Bern

Sie kennen alle Patienten, sehen sie aber nie

Von Mireille Guggenbühler. Aktualisiert am 23.12.2011

Medizinische Codierer müssen die ganzen Krankheitsgeschichten der Patienten lesen und erstellen daraus dann die Abrechnung zu deren Spitalaufenthalt. Die Codierer arbeiten dadurch auf einer Schlüsselposition: Ohne sie würde kaum Geld ins Spital fliessen.

Andreas Mika steht der «zentralen Abteilung» im Spital Thun vor.

Andreas Mika steht der «zentralen Abteilung» im Spital Thun vor.
Bild: Valérie Chételat

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DRG: Von Bern aus gesteuert

Zuständig für die Erarbeitung und Weiterentwicklung sowie die Anpassung und Pflege des Schweizer Fallpauschalen-Systems ist die Swiss DRG AG mit Sitz in Bern. Sie setzt den Gesetzesauftrag um, den der Nationalrat im Dezember 2007 verabschiedet hat. Die gemeinnützige Aktiengesellschaft wurde am 18. Januar 2008 gegründet und ist eine gemeinsame Institution der Leistungserbringer, der Versicherer und der Kantone. «Die breite Abstützung wird den unterschiedlichen Anforderungen und Bedürfnissen an das neue Abgeltungssystem gerecht», schreibt Swiss DRG AG in ihrem Firmenporträt. Verwaltungsratspräsident ist der Basler Regierungsrat und Gesundheitsdirektor Carlo Conti, Geschäftsführer der deutsche Arzt und Medizininformatiker Simon Hölzer.

Andreas Mika braucht kein Papier mehr. Wenn der Leiter Patientenmanagement etwas über einen Patienten wissen muss, genügen ein paar Mausklicks, und die gesamte Krankheitsgeschichte ist auf dem Bildschirm ersichtlich – inklusive Röntgenbilder. Die Zeit der Patientendossiers in Hängemäppchen ist am Spital Thun vorbei. Und das erleichtert die Arbeit jener, welche die Abrechnung für den Aufenthalt der Patienten erstellen müssen: der Codiererinnen und Codierer.

Andreas Mika sitzt im Sitzungszimmer des Grossraumbüros, in welchem die sechs Codiererinnen und Codierer arbeiten, die ihm unterstellt sind. Seit etwa zwei Jahren ist Codierer ein eigenständiger medizinischer Beruf. Und, so sagen es Fachleute voraus: Codierer werden künftig sehr gesucht sein und zur bestbezahlten medizinischen Berufsgruppe gehören. Denn: Ab dem 1. Januar 2012 müssen die stationären Behandlungen in allen Akutspitälern der Schweiz mittels eines einheitlichen Fallpauschalen-Tarifsystems verrechnet werden – des Swiss-DRG-Systems. Dabei wird jeder Spitalaufenthalt anhand von bestimmten Kriterien, wie Hauptdiagnose, Nebendiagnosen, Behandlungen und Schweregrad, einer Fallgruppe zugeordnet und pauschal vergütet.

Keine Aufgabe der Ärzte

Die Codierer sind für diese Zuordnung verantwortlich. In einigen Spitalzentren der Schweiz wird bereits nach dem Vorgängermodell von Swiss DRG abgerechnet, so bei der Spital STS (Simmental Thun Saanenland) AG. Deren einstiger Vorsitzender der Geschäftsleitung, Beat Straubhaar (bis 2010), gilt als Pionier der Fallpauschalen. Am Anfang, sagt Mika, habe man die Codieraufgaben den Ärzten übertragen wollen. «Doch wir haben bald gemerkt, dass dies nicht die Kernaufgabe der Ärzte ist. Diese haben eine andere Aufgabe, man muss sie weitestgehend von der Administration entlasten.»

Andreas Mika ist Deutscher, 2004 wurde in seinem Heimatland die Fallpauschale bereits eingeführt. Hat man ihn also deshalb in Thun eingestellt, weil er bereits Erfahrung hat mit dem System? Mika winkt ab. Der ehemalige Rettungssanitäter war nach einem Studium in Gesundheitsökonomie Assistent von Beat Straubhaar, bevor er Leiter der Abteilung Patientenmanagement wurde. Codiert, sagt er, habe er aber in der Tat selber ein paar Jahre.

Der Computer ist das Hauptwerkzeug der Codierer. Sie kennen die Patientinnen und Patienten nicht, wohl aber deren Krankheitsgeschichten, die sie für die Zuordnung in die Fallgruppen brauchen. Zum Beispiel jene zum Aufenthalt des älteren Patienten aus dem Berner Oberland. Dieser wurde für einen geplanten Eingriff von seinem Arzt ins Spital Thun eingewiesen. Nach 13 Tagen verliess er auf Eigeninitiative die chirurgische Abteilung des Spitals wieder. Die Diagnose lautete: Koxarthrose (Hüftgelenksarthrose). Die Nebendiagnosen hiessen: Dekubitus 2. Grades (Wundliegegeschwür), akute Blutungsanämie (Blutarmut, die nach grossen Blutverlusten auftritt). So steht es im dreizeiligen Codierbericht. Daneben haben die Codierer auch noch die Behandlung des Patienten kurz und knapp festgehalten.

