 erhöhte das stadteigene Unternehmen Energie Wasser Bern (EWB) die Stromtarife markant, der Gemeinderat genehmigte die Tarife, und der Handels- und Industrieverein (HIV) beschwerte sich gegen die Erhöhung erfolglos beim Regierungsstatthalter. Der HIV zog die Sache darauf ans Verwaltungsgericht – und dieses hat, mit seinem gestern publizierten Urteil, die Beschwerde nun ebenfalls abgewiesen, soweit es überhaupt darauf eingetreten ist. Die Überprüfung der meisten Tarifbestandteile falle in die Zuständigkeit der Eidgenössischen Elektrizitätskommission (Elcom), urteilte das Gericht. Es untersuchte darum nur die Konzessionsgebühr, die EWB als Entgelt für das Strommonopol der Stadt abliefert. Diese war 2009 von 700 000 auf 2,7 Millionen Franken im Jahr erhöht worden, was der HIV scharf kritisiert hatte.

Das Gericht wies die Rüge zurück. Die Gebühr entspreche rund 1,35 Prozent des EWB-Umsatzes, wobei ein grosser Teil der Gebühr (mehr als 1,3 Millionen) lediglich die Kosten decke, die der Stadt durch Leistungen an EWB entstünden. Nur beim Rest handle es sich um eine kostenunabhängige Monopolgebühr.

Das Verwaltungsgericht taxierte die Gebühr schliesslich als verhältnismässig: Sie stehe nicht in einem Missverhältnis zum objektiven Wert der Leistung – und sie bewege sich im Vergleich mit den Konzessionsgebühren anderer Stadtwerke im unteren Bereich. (sw) (Der Bund)

Erstellt: 03.09.2010, 07:53 Uhr

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