Privatspitäler wehren sich gegen Gerichtsurteil

Aktualisiert am 03.04.2010

Im Streit zwischen den Berner Privatspitälern und den Krankenversicherern um die Tarife für die Behandlung von Allgemeinversicherten hat das Bundesverwaltungsgericht einen ersten Entscheid getroffen.

Adrian Dennler, Präsident des Verbands der Privatspitäler des Kantons Bern (VPSB), bestätigte am Samstag entsprechende Informationen der «Berner Zeitung». Er sagte, es sei Usanz, dass ein Gericht bei einem Tarifstreit den tiefstmöglichen Preis ansetze.

Der VPSB werde nun dem Gericht beantragen, diesen Preis auf das vom Kanton Bern Anfang Jahr festgesetzte Niveau anzuheben. Sonst drohten allen bernischen Privatspitälern Liquiditätsengpässe, obwohl der Entscheid nur provisorischen Charakter bis zum endgültigen Entscheid habe. Dieser werde aber erst etwa in einem Jahr vorliegen.

Der bernische Regierungsrat entschied Anfang Jahr, die bernischen Spitäler müssten künftig ihre Behandlungen zulasten der obligatorischen Krankenversicherung nach einem einheitlichen System verrechen, unabhängig davon, ob sie privat oder öffentlich sind.

Kanton Bern um 15 Prozent tiefer

Die Abgeltung der Leistungen hätten die Privatspitäler - wie auch die öffentlichen - nach dem diagnosebezogenen Fallpauschalensystem AP-DRG vorzunehmen. Den Tarif für die sogenannte Baserate oder den Basispreis setzte der Kanton 15 Prozent tiefer an als dies der Preisüberwacher gefordert hatte.

Gegen diese Tariffestsetzung erhoben sowohl der VPSB wie der Verband der Krankenversicherer Santésuisse Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht. (el/sda)

Erstellt: 03.04.2010, 15:10 Uhr

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