Neue Kriterien gelten nicht für BKW-Hochspannungsleitung

Von . Aktualisiert am 20.11.2009

Freileitung oder Boden­kabel: Der Bund legt einen Kriterienkatalog für die Beurteilung vor. Für die Hochspannungsleitung Mühleberg–Wattenwil gelten diese aber nicht.

Stichworte

Einen Tag nach dem Beschluss des Grossen Rats, wonach die Hochspannungsleitung Mühleberg–Wattenwil der BKW in den Boden verlegt werden soll, haben die Bundesbehörden über das weitere Vorgehen beim Bau neuer Freileitungen informiert. Der Entscheid, ob eine Leitung ober- oder unterirdisch gebaut wird, soll nach «objektiven Kriterien» gefällt werden. Das Beurteilungsschema hierfür wurde nach einer breit angelegten Anhörung der involvierten Kreise und Stromkonzerne durch das Bundesamt für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (Uvek) entwickelt. In den nächsten zwei Jahren will der Bund den Beurteilungskatalog einem Praxistest unterziehen. Hierfür hat er drei hängige Stromleitungsprojekte ausgewählt: die Leitungen Chippis–Mörel, Airolo–Lavorogno und Niederwil–Bremgarten. Die Hochspannungsleitung Mühleberg–Wattenwil gehört nicht dazu.

Gemäss Vorgaben wird der Praxistest nicht an Leitungen im Plangenehmigungsverfahren angewandt. Deshalb gehöre die Hochspannungsleitung Mühleberg–Wattenwil nicht zu den Projekten, die dem Praxistest unterzogen werden, sagte Cornelia Gogel, stellvertretende Leiterin Sektion Elektrizitäts- und Wasserrecht beim Bundesamt für Energie. Die nun vorliegenden Beurteilungskriterien gelten nur für Leitungsprojekte im Sachplanverfahren. Das BKW-Projekt ist demnach bereits zu weit fortgeschritten.

Kontroverse Detailfragen

Ziel des neuen Beurteilungsschemas sei die «Versachlichung» der Frage Freileitung oder Erdverlegung und somit die «Beschleunigung der Bewilligungsverfahren», teilte der Bund gestern mit. Die Anhörung zu den Detailfragen verlief laut Bund kontrovers und widersprüchlich. Das Schema sieht eine Bewertung in den Bereichen Landschaftsbild und Boden, nichtionisierende Strahlung, Gewässerschutz, Versorgungssicherheit und kommunale Interessen vor. Die Bewertung dieser Kriterien soll anschliessend dem Kostenfaktor gegenübergestellt werden.

Die BKW als Bauherrin der umstrittenen Freileitung wollte gestern den Beschluss des Grossen Rats nicht kommentieren. Es handle sich um ein laufendes Verfahren des Bundes. Man warte nun den Entscheid der Bundesbehörden ab, sagte Antonio Sommavilla, Leiter BKW-Medienkommunikation.

Ab 2013 geht das Hochspannungsnetz ohnehin in den Besitz der nationalen Netzgesellschaft Swissgrid über – auch die Leitungen der BKW. (dv) (Der Bund)

Erstellt: 20.11.2009, 08:48 Uhr

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