Bern

Leinenzwang: «Das wird sicher nicht einfach»

Den Randständigen in der Berner Innenstadt droht ab nächstem Jahr das Gefängnis, wenn sie ihre Hunde nicht an die Leine nehmen.

Nationales Hundegesetz

Auf nationaler Ebene ist ein übergeordnetes Hundegesetz in Vorbereitung. Im Laufe der bisherigen Verhandlungen in Stände- und Nationalrat wurden dem ursprünglichen Gesetzesentwurf einige Zähne gezogen. So wurde zum Beispiel das generelle Verbot gestrichen, Hunde im öffentlichen Raum unbeaufsichtigt laufen zu lassen. Einig waren sich die Räte bislang unter anderem darin, dass an sensiblen Orten wie Schulanlagen Leinenpflicht bestehen soll. Kantonen und Gemeinden steht es frei, eigene Gesetze oder Verordnungen mit zusätzlichen Bestimmungen zu erlassen.

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Nach dem Willen des Berner Gemeinderates müssen alle Hundebesitzer ihre Tiere in der Berner Innenstadt an die Leine nehmen. Wer gegen die neue Verordnung verstösst, dem drohen Geldbussen von bis zu 2000 Franken. Heinz Pfeuti, Sprecher der Kantonspolizei, sagt auf Anfrage, dass die Polizei die Verordnung «im Rahmen des Ressourcenvertrags durchsetzen und Fehlbare büssen oder zur Anzeige bringen wird». Übersetzt heisst dies, dass ein Gefängnisaufenthalt riskiert, wer die Busse nicht begleichen kann.

Pinto rechnet mit Schwierigkeiten

In der Praxis birgt die Hundeverordnung Konfliktpotenzial, gerade in der Randständigenszene, wo Hunde nicht selten sind. Die Verordnung werde auf jeden Fall zum Thema, sagt Matthias Wyss, stellvertretender Leiter des städtischen Gassenprojekts Pinto. «Das wird sicher nicht einfach.» Wie Pinto auf die neue Regelung reagieren werde, sei noch nicht andiskutiert worden. Eine Möglichkeit bestehe beispielsweise darin, Leinen zu verteilen, sagt Wyss. Dies sei in einzelnen Fällen und auf Wunsch bereits in der Vergangenheit so gemacht worden. Wie viele Hunde in der Szene leben, ist laut Wyss nicht bekannt. Er schätzt die Zahl auf «einige Dutzend».

Martin Albrecht, Generalsekretär der Berner Sicherheitsdirektion, begründet die angekündigte Durchsetzung wie folgt: «Das Gesetz muss bei allen Personen gleich angewandt werden. Und der Leinenzwang ist gerechtfertigt, weil es um die Sicherheit der Bevölkerung geht.» Er gehe davon aus, dass die Umsetzung der Verordnung realistisch sei, denn «eine Leine ist zumutbar für jedermann». (Der Bund)

Erstellt: 23.08.2010, 15:34 Uhr

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4 Kommentare

Andreas Steiner

31.08.2010, 13:08 Uhr
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Vielen Dank für diesen gescheiten Beitrag! Ich dachte immer, die Allmend heisse so, weil sie für alle da ist. Mit der vorgeschlagenen Verordnung wird sie für Hundehalter völlig unattraktiv. Welche Interessen werden hier wirklich geschützt? Konsequenterweise müsste man jetzt auch überall dort, wo sich viele Menschen befinden, das Autofahren verbieten, damit keine Unfälle mehr passieren. Antworten


Susan Strolch

23.08.2010, 23:02 Uhr
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Gehen Sie doch mit Lumpi in den Wald, nur so als Vorschlag. Antworten


Hans Burger

23.08.2010, 20:11 Uhr
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@N. Meier: Artikel gelesen? Die Rede ist von der Innenstadt. Antworten


Nicole Meier

23.08.2010, 16:56 Uhr
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Schön und gut einen Leinenzwang zu fordern, wann aber schafft die Regierung endlich Platz wo man die Hunde auch laufen lassen kann? Ein Hund braucht Platz um sich austoben zu können. Wenn die Stadt das nicht bringt, dann ist die Hundesteuer nicht mehr gerechtfertigt. Antworten



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