Bern

Roma-Frauen vor Gericht verurteilt

Von . Aktualisiert am 12.10.2010

Am Kreisgericht Bern-Laupen sind zwei Frauen wegen mehrfachem Diebstahl in Berner Kleidergeschäften verurteilt worden.

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Die Geschichte klingt abenteuerlich: Die Hauptangeklagte will die Berge von Markenkleidern, die bei ihr zu Hause gefunden worden sind und einen Wert von 22'000 Franken haben, auf dem Flohmarkt der Reitschule erworben haben. Von einem Afrikaner, für 200 Franken.

Wegen banden- und gewerbemässigen Diebstahls hätten gestern zwei Frauen vor der Strafeinzelrichterin des Kreisgerichts Bern-Laupen sitzen sollen. Die Hauptangeklagte, eine 41-jährige Roma-Angehörige, ist aber inzwischen in ihr Heimatland Serbien ausgeschafft worden. In ihrer Abwesenheit ist sie gestern zu einer unbedingten Freiheitsstrafe von 200 Tagen verurteilt worden. Sie wird diese wohl nur verbüssen müssen, sollte sie dereinst wieder in die Schweiz zurückkehren, da die Behörden wahrscheinlich keinen internationalen Haftbefehl ausschreiben werden.

Im ersten Halbjahr 2009 soll sie in mindestens acht Berner Geschäften Diebstähle begangen haben. Mit ihrem Bruder, ihrer Schwägerin und eventuell anderen Familienmitgliedern hat sie Kleider gestohlen, die dann gewaschen und auf dem Reitschule-Flohmarkt verkauft wurden. Nur die Hälfte der Ware konnte Geschäften zugeordnet werden. Die Polizei fand weiter über 5000 Franken Bargeld.

Der Bruder und die Schwägerin sind in dieser Sache bereits zu 18 Monaten Freiheitsstrafe verurteilt worden. Diese waren bereits 2008 kriminell tätig – hier waren die Beweise aber zu dürftig, um der Angeklagten etwas anlasten zu können.

Der zweiten Angeklagten, ebenfalls eine Schwägerin, konnten nur Delikte nachgewiesen werden, bei denen sie erwischt wurde. Die Richterin liess bei ihrer Urteilsbegründung aber durchblicken, dass sie davon ausgeht, dass die 38-jährige Deutsche zwar nicht Teil der Bande war, aber auch öfters auf Raubtouren gegangen ist, da sie mit einem ausgeklügelten System vorging: mit präparierten Taschen. Sie muss eine Strafe von 3000 Franken bezahlen sowie einen Teil der Verfahrenskosten tragen. (jäg) (Der Bund)

Erstellt: 12.10.2010, 08:29 Uhr

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