Bern

Spital Biel: Kommission nimmt Regierung aus der Schusslinie

Aktualisiert am 12.01.2012

Während den turbulenten Zeiten am Spital Biel hat der Kanton seine Aufsichtspflichten «angemessen, differenziert und zeitgerecht» wahrgenommen. Zu diesem Schluss kommt die Grossratskommission.

Der Kanton handelte während den turbulenten Zeiten am Spitalzentrum Biel «angemessen».

Der Kanton handelte während den turbulenten Zeiten am Spitalzentrum Biel «angemessen».
Bild: Adrian Moser

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Der Kanton Bern hat seine Aufsichtspflichten am Spital Biel angemessen wahrgenommen: Zu diesem Schluss kommt die grossrätliche Oberaufsichtskommission (OAK). Sie untersuchte die turbulenten Zeiten am Spital und äussert nun verhaltene Kritik am Verwaltungsrat.

Dessen Verhalten sei zwar «im Wesentlichen nachvollziehbar», hält die OAK in ihrem 24-seitigen Bericht fest. Dass die damalige Verwaltungsratspräsidentin Irène Truffer aber nach der Entlassung von Direktor Paul Knecht vorübergehend auch den Vorsitz der Geschäftsleitung übernahm, sei «suboptimal» gewesen.

Dass mehrere Verwaltungsräte mit operativen Aufgaben betraut wurden, ist für die OAK ebenfalls «wenig befriedigend». Damit sei einer Vermischung von Strategie und operativem Geschäft Vorschub geleistet worden.

Streit seit drei Jahren

Der Wirbel ums Spital Biel begann im Februar 2009, als der Verwaltungsrat den Direktor Paul Knecht feuerte. Als Begründung wurden Unregelmässigkeiten bei Spesen und Abgeltungen angeführt.

Die Staatsanwaltschaft untersuchte die Vorwürfe und erhob kürzlich Klage gegen Knecht wegen Betrugs, ungetreuer Geschäftsbesorgung und Urkundenfälschung. Der Gesamtdeliktsbetrag beträgt rund 175'000 Franken. Knecht bestreitet sämtliche Anklagepunkte. Mit der Spitalzentrum Biel AG trägt er einen erbitterten Rechtsstreit aus.

Der Fall zog in Biel und auch auf Kantonsebene weitere Kreise. So wurden nach Knechts Entlassung wachsende Spannungen im damaligen Verwaltungsrat ruchbar. Ein externes Gutachten im Auftrag des Kantons bestätigte dies. Die Berner Regierung veranlasste darauf personelle Änderungen im Verwaltungsrat.

Kontrollsysteme versagten

Die Oberaufsichtskommission betont in ihrem am Donnerstag publizierten Bericht, sie habe nicht den eigentlichen Fall Knecht untersucht. Die ihm vorgeworfenen Unregelmässigkeiten seien ja Gegenstand von zivil- und strafrechtlichen Verfahren.

Offensichtlich sei aber, dass die internen Kontrollsysteme zum Teil versagt hätten. Sie seien von Geschäftsleitung und Verwaltungsrat bis Ende 2008 zu langsam und zu wenig konsequent vorangetrieben worden.

Kanton nahm Aufsichtspflichten wahr

Geprüft hat die Kommission nebst der Rolle der Spitalführung auch, ob die bernische Regierung und die zuständige Gesundheitsdirektion ihre Aufsichtspflichten wahrgenommen haben. Denn der Kanton ist zwar Hauptaktionär, doch die Regionalen Spitalzentren sind seit 2005 als privatrechtliche Aktiengesellschaften ausgestaltet.

Der Kanton könne deshalb die Steuerung der Spitäler bloss über die Eigentümerstrategie und die Generalversammlung wahrnehmen, hält die OAK fest; daneben habe er Kontrollmöglichkeiten. Im vorliegenden Fall habe der Kanton seine Aufsichtsaufgaben «angemessen, differenziert und zeitgerecht» erfüllt.

Nach der Entlassung von Knecht sei die Gesundheitsdirektion in ständigem Kontakt mit der Spitalführung in Biel gestanden. Sie habe schliesslich auch die erforderliche personelle Erneuerung des Verwaltungsrats in die Wege geleitet. Wichtig sei zudem, dass die Betriebssicherheit des Spitals nie in Frage gestellt gewesen sei.

Bélaz-Bericht

Die Kommission untersuchte weiter, ob der Rapport des externen Gutachters (der so genannte Bélaz-Bericht) zu Recht nicht veröffentlicht wurde. Der Regierungsrat verzichtete wegen überwiegender privater Interessen auf eine Publikation.

Die OAK kann dies trotz geltendem Öffentlichkeitsprinzip nachvollziehen. Sie habe keine Gründe gefunden, «um diesbezüglich das Handeln des Regierungsrats als falsch zu verurteilen». Allenfalls wäre eine Teilveröffentlichung die bessere Lösung gewesen, befand die Kommission.

Von praktischer Bedeutung ist dieser Aspekt der Geschichte allerdings nicht: Der Bericht wurde sowieso integral in den Medien veröffentlicht. (bs/sda)

Erstellt: 12.01.2012, 10:07 Uhr

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