Bern

Uhrendieb wird zu 15 Monaten bedingt verurteilt

Von . Aktualisiert am 01.03.2010

Der Bieler Uhrendieb kassiert eine bedingte Freiheitsstrafe. Er hatte Uhren für 320?000 Franken gestohlen.

Ein 35-jähriger Angestellter hat in einem Bieler Uhrenkonzern Uhren im Wert von über 320 000 Franken gestohlen. Das Kreisgericht Biel-Nidau verurteilte ihn deswegen zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 15 Monaten.

Es seien ausgelaufene Kollektionen gewesen, die sich nicht mehr zum Katalogpreis hätten verkaufen lassen, relativierte der Angeklagte vor Gericht den Wert der Ware. Dem 35-jährigen Italiener war es gelungen, hinter die Türe eines Lagers zu greifen und diese von innen zu öffnen. Insgesamt drei Mal verschaffte er sich so Zutritt und entwendete 1860 Uhren.

Anschliessend verhökerte er rund 300 Uhren für 15 000 Franken an einen Uhrenhändler in Interlaken, den er von seiner beruflichen Tätigkeit im Marketing her kannte. «Ich sagte ihm, dass ich Uhren in Liquidation anzubieten hätte», erklärte der Angeklagte vor Gericht.

Fast alle Uhren kamen zurück

Nachdem der Uhrenkonzern den Verlust bemerkt und einige der vermissten Modelle in Interlaken gesichtet hatte, vermochte die Polizei bis auf neun Stück das gesamte Diebesgut beizubringen: Den Rest fand sie in der Garage des Angeklagten.

Da der Käufer sich mit einer handgeschriebenen Quittung abgefunden und später den Kaufpreis nicht zurückgefordert hatte, fiel auf ihn der Verdacht der Hehlerei. Das ersparte ihm eine zusätzliche Anklage wegen Betrugs, da nicht sicher war, ob er den Abnehmer über die illegale Herkunft der Ware getäuscht hatte. Straferhöhend wirkten sich dagegen der hohe Deliktsbetrag und die mehrmalige Wiederholung der Tat aus. Das Gericht auferlegte dem Verurteilten die Ablieferung von zwei Dritteln des unrechtmässigen Gewinns, also 10 000 Franken, an den Staat. (sda) (Der Bund)

Erstellt: 01.03.2010, 08:11 Uhr

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