Bern
Mühleberg-Entscheid «so rasch als möglich»
Aktualisiert am 13.12.2011 3 Kommentare
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Die AKW-Gegner pochten auf zusätzliche Beweismassnahmen, der bernische Energiekonzern BKW will dagegen ein rasches Urteil.
BKW-Anwalt Walter Streit rief das fünfköpfige Richterkollegium auf, das Beschwerdeverfahren «mit der grösstmöglichen Beschleunigung abzuschliessen». Die BKW brauche rasch Klarheit, ob der Weiterbetrieb des Atomkraftwerks über den 31. Dezember 2012 hinaus rechtlich gesichert sei.
«Wir bemühen uns, den Entscheid so rasch als möglich zu fällen», versprach Richterin Kathrin Dietrich, Präsidentin der Abteilung I, zum Abschluss der zweieinhalbstündigen öffentlichen Parteiverhandlung. Ein Entscheid von so grosser Tragweite nehme aber eine gewisse Zeit in Anspruch.
Die AKW-Gegner - mehr als hundert Anwohner und eine Ökogruppe - wehren sich mit einer Beschwerde gegen die unbefristete Betriebsbewilligung, die das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (Uvek) Ende 2009 erteilte.
Gegner sehen Sicherheitsmängel
Der Bund habe verschiedene Sicherheitsaspekte ungenügend berücksichtigt, machte Anwalt Rainer Weibel in seinem Plädoyer geltend. Das AKW Mühleberg altere vor sich hin, der Kernmantel weise Risse auf, im besten Fall dürften die Behörden daher über eine befristete Bewilligung entscheiden.
Die AKW-Gegner verlangen zusätzliche Akteneinsicht, wie Weibel in Erinnerung rief. Zudem möchten sie eine Expertenbefragung durchführen und zusätzliche Gutachten einholen. All diese Verfahrensanträge sind hängig.
BKW will Planungssicherheit
Die BKW drängt dagegen auf einen zügigen Abschluss des Verfahrens ohne weitere Beweismassnahmen. Schliesslich gehöre die materielle Überprüfung der Sicherheit nicht zum laufenden Verfahren, hielt Anwalt Streit fest.
Schon heute mache die BKW alles für ein sicheres AKW. Im Gegenzug möchte der Konzern mehr Planungssicherheit. Er müsse rasch wissen, ob das Werk nach 2012 rechtlich gesichert sei, schliesslich habe die BKW einen Versorgungsauftrag und plane zudem aufwändige Nachrüstungen.
Mühleberg sei das einzige AKW der Schweiz mit einer befristeten Bewilligung. Das benachteilige die BKW und schränke sie in ihrer Wirtschaftsfreiheit ein.
Im übrigen werde die Sicherheit eines AKWs nicht mittels Befristung gewährleistet, betonte Schwarz. Dafür gebe es die gesetzlichen Pflichten des AKW-Betreibers und das Aufsichts- und Interventionssystem.
Bund: Sicherheit wird laufend überprüft
So sah es auch der Vertreter des Uvek in seiner Stellungnahme. Die Sicherheit werde laufend durch das Eidg. Nuklearsicherheitsinspektorat (ENSI) überprüft. Aus Sicht des Uvek könne das AKW Mühleberg grundsätzlich über 2012 hinaus weitergeführt werden.
Das sei aber nicht mit einer unbegrenzten Betriebsdauer gleichzusetzen. Wie lange das Werk noch sicher betrieben werden könne, müsse nicht das Bundesverwaltungsgericht entscheiden, sondern sei Sache der Aufsichtsbehörden.
Das Gericht will sein Urteil Anfang 2012 fällen. Noch offen ist, ob die Entscheidberatung öffentlich sein wird, wie dies die Beschwerdeführer verlangen.
Die Parteiverhandlung fand in den Räumlichkeiten des kantonalen Verwaltungsgerichts in Bern statt. Vor dem Gerichtsgebäude demonstrierten am Morgen 30 AKW-Gegner gegen den «Schrottreaktor» im Westen der Bundesstadt. (dam/sda)
Erstellt: 13.12.2011, 09:54 Uhr
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3 Kommentare
Das AKW Müleberg muss vom Netz das ist ALLEN klar. Die Frage ist doch nur wer bezahlt und das ist auch klar wir Konsumenten und BE Kantonsbürger. Der Aktienkurs ist von Fr. 80.-- im März auf heute Fr. 29.-- abgestürzt. Die Nachrüstungen in neue Kühlsysteme kosten hunderte von Millionen Fr. Mühleberg ist die grösste Geld Venichtungsmaschine im Kanton BE. Bitte endlich aufhören und abstellen. Antworten
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