Lehrer fordern Gleichbehandlung bei der Pensionskasse
Von Reto Wissmann. Aktualisiert am 07.01.2010 1 Kommentar
Das neue Jahr bringt den 32?500 Versicherten der Bernischen Pensionskasse (BPK) höhere Lohnabzüge. Um die Vorsorgeeinrichtung im Lot zu halten, wurden die Beiträge von 18,8 auf 21 Prozent des versicherten Lohnes erhöht. 9,2 Prozent gehen zulasten der bei der BPK versicherten Staatsangestellten, 11,8 Prozent steuert der Kanton als Arbeitgeber bei. Eher ungewöhnlich in einer solchen Situation bringt die Beitragserhöhung den BPK-Versicherten auch neue Neider. Die 15?800 bei der Bernischen Lehrerversicherungskasse (BLVK) versicherten Lehrkräfte fühlen sich jetzt benachteiligt. Ihr Berufsverband Lebe fordert die Erziehungsdirektion in einem offenen Brief auf, «schnellstens auf eine Wiederherstellung des Gleichgewichts hinzuwirken».
Und so kam es zur paradox wirkenden Situation: Bei den Lehrkräften gehen bereits seit 2005 insgesamt 21 Prozent des versicherten Verdienstes an die Pensionskasse. Der Arbeitnehmerbeitrag beträgt 9,45 Prozent, der Kanton als Arbeitgeber zahlt 11,55 Prozent. Daran änderte sich auch zum Jahreswechsel nichts. Die Beitragserhöhung bei der BPK und die unterschiedliche Aufteilung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer führen aber dazu, dass der Kanton den BPK-Versicherten leicht mehr ordentliche Beiträge in die Pensionskasse zahlt als den BLVK-Versicherten. Bei einem versicherten Verdienst von 70?000 Franken macht der Unterschied zwar nur 175 Franken pro Jahr aus, für Jürg Boss, Präsident der BLVK-Delegierten, ist die Situation dennoch unhaltbar. Dass der Arbeitgeber den BPK-Versicherten mehr in die Pensionskasse zahle, sei der Tropfen, der das Fass zum Überlaufen bringe. Mit einem Brief habe er den Regierungsrat auf diesen Missstand aufmerksam gemacht und Verbesserungen gefordert.
BLVK-Versicherte leiden
Tatsächlich leiden die BLVK-Versicherten, seitdem ihre Kasse vor bald fünf Jahren vor dem Ruin gerettet werden musste, unter Sanierungsmassnahmen. Sie müssen für eine volle Rente länger arbeiten als BPK-Versicherte und bei einer vorzeitigen Pensionierung die Überbrückungsrente zurückzahlen. Ausserdem zahlen sie zusätzlich zu den ordentlichen Beiträgen noch Sanierungsbeiträge, um das Loch in der Kasse zu stopfen. Diese betragen insgesamt 5,15 Prozent des versicherten Verdienstes. Und jetzt wirds knifflig: Der Kanton steuert den Löwenanteil von 3,45 Lohnprozenten an diese Sanierung bei, den Versicherten werden «nur» zusätzliche 1,7 Prozent abgezogen. Insgesamt zahlt der Kanton den BLVK-Versicherten also mehr und nicht weniger in die Pensionskasse als den Kolleginnen und Kollegen bei der BPK.
Pulver: «Sehr kleine Differenz»
«Man darf Äpfel nicht mit Birnen vergleichen», kontert BLVK-Vertreter Boss. Nicht die Versicherten hätten das BLVK-Debakel ausgelöst, sondern «vor allem der Staat». Also sei es nur natürlich, dass der Staat auch die Sanierung hauptsächlich übernehme. In die gleiche Kerbe schlägt der Berufsverband: Es sei «nicht statthaft», dass auch die Sanierungsbeiträge in die Berechnungen bezüglich Gleichbehandlung mit der BPK einflössen, schreibt Lebe im offenen Brief. Und weiter: «Es sei daran erinnert, dass die Deckungslücke bei der BLVK vorrangig aufgrund politischer Fehlentscheidungen und Misswirtschaft entstand.» Für Lebe ist klar: «Die Lehrpersonen haben immer noch zwingend dieselben prozentualen Ansprüche bezüglich der Arbeitgeberbeiträge wie die kantonalen Angestellten.» Auch wenn der aktuelle Unterschied für den Einzelnen wenig ausmache, sei er für die Kasse als Ganzes problematisch, ergänzt Christoph Michel, Leiter Gewerkschaft bei Lebe. Ausserdem gehe es ganz grundsätzlich um Gerechtigkeit.
Der Regierungsrat hat bisher weder den offenen Brief von Lebe noch den Brief der BLVK-Delegierten beantwortet. Dies werde voraussichtlich Ende Januar geschehen, sagt Erziehungsdirektor Bernhard Pulver (grüne). Er könne zwar die Antwort der Regierung nicht vorwegnehmen, so viel könne er aber schon sagen: Man müsse sich fragen, ob ein Unterschied von 0,25 Prozentpunkten zwischen den Arbeitgeberbeiträgen bei BPK und BLVK tatsächlich gravierend sei. «Die Differenz ist doch sehr klein», so Pulver. Tatsächlich ein Problem seien hingegen die unterschiedlichen Leistungen der Kassen. Dessen sei sich die Regierung bewusst. Ob Abhilfe geschaffen werden könne, müsse nun diskutiert werden.
Wenig Verständnis für die Klagen der Lehrkräfte über tiefere Arbeitgeberbeiträge hat Matthias Burkhalter. Als Geschäftsführer des Bernischen Staatspersonalverbands vertritt er viele BPK-Versicherte. Nicht die BPK-Versicherten seien privilegiert, sondern vielmehr die BLVK-Versicherten. Ihnen habe der Kanton zur Sanierung der Kasse während Jahren höhere Beiträge bezahlt. Die Verantwortung am BLVK-Debakel einseitig auf den Arbeitgeber abzuschieben, sei zudem zu einfach. In den entscheidenden Gremien seien Arbeitnehmer und Arbeitgeber vertreten gewesen, sagt Burkhalter. (Der Bund)
Erstellt: 07.01.2010, 08:08 Uhr
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1 Kommentar
Die Diskriminierung der Lehrer hat System. Die BLVK darf ihren Rentnern erst eine Teuerungszulage bezahlen, wenn sie auf 120% ausfinanziert ist, die BPK, wenn sie zu 100% ausfinanziert ist. Die Differenz zwischen BPK und BLVK bei den Beiträgen sei nur 0,25 %, meint Herr Pulver. In Franken: 2 Mio pro Jahr. Muss man sich wundern, wenn die Lehrer dem Kanton bereitrs heute reihenweise davonlaufen? Antworten
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