Bern

So sollen Asylsuchende «freiwillig» ausreisen

Von Felicie Notter. Aktualisiert am 16.07.2010

Rechtskräftig weggewiesene Asylsuchende sollen die Schweiz verlassen und erhalten nur noch Nothilfe. Um das geltende Regime durchzusetzen, hat der Kanton die Präsenzkontrollen und Anwesenheitspflichten verschärft. Dies stösst auf Kritik.

Bern ergreift Massnahmen, um weggewiesene Asylsuchende zur «freiwilligen Ausreise» zu bewegen: Seit Anfang Mai sind im Kanton neue Richtlinien in Kraft mit strengeren Regelungen der Präsenzen in den Asylzentren. Damit bewege man sich zunehmend am Rande der Verfassungskonformität – so die Organisation Solidarité sans frontières.

Ähnlich einem Freiheitsentzug

Abgewiesene Asylsuchende und solche mit einem Nichteintretensentscheid erhalten in der Schweiz seit April 2008 nur noch Nothilfe (siehe Kasten). Im Kanton Bern wird diese nicht in Geld, sondern in Naturalien wie Kleider und Essenswaren ausbezahlt – daher heissen die betreffenden Asylzentren Sachabgabezentren. Gemäss den neuen Richtlinien, die dem «Bund» vorliegen, dürfen die Asylsuchenden dort nur noch maximal 48 Stunden pro Monat abwesend sein. Dazu müssen sie einen schriftlichen Antrag stellen. Einmal täglich wird eine Präsenzkontrolle durchgeführt – oder öfter, wenn sich eine Person nicht daran hält. Die Naturalienabgabe erfolgt in einem variierenden Zeitfenster von höchstens einer Stunde pro Tag. Wann, wird jeweils am Vortag kommuniziert. «Die Zentren werden Schritt für Schritt in Gefangenenlager verwandelt», sagt Balthasar Glättli, Generalsekretär von Solidarité sans frontières. Er verweist auf den Zürcher Anwalt Peter Nideröst, der auf Asyl- und Ausländerrecht spezialisiert ist und bereits vor Bundesgericht die Abgabe von Nothilfe an Weggewiesene erkämpft hat. Dieser sagt, das Ziel der Nothilfe liege darin, Menschen vor einer Bettelexistenz zu bewahren – und nicht in der Abschreckung.

«Die neuen Richtlinien bedeuten ganz klar eine Einschränkung des Rechts auf persönliche Freiheit», sagt Nideröst gegenüber dem «Bund». «Dieses ist in der Bundesverfassung festgeschrieben.» Aus juristischer Sicht werde dieses Recht durch die verwaltungsinterne Weisung tangiert. Eine Weisung genüge aber nicht, «es brauchte ein Gesetz». Es sei fraglich, ob ein öffentliches Interesse an einer solchen Einschränkung gegeben sei und ob sie dem Prinzip der Verhältnismässigkeit entspreche. Das neue Regime komme einem Freiheitsentzug gleich: «Die Menschen haben keine Wahl, ob sie Nothilfe beziehen wollen. Die Auflagen machen sie zu Gefangenen.»

Nothilfe nur für «Bedürftige»

Florian Düblin, Vorsteher des kantonalen Migrationsdienstes, will nicht von einer Verschärfung sprechen. «Wir sind gehalten, das Nothilferegime umzusetzen. Dies ist ein weiterer Versuch, Struktur hineinzubringen», sagt er. «Wenn jemand ein Gesuch um Nothilfe stellt, gehen wir davon aus, dass diese Person bedürftig ist und nicht in der Lage, sich selber durchzubringen», so Düblin. «Für uns ist es darum schwierig, Absenzen nachzuvollziehen.» Mit den Richtlinien wolle man sicherstellen, dass die Nothilfebezüger «nicht einfach kommen und gehen». Dies betreffe allerdings nur einen Teil der Asylsuchenden.

Von einer Einschränkung der persönlichen Freiheit könne indes nicht die Rede sein, so Düblin. «Jeder kann sich frei bewegen.» Das Argument, die Leute hätten keine Wahl, ob sie Nothilfe beziehen wollten, lässt er nicht gelten: «Sie können jederzeit mit uns kooperieren und nach Hause gehen.» Es werde oft ignoriert, dass die Schweiz im internationalen Vergleich «ein sehr gutes Asylverfahren» habe – inklusive der Rechtsmittelverfahren, also der Möglichkeiten, gegen einen Entscheid Rekurs einzulegen.

Für Solidarité sans frontières herrsche dennoch eine grosse Rechtsungleichheit, da es sich nur wenige leisten könnten, den Rechtsweg zu beschreiten. Ohnehin liefen abgewiesene Asylsuchende immer Gefahr, von der Polizei aufgegriffen zu werden. Ihre Papiere müssten sie im Verlaufe des Verfahrens abgeben. Danach seien sie gezwungen, illegal in der Schweiz zu leben, denn oft könnten sie aufgrund fehlender Anerkennung durch das Heimatland nicht zurückkehren. «Gesetzeskonform können diese Menschen nur leben, wenn sie sich buchstäblich in Luft auflösen», so Glättli. «Statt zu schauen, warum Menschen nicht zurückkönnen, wird alles unternommen, um sie wegzuekeln.» (Der Bund)

Erstellt: 16.07.2010, 07:56 Uhr

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