Schiesspflicht ja, Treffpflicht nein
Von Adrian M. Moser. Aktualisiert am 15.04.2011 1 Kommentar
Anders als die Angehörigen der Armee haben Berner Jäger bisher keine obligatorische Schiesspflicht erfüllen müssen. Dies soll sich nun ändern. Ab 2012 müssen Jägerinnen und Jäger vor jeder Jagdsaison ein Schiessprogramm – ein sogenanntes Einschiessen – absolvieren. Der Regierungsrat des Kantons Bern hat die Jagdverordnung entsprechend angepasst, wie er gestern mitteilte. Die Übung umfasst drei Kugelschüsse auf ein mindestens 100 Meter und fünf Schrotschüsse auf ein mindestens 20 Meter entferntes Ziel. Treffen müssen die Schützen dieses jedoch nicht: «Für das Einschiessen gibt es keine Trefferanforderungen», schreibt der Regierungsrat. Im Klartext: Auch wer vom Schiessstand aus achtmal in die Luft schiesst, hat seine Einschiesspflicht gemäss der neuen Jagdverordnung erfüllt.
Jägerverband begrüsst Regelung
Der Berner Jägerverband begrüsst die neue Regelung, wie er in einer Medienmitteilung schreibt. Präsident Lorenz Hess sagt auf Anfrage, er sei der Meinung, dass das Einschiessen auch ohne minimale Trefferquote Wirkung zeigen werde. «Es sind schon jetzt nur sehr wenige Jäger – wohl weniger als zehn Prozent –, die ihre Waffe vor Beginn der Jagd kein einziges Mal in die Hände nehmen», sagt er. Mit der neuen Verordnung seien auch diese gezwungen, zwischen zwei Jagdperioden wenigstens einmal zu üben. «Ein verantwortungsvoller Jäger tut das sowieso», sagt Hess, räumt aber ein: «Wenn jemand es darauf anlegt, die Schiessübung nicht ernsthaft zu absolvieren, kann er das theoretisch tun.»
Durchgeführt wird die Schiessübung an einem Schiessanlass des kantonalen Jägerverbands oder eines Jagdvereins. In der Praxis werden es also die Jagdvereine sein, die ihren eigenen Mitgliedern die Nachweise über die Erfüllung der Schiesspflicht ausstellen werden. Auch hier setzt Hess auf Eigenverantwortung und spricht von einem «gewissen Selbstkontrolleffekt innerhalb der Jägerschaft».
Tierschützer sind unzufrieden
Der stellvertretende Jagdinspektor, Martin Zuber, bezeichnet die Änderung der Jagdverordnung als «Kompromiss zwischen dem, was möglich ist, und dem, was sinnvoll ist». Es werde damit einer Forderung verschiedener Umweltverbände und Tierschutzorganisationen entsprochen. Diese reagieren jedoch enttäuscht auf die neue Regelung. Sie beklagen einstimmig die hohe Zahl von Tieren, die leiden müssten, weil sie nur angeschossen, statt getötet würden. Deshalb hätten sie sich gewünscht, dass die Jäger bei der Schiessübung eine bestimmte Trefferquote erreichen müssten. Dass dies nun nicht der Fall sei, sei «jenseits von Gut und Böse», findet Dorothea Loosli, Präsidentin des Verbands Bernischer Tierschutzorganisationen. «Wer regelmässig mit Schusswaffen hantiert, muss auch seine Treffsicherheit unter Beweis stellen», sagt sie und kündigt an, der Verband werde «weitere Schritte prüfen».
«So bringt die Schiesspflicht nichts», sagt Ernest Schweizer, Vizepräsident vom Tierschutz Biel-Seeland-Berner Jura. Auch der Soldat müsse beim «Obligatorischen» eine bestimmte Trefferquote erreichen. «Wir fordern eine echte Kontrolle – auch für die Jäger», sagt er.Unglücklich über die neue Regelung ist auch Hans-Ulrich Sterchi, Präsident von Pro Natura Bern. «Das ist nicht das, was ich mir vorgestellt habe», sagt er, der selber Jäger ist. «Eine minimale Trefferquote hätte man schon definieren müssen.» Sterchi hätte sich für die obligatorischen Schiessübungen die gleichen Anforderungen wie an der Jungjägerprüfung gewünscht. Die Einschätzung von Jägerverbandspräsident Lorenz Hess, dass nur eine kleine Minderheit der Jäger zwischen den Jagdsaisons nicht übt, teilt er nicht. «Wenn heutzutage 50 Prozent der Jäger konsequent üben, ist das schon viel», sagt er. Bei aller Kritik findet er aber, die neue Regelung sei immerhin «besser als überhaupt nichts».
Rickenbacher: «Keine Notlösung»
Die Einführung der Schiesspflicht für Jäger sei keine Alibiübung, sagt der bernische Volkswirtschaftsdirektor, Andreas Rickenbacher (SP). «Ich verspreche mir davon, dass in Zukunft jeder Jäger seine Waffe korrekt einstellt, bevor er damit auf Tiere schiesst.» Die Einführung einer «Schiesspflicht mit Treffernachweis» hätte eine Änderung auf Gesetzesebene erfordert. Man habe sich deshalb für die nun präsentierte Lösung entschieden. Als Notlösung will Rickenbacher diese aber keinesfalls bezeichnen. «Wir haben das getan, was aufgrund der geltenden Gesetze möglich war», sagt er, «und das ist mindestens eine Verbesserung gegenüber der heutigen Situation.» (Der Bund)
Erstellt: 15.04.2011, 08:03 Uhr
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1 Kommentar
Was für ein Schildbürgerstreich! Es wäre eigentlich das Mindeste, dass man von Jägern verlangen würde, dass sie gefälligst zu beweisen haben, dass sie gut schiessen können. Aber dann müssten wohl auch einige unserer Regierungsbeamten die Flinte abgeben. Antworten
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