Bern

Leserbrief: Bärenpark für Gehbehinderte kaum passierbar

Von . Aktualisiert am 09.03.2010

Die Behindertenkonferenz Stadt und Region Bern (BRB) schliesst sich den kritischen Aussagen von Frau Andreani vollumfänglich an.

Der untere Teil des Bärengrabens ist für Gehbehinderte nicht erreichbar. (Valérie Chételat)

Der untere Teil des Bärengrabens ist für Gehbehinderte nicht erreichbar. (Valérie Chételat)

Seit Beginn der Realisierung des neuen Bärenparks fordern wir, unterstützt durch die Fachstelle für hindernisfreies Bauen im Kanton Bern, den Zugang zum unteren Teil des Parks mittels eines Schräglifts.

Der bisher vorhandene Weg über die Englischen Anlagen mit bis zu 12 Prozent Steigung ist für Menschen im Rollstuhl und ihre Begleitpersonen schlichtweg unzumutbar.

Aber auch Mütter mit Kinderwagen oder gehbehinderte Menschen bekunden mit diesem steilen Zugang grosse Mühe.

Die BRB ist enttäuscht darüber, dass es vielen Einwohnerinnen und Einwohnern der Stadt Bern, welche hier wohnen und hier Steuern zahlen, dermassen erschwert wird, in den Genuss zu kommen, Finn und Björk und ihre beiden putzigen Jungen Berna und Urs von allen Seiten beobachten zu können wie alle andern Besucherinnen und Besucher.

Ganz abgesehen davon wirft es unserer Meinung nach ein schlechtes Licht auf Bern als Bundesstadt, wenn in- und ausländische Touristinnen und Touristen mit Mobilitätsbehinderung extra zu diesem Zweck hierher reisen und dann enttäuscht feststellen müssen, dass ihnen der Zugang zum Bärenpark erschwert, wenn nicht gar verunmöglicht ist. Dagegen wehrt sich die BRB!

Da es sich beim Bärenpark um ein neues Bauprojekt handelt, muss laut Behindertengleichstellungsgesetz (BehiG) ein hindernisfreier Zugang für alle Menschen gewährleistet werden. Dies fordern sowohl die BRB als auch die Fachstelle für hindernisfreies Bauen im Kanton Bern. Wir warten im Moment gespannt auf einen Lösungsvorschlag vonseiten der Stadt Bern, welcher im April 2010 erwartet werden darf. Sollte der hindernisfreie Zugang dann immer noch nicht projektiert sein, werden wir wohl oder übel unserer Forderung über den Rechtsweg (sprich: BehiG) Geltung verschaffen müssen. Noch bleibt aber die Hoffnung, dass die Stadtbehörden eine für alle geeignete Lösung finden werden.

Yvonne Hämmig, Geschäftsleiterin BRB (Der Bund)

Erstellt: 09.03.2010, 17:06 Uhr

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