Mit gelockertem Datenschutz gegen Sozialbetrug
Von Sarah Nowotny. Aktualisiert am 11.03.2010 1 Kommentar
Sozialhilfe im Umbruch
Die Umgestaltung der Sozialhilfe im Kanton beschränkt sich nicht auf Änderungen im Sozialhilfegesetz (siehe Text oben). Hinzu kommen nämlich Neuerungen im Finanz- und Lastenausgleich (Filag) zwischen dem Kanton und den Gemeinden, die zurzeit diskutiert werden. So will die Regierung ein Bonus-Malus-System einführen, das Sparbemühungen der Gemeinden belohnt. Zudem könnten zur Bekämpfung von Missbrauch Sozialinspektoren zum Einsatz kommen. Bei gewissen familienergänzenden Angeboten sollen die Gemeinden ferner nicht mehr alle Kosten dem Lastenausgleich zuführen können. Ein Selbstbehalt in der Sozialhilfe soll zudem die finanzielle Verantwortung der Gemeinden erhöhen. (sn)
Stein des Anstosses waren Menschen, die beim besten Willen nicht als arm gelten können, aber trotzdem Sozialhilfe beziehen. Als den Staat an der Nase herumführende BMW-Fahrer haben sie sich ins kollektive Gedächtnis eingebrannt. Seither ist viel gestritten worden, vor allem die SP hat sich nur häppchenweise zu mehr Härte gegen Sozialhilfebetrüger durchringen können.
Und nun legt der kantonale SP-Fürsorgedirektor Philippe Perrenoud ein Sozialhilfegesetz mit Neuerungen vor, die nicht einmal die SVP völlig verreissen mag. Dennoch dürfte der Entwurf, der frisch aus der Vernehmlassung kommt, im November im Grossen Rat für Diskussionen sorgen.
Perrenoud will Sozialhilfebezügern nämlich genauer auf die Finger schauen, indem er den Datenschutz lockert. Bei bestimmten Vergehen rund um Sozialhilfe soll ferner eine Anzeigepflicht gelten. Das geht einigen zu weit – anderen reicht es hingegen nicht.
Es muss Anzeige erstattet werden
Eigentlich müssten Sozialhilfebezüger über viele Facetten ihres Lebens Auskunft geben – etwa über die Höhe ihrer Miete oder ihres Arbeitspensums. «Oft haben die Sozialdienste aber mit schwierigen Leuten zu tun», sagt Kathrin Asal vom kantonalen Sozialamt. Innerhalb der Verwaltung bekommen die Sozialdienste die relevanten Informationen auch nicht unbedingt, weil der Datenaustausch oft nicht funktioniert. Dies soll sich in Zukunft ändern, auf dass Missbräuche seltener werden. Deshalb verpflichtet das neue Gesetz Vermieter, Mitbewohner und Arbeitgeber, aber auch die Einwohnerkontrolle, die Polizei, die Ausländerbehörde und die Steuerbehörden dazu, Daten an die Sozialdienste weiterzureichen. Wer dieser Pflicht nicht nachkommt, kann mit einer Busse bestraft werden. Künftig müssen die Sozialdienste zudem bei Vergehen rund um die Sozialhilfe, für die eine Freiheitsstrafe von mehr als drei Jahren droht, Anzeige erstatten – in diese Kategorie fallen etwa Betrug oder Urkundenfälschung. Ansonsten soll die Anzeige nach wie vor freiwillig sein.
«Datentransfer ist heikel»
Der Datentransfer und das Einholen von Auskünften seien wichtig im Kampf gegen Missbrauch, blieben aber «heikel», schreibt die SP im Rahmen der Vernehmlassung. Die Partei möchte deshalb, dass Informationen nur bei Verdacht auf Missbrauch herausgegeben werden dürfen. Und die Grünen finden es störend, dass die Privatsphäre rund um die Sozialhilfe «immer weniger» geschützt wird, während bei den Steuern möglichst alles als privat und geheim gelte. Ganz anders die SVP: Sie begrüsst zwar «Verbesserungen», die den Missbrauch «wirksam» bekämpfen sollen, hält aber fest, dass der Entwurf ihre Erwartungen nicht vollumfänglich erfüllt. Innerhalb der Verwaltung möchte die SVP einen uneingeschränkten und automatischen Informationsaustausch – ohne Zustimmung der Betroffenen.
Zufrieden sind hingegen FDP und BDP – wobei Letztere die Anzeigepflicht am liebsten auf alle Sozialhilfe-Vergehen ausdehnen möchte.
Aus der Stadt Bern, wo sich SP-Sozialdirektorin Edith Olibet zunächst geweigert hatte, überhaupt von Sozialhilfemissbrauch zu sprechen, kommt eine erstaunlich zahme Rückmeldung. «Tatsächlich spricht vieles dafür, dass die Sozialdienste systematisch Auskünfte bei Dritten einholen», heisst es dort. Etwas schwerer tut sich Bern mit der Anzeigepflicht: Integrationsbemühungen, die auch zur Sozialhilfe gehörten, würden torpediert, wenn eine Anzeige in einem leichten Fall etwa dazu führe, dass eine bedingte in eine unbedingte Strafe umgewandelt werde. Mit dieser Stellungnahme kann selbst einer von Olibets schärfsten Kritikern leben: «Es ist erstaunlich, dass der Datenaustausch plötzlich begrüsst wird, während es früher immer hiess, er sei nicht zulässig», sagt FDP-Stadtrat Philippe Müller. (Der Bund)
Erstellt: 11.03.2010, 10:02 Uhr
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Sibylle Weiss
Ich lese immer wieder Integrationsbemühungen.Diese sollte in erster Instanz von denen ausgehen, welche hier ihren permanenten Wohnsitz einnehmen wollen.Integration ist keine Einbahnstrasse.Leider gibt es solche, welche unter sich bleiben und sich gar nicht integrieren wollen.Hier ist der Ball eindeutig beim Antragssteller! Antworten