Bern

Pflegekosten: Kanton Bern sieht bei sich keinen Handlungsbedarf

Von Matthias Raaflaub. Aktualisiert am 12.09.2011

Gemäss Preisüberwacher schröpfen manche Kantone die Heimbewohner bei den Pflegekosten. Bei uns passiert das nicht, entgegnen die bernischen Behörden.

Je nach Kanton werden Pflegeleistungen sehr unterschiedlich abgerechnet. Der Kanton Bern ist der Ansicht, von der Kritik ausgenommen zu sein. (Symbolbild)

Je nach Kanton werden Pflegeleistungen sehr unterschiedlich abgerechnet. Der Kanton Bern ist der Ansicht, von der Kritik ausgenommen zu sein. (Symbolbild)
Bild: Keystone

Für die Pflege in einem Heim soll kein Patient mehr als Fr. 21.60 pro Stunde bezahlen, egal wie aufwendig sein Fall ist. Diesen Grundsatz hat der Bund im neuen Modell für die Pflegefinanzierung festgeschrieben, das seit dem 1. Januar dieses Jahres gültig ist. Was teurer zu stehen kommt und über dem Selbstbehalt liegt, sollen die Wohnkantone der Gepflegten zuschiessen. Diese Finanzierungsmethode sollte die Behandlungskosten vereinheitlichen und Pflegebedürftigen ermöglichen, sich auch in einem Heim ausserhalb der Heimat pflegen zu lassen.

Die Realität ist eine andere. Die Kantone rechnen Pflegeleistungen höchst unterschiedlich ab, nicht selten zum Nachteil der Pflegebedürftigen. Zu diesem Schluss kommt der eidgenössische Preisüberwacher Stefan Meierhans nach einer Analyse der Praxis in den Kantonen Bern, Aargau, Zürich, St. Gallen, Solothurn, Baselland und Obwalden.

Pflegebedürftige bezahlen zu viel

Das Thema erhitzt auch im Bundeshaus die Gemüter. Der Ständerat hatte den Preisüberwacher zur Prüfung aufgefordert. Trifft die Analyse zu, die Meierhans soeben publiziert hat, werden die Heimbewohner mancherorts um ihr Recht gebracht und dabei auch um manche Franken erleichtert, die eigentlich der Kanton bezahlen müsste. Doch wie ist das überhaupt möglich? Die medizinisch nötige Pflege werde schlicht nicht als solche abgerechnet, sondern in den Betreuungs- und Hotellerieleistungen versteckt, sagt der Preisüberwacher. Diese müssen die Pflegebedürftigen laut Gesetz selber bezahlen. Das sei gesetzeswidrig, kritisiert Meierhans.

Einheitliche Abgeltungen

Von dieser Kritik kann sich der Kanton Bern offenbar ausnehmen. «Wir haben unsere Hausaufgaben gemacht und sehen darum keinen Handlungsbedarf», sagt Markus Loosli, Vorsteher des Alters- und Behindertenamts des Kantons Bern, auf Anfrage. Die vom Preisüberwacher publizierten Statistiken zeigen: Zum einen sind die Pflegekosten für die Bewohner in den Heimen im Kanton Bern seit Jahresbeginn gesunken. 2010 schlug ein Pflegeaufenthalt im Durchschnitt noch mit höheren Rechnungen zu Buche als heute. Zum andern setzt der Kanton Bern die Pflegefinanzierung einheitlich um. Indem die Gesundheitsdirektion bei allen bernischen Heimen denselben Zuschuss bezahlt, habe sie die Revision umgesetzt, wie der Gesetzgeber es gewünscht habe, sagt Loosli. Gemäss Preisüberwacher steht dies im Gegensatz zu den Kantonen Zürich oder St. Gallen, wo verschiedene Heime unterschiedliche Beiträge an die Restkosten gewähren. Für Bedürftige aus Solothurn gibt es sogar keine Beiträge mehr, wenn der Fall die höchste Kostenstufe erreicht: Der Heimbewohner muss selber für die teureren Pflegekosten aufkommen – und bezahlt damit mehr als die verbindlichen Fr. 21.60 pro Tag.

«Diese Tarifgrenze wird in den bernischen Heimen strikt eingehalten», beteuert Loosli. Dennoch: Preisüberwacher Meierhans fordert von den Kantonen mit normierten Pflegekosten – auch Bern gehört dazu – den Nachweis, dass die Obergrenzen «auch in Einzelfällen» respektiert würden. Loosli weist diese Kritik zurück. «Wir setzen das Bundesrecht korrekt um. Falls der Preisüberwacher uns das Gegenteil beweist, werden wir darauf eintreten.» (Der Bund)

Erstellt: 12.09.2011, 09:07 Uhr

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