Keine After-Hour-Partys in der Altstadt
Stichworte
Der Regierungsstatthalter von Bern will keine sogenannten After-Hour-Partys in der unteren Altstadt von Bern. Er hat deshalb einem Gastgewerbebetrieb verboten, die Türen werktags vor acht Uhr morgens und sonntags vor 10 Uhr zu öffnen.
Er gewichte das nächtliche Ruhebedürfnis der Bewohnerinnen und Bewohner der unteren Altstadt höher als die Interessen der Betriebe und Nachtschwärmer, schreibt Statthalter Christoph Lerch in einer Mitteilung vom Freitag.
Keine Überzeitbewilligung wegen der Ruhe
Deshalb habe er im Fall der erwähnten Gaststätte einem Antrag der Orts- und Gewerbepolizei der Stadt Bern auf Einschränkung der Öffnungszeiten entsprochen. Der fragliche Betrieb darf auch keine Überzeitbewilligungen für frei wählbare Anlässe mehr beziehen.
Die Orts- und Gewerbepolizei der Stadt Bern stellte ihren Antrag auf Änderung der Schliessungszeiten der Gaststätte, nachdem laut der Mitteilung zahlreiche Reklamationen wegen Lärms eingegangen waren.
Betrieb hat Vorschriften missachtet
Lerch ergänzte auf Anfrage, Ausgangspunkt für das Vorgehen gegen den fraglichen Gastgewerbebetrieb - ein Restaurant mit Bar - seien Kontrollen der Kantons- und der Berner Orts- und Gewerbepolizei gewesen. Diese hätten ergeben, dass der Betrieb die Vorschriften zu den Öffnungszeiten missachtet habe.
Falls die Behörden der Stadt Bern weitere Verstösse gegen die Öffnungszeiten feststellten und ihm erneut Einschränkungen der Öffnungszeiten beantragten, würde er gleich entscheiden, sagte Lerch weiter. Allerdings seien stets die Betroffenen anzuhören.
Der fragliche Betrieb kann gegen den Entscheid des Statthalters noch Beschwerde einreichen.
(cho/sda/)
Erstellt: 12.03.2010, 15:30 Uhr




