Ist die Integration von Ausländern zu teuer?
Von Sarah Nowotny. Aktualisiert am 27.07.2010 1 Kommentar
Die bernische FDP stellt messerscharf fest, dass «ein Kanton Bern ohne Ausländerinnen und Ausländer weder realistisch noch sinnvoll» ist – und folgert, wie sie dies auf nationaler Ebene schon seit Jahren tut, dass es ein Gesetz über die Integration der ausländischen Bevölkerung braucht. Allerdings glaubt sie – wie die BDP –, das unter Federführung von SP-Fürsorgedirektor Philippe Perrenoud entstandene Papier schiesse «weit über das Ziel hinaus». Die SVP hält es sogar für «überflüssig». Die SP wiederum findet es rundum gelungen, und die Grünen stellen sich bloss gegen die darin vorgesehenen Bussen für Leute, die sich nicht integrieren wollen. Nachdem gestern die Vernehmlassungsfrist für das Integrationsgesetz ablief, ist angesichts der bürgerlichen Mehrheit im Grossen Rat also klar, dass der Fürsorgedirektor über die Bücher gehen muss. In der kantonalen Politik nichts Neues, könnte man vor diesem Hintergrund meinen.
Doch dem ist nicht so, denn auch die Gemeinden stehen dem Vorhaben ungewöhnlich kritisch gegenüber – sie, die nicht bloss einer Parteidoktrin gehorchen müssen, sondern vielmehr täglich mit den praktischen Problemen des Zusammenlebens konfrontiert werden und sich schon oftmals verbindliche Vorgaben zur Integration gewünscht haben.
Ausländer müssen vorsprechen
Ginge es aber nach dem Willen der Regierung, kämen bald folgende Punkte auf Ausländerinnen und Ausländer sowie auf Bernerinnen und Berner zu:
• Alle Ausländer müssen sich persönlich auf der Gemeinde anmelden und dabei mit den Behörden ein sogenanntes Erstgespräch führen. Bei dieser Gelegenheit wird ihnen das Leben in der jeweiligen Kommune vorgestellt, und sie erhalten Broschüren über Angebote zur Integration in der Region, die der Kanton noch ausarbeiten will. Gleichzeitig wird aber auch anhand von Standardfragen abgeklärt, ob die Zugezogenen ein vertieftes Gespräch benötigen.
• Kommen die Angestellten der Gemeinde zum Schluss, Vertiefung sei nötig, melden sie die Ausländer bei den schon heute bestehenden Kompetenzzentren Integration in Bern, Biel, Thun, Burgdorf oder Langenthal an – kann das Erstgespräch wegen sprachlicher Schwierigkeiten gar nicht erst stattfinden, überweist die Gemeinde die neuen Mitbürger in jedem Fall.
• Die Zentren können eine Integrationsvereinbarung zwischen den Zuzüglern und der Gemeinde veranlassen. So eine Vereinbarung kann etwa die Verpflichtung zum Besuch eines Sprachkurses beinhalten. Erfüllen die Zugezogenen die Auflagen nicht, können sie mit der Nichtverlängerung der Aufenthaltsbewilligung oder einer Busse von bis zu 3000 Franken bestraft werden.
«Übertrieben bürokratisch»
Im Gesetzesentwurf werde nicht geregelt, «wer für die hohen Kosten aufkommt, die durch das Konzept der Erstinformation entstehen», moniert nun die rot-grün regierte Stadt Bern in ihrer Stellungnahme. Der Gemeinderat lehne es ab, diese Kosten auf die Kommunen zu überwälzen. «Wir haben noch nicht im Detail ausgerechnet, wie viel uns die neuen Vorschriften kosten würden», sagt Alexander Ott, Bereichsleiter der städtischen Einwohnerdienste, Migration und Fremdenpolizei. Da pro Jahr 3200 Ausländerinnen und Ausländer nach Bern ziehen – die meisten von ihnen aus der Europäischen Union – und gemäss dem neuen Gesetz ein Gespräch mit den Behörden führen müssten, wäre der zusätzliche Aufwand in Sachen Personal aber beträchtlich. «Zudem müsste ja auch jemand überprüfen, ob die Bedingungen in den Integrationsvereinbarungen eingehalten werden», sagt Ott.
Nicht nur die grossen Gemeinden mit ihrem hohen Ausländeranteil würde das Integrationsgesetz finanziell unverhältnismässig stark belasten, sagt Lorenz Hess, Präsident des Verbands bernischer Gemeinden (VBG). «Gerade auch für kleinere Kommunen wäre der Aufwand für eine ständige Anlaufstelle, die auch noch über ihre Aktivitäten berichten müsste, übertrieben bürokratisch – kommt hinzu, dass die Gemeinden Mittel brauchten, um allfällige Bussen durchzusetzen.» Ob die vorgesehenen Massnahmen die Integration so stark verbesserten, dass sich der Aufwand lohne, sei zumindest «fraglich». Dass Integrationsvereinbarungen ein Allheilmittel sind, stellt auch eine Studie der Fachhochschule Nordwestschweiz infrage – erschienen ist sie, als sich der bernische Gesetzesentwurf schon in der Vernehmlassung befand. Damit die Vereinbarungen erfolgreich sein könnten, brauche es klare Vorgaben vom Bund, heisst es in der Studie. Zudem sei oftmals eine intensivere Betreuung nötig, als in einem Sprach- oder Integrationskurs geboten werden könne. (Der Bund)
Erstellt: 27.07.2010, 08:52 Uhr
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