Neue Spielregeln im Fixerstübli
Von Rahel Bucher. Aktualisiert am 17.08.2010
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IAndere Städte, andere Bedingungen
Die Suchthilfe Region Basel betreibt in der Stadt Basel drei Kontakt- und Anlaufstellen (K&A). Im Unterschied zu Bern gewährleisten die K&A in Basel die Anonymität der Besucher. «Trotzdem kennen die Mitarbeitenden die Konsumenten und sind mit diesen in Kontakt», sagt Eveline Bohnenblust, Abteilungsleiterin Sucht bei den Gesundheitsdiensten Basel-Stadt. Die K&A stehen Personen von Basel-Stadt und Baselland zur Verfügung. Personen mit Wohnsitz in der Schweiz sind bisher nicht ausgeschlossen worden. «Tourismusprobleme gab es trotz der Zulassung von Abhängigen aus der ganzen Schweiz bisher nur marginal», sagt Bohnenblust. Im Ausland wohnhafte Personen, szenenfremde Personen, Minderjährige und Neueinsteiger erhalten zudem keinen Zutritt. Sie werden aber angesprochen und nach Möglichkeit weitervermittelt, wie Bohnenblust sagt. Gerade bei Minderjährigen sei es oberstes Ziel, sie so schnell wie möglich in Betreuung zu bringen. Wie in Bern gibt es laut Bohnenblust auch in Basel keine speziellen Orte für minderjährige Drogenabhängige. Allerdings stellten die jugendlichen Konsumenten ebenso wie in Bern kein grosses Problem dar.
So ist das auch in Zürich, wie Michael Herzig, Leiter Geschäftsbereich Sucht und Drogen des Sozialdepartements der Stadt Zürich, bestätigt. Auch in Zürich gibt es keine spezialisierten Angebote für jugendliche Konsumenten harter Drogen. Stattdessen würden diese durch die Gassenarbeiter von Streetwork erreicht. Wer in eine der vier K&A in Zürich will, muss beim Eingang eine Kopie seines Niederlassungsausweises sowie den Personalausweis zeigen. Zutritt haben nur Unterstützungsberechtigte aus der Stadt Zürich. Allerdings werden die Klienten nirgendwo registriert. «Würde man die Anonymität ganz aufheben, gäbe es immer eine Gruppe, die dann nicht mehr in die K&A kommen könnte», sagt Herzig. Sobald jemand weiterführende Angebote wie Beratungen in Anspruch nimmt, wird die Anonymität jedoch aufgehoben.
Auch bezüglich Umgang mit dem Raum draussen vor der jeweiligen K&A gibt es Unterschiede. Während es in Zürich keine Vorhöfe gibt und in Basel solche ohne Zeltdach, gibt es in Bern einen gedeckten Hof. Dieser dient als Aufenthaltsraum. «Für die Entlastung des öffentlichen Raums ist das die beste Lösung», sagt Jakob Huber, Geschäftsleiter Contact Netz.
Die Berner Drogenberatungsstelle Contact-Netz hat gestern zusammen mit Vertretern aus Politik und Polizei eine neue Strategie im Bereich der Schadensminderung präsentiert. Beabsichtigt wird einerseits die wirksamere Unterstützung von Drogenabhängigen. Andererseits soll der öffentliche Raum noch mehr entlastet werden, wie Jakob Huber, Geschäftsleiter Contact-Netz, sagte. Insbesondere betroffen von den Veränderungen ist die Kontakt- und Anlaufstelle (K & A) an der Hodlerstrasse. Der Zutritt zum Fixerstübli wird ab November an ein Einlassgespräch und die Aufhebung der Anonymität geknüpft.
Das gilt auch für die rund 250 Drogenabhängigen, welche die K & A momentan täglich nutzen. Sie werden im September und Oktober zu einem Gespräch eingeladen. Dieses dient laut Huber der Standortbestimmung und soll die Entwicklung der Konsumenten verbindlicher fördern. Angestrebt werden die bessere soziale Integration Drogenabhängiger und eine Reduktion des Konsums bis hin zur Abstinenz. Das Standortgespräch wird halbjährlich wiederholt.
Daten bleiben bei Contact-Netz
Gleichzeitig wird die Aufhebung der Anonymität eingeführt. So ist der Eintritt in die K & A neu an eine interne Registrierung geknüpft. Damit hat Bern neben Biel die einzige K & A in der Schweiz, die nicht anonym betreten werden darf (siehe Zweittext). «Wollen wir die Betreuung verbessern, müssen wir wissen, wer die Leute sind», sagt Huber. Aus den erhobenen Daten resultierten keine Sanktionen und sie blieben intern bei Contact-Netz. Dass dieser Schritt die Niederschwelligkeit des Versorgungsangebots gefährden und einige Drogenabhängige von der Überlebenshilfe ausschliessen und zurück auf die Gasse drängen könnte, glauben die Verantwortlichen nicht.
Huber meint, dass die meisten Drogenabhängigen von den Vorteilen der Veränderungen überzeugt werden können. Zudem würden bereits heute 75 Prozent der Klienten freiwillig persönliche Angaben machen. Bei einer ersten Information der Betroffenen habe es unterschiedliche Reaktionen bis hin zu Widerstand gegeben, sagte Ines Bürge, Leiterin der Kontakt- und Anlaufstelle Contact-Netz.
Veränderungen gibt es auch bezüglich Betreuung. Sie soll differenzierter nach Zielgruppen erfolgen. Älteren, «chronifizierten Drogenabhängigen» soll das Fixerstübli weiterhin eine Tagesstruktur bieten. Für junge, «nicht chronifizierte» Drogenkonsumenten dagegen soll die K & A nur eine Durchgangsstation sein. Huber: «Sie müssen so schnell wie möglich in anderweitige Angebote integriert werden.» So werden Minderjährige – im Moment seien das zwischen einer und drei Personen pro Jahr – künftig nur in Ausnahmefällen befristet und unter Einhaltung bestimmter Bedingungen in der K & A aufgenommen.
«Trennung wäre besser»
Ansonsten gilt im Fixerstübli neu das Eintrittsalter von 18 Jahren. «Die Trennung von älteren und jüngeren Konsumenten wäre besser, doch dafür fehlen die finanziellen Mittel», sagt Huber, angesprochen auf die Schaffung eines Raums für jüngere Konsumenten. Ebenso steht es bezüglich Schaffung einer zweiten Anlaufstelle.
Die Anpassungen in der Schadensminderung werden in Absprache mit Kanton und Stadt Bern umgesetzt. «Fachliche Einschätzungen und politische Entwicklungen haben die Optimierungen notwendig gemacht», begründete Huber die Neuausrichtung. (Der Bund)
Erstellt: 17.08.2010, 07:56 Uhr
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