Die Codierer haben den Patienten mit der Hüftarthrose aufgrund dieser Diagnose und der daraus folgenden Behandlung der Fallgruppe 143 B zugeteilt. In dieser Gruppe vereinen sich Patienten, bei denen allen dieselben Eingriffe vorgenommen wurden. In der Medizinersprache lautet dies dann wie folgt: «Anderer grosser Gelenkersatz oder Revision oder Ersatz des Hüftgelenks ohne komplizierte Diagnose mit äusserst schweren Komplikationen.» Andreas Mika holt zwei Bücher hervor. Sie sind dick und schwer und sehen aus wie medizinische Wörterbücher. Sie dienen den Codierern dazu, die Diagnose und die Behandlung der Patienten in Zahlen zu übersetzen. So heisst die Diagnose Koxarthrose im Buch «Internationale Klassifikation der Krankheiten» schlicht M16.9. Die Behandlung «Totalendoprothese» nennt sich gemäss «Schweizerischer Operationsklassifikation» ganz einfach: 81.51.99.

Präzise Diagnosen erleichtern viel

Je genauer der Austrittsbericht eines Arztes ist, je präziser Diagnosen beschrieben und die dazu gehörenden Behandlungen dokumentiert sind, desto einfacher ist es für die Codierer, den Patienten einer Fallgruppe zuzuordnen und damit am Ende eine Rechnung zu erstellen. Kein Wunder, bezeichnet Andreas Mika die Codierabteilung als «zentrale Abteilung». Etwas zugespitzt formuliert: Es ist jene Abteilung, die am Ende zu einem grossen Teil auch für den Geldfluss ins Spital verantwortlich ist.

Um einen Fall so weit zu erfassen, dass dafür Rechnung gestellt werden kann, brauchen die Codierer am Spital Thun rund 30 Minuten. Zweimal während dieser Zeit wird die Richtigkeit der Codierung überprüft. Die Fehlerquote liegt laut Andreas Mika unter einem Prozent.

Eine codierte Spitalrechnung zu entschlüsseln, ist für Patienten ein Ding der Unmöglichkeit. Dies ist dann die Aufgabe der Krankenkasse. Inwieweit eine seriöse Rechnungskontrolle aber möglich ist, ohne dass die Krankenkasse weiterführende Unterlagen vom Spital erhält, an dieser Frage scheiden sich die Geister. Patientenschutzorganisationen befürchten, dass künftig medizinische Daten mit der Rechnung standardisiert weitergegeben würden und der Datenschutz damit nicht mehr gewährleistet sei.

Privatim, die Vereinigung der schweizerischen Datenschutzbeauftragten, verlangte in diesem Jahr, dass in den neuen Tarifverträgen zwischen Spitälern und Krankenversicherern die notwendigen datenschutzrechtlichen Schranken geschaffen würden, damit die Spitäler nicht medizinische Daten auf Vorrat an die Kassen weitergeben müssten. Bei der Spital STS AG wartet man zurzeit ab, was auf Bundesebene geschieht: «Der Schutz medizinischer Daten geniesst in unserem Spital höchste Priorität. Die Grundlage, welche Daten in Zukunft geliefert werden, wird momentan auf Bundesratsebene entschieden. Dies wird für uns wegweisend sein», sagt Mika dazu.

Spitäler bieten Garantieleistung

Vor grosse Herausforderungen gestellt sieht sich Mika auch bei anderen Themen: So werden etwa Wiedereintritte ins Spital innerhalb einer klar definierten Frist (18 Tage) häufig nicht zusätzlich abgegolten. «Man könnte dies quasi als Garantieleistung bezeichnen», so Mika. Der Einbau dieser Garantieleistung dient als Sicherung, die verhindern soll, dass mit dem Fallpauschalensystem der Spitalbetrieb nur finanziell optimiert werden soll und dafür Patienten zu früh entlassen werden.

Für Andreas Mika ist klar, dass die Einführung des Fallpauschalensystems «intelligente Betriebsstrukturen und- abläufe fördert», dass es ein «genaueres und gerechteres» System ist und man damit die Qualität eines Spitals «messbar und vergleichbar» machen kann. Alles in allem sei das Swiss DRG zwar kein perfektes System. Aber: «Es kommt diesem sehr nahe.» (Der Bund)

Erstellt: 23.12.2011, 08:03 Uhr

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