Bern

Heime fühlen sich ungerecht behandelt und verklagen Kanton

Von Reto Wissmann. Aktualisiert am 15.06.2011

Bei Lohnerhöhungen sind private Heime schlechtergestellt als kantonale.

Der Heimverband kritisiert die ungleiche Behandlung von privaten und kantonalen Institutionen im Sozialbereich durch den Kanton. Im Bild das Tilia Pflegezentrum Köniz. <br />(Valérie Chételat)

Der Heimverband kritisiert die ungleiche Behandlung von privaten und kantonalen Institutionen im Sozialbereich durch den Kanton. Im Bild das Tilia Pflegezentrum Köniz.
(Valérie Chételat)

«Der Kanton führt die Leute an der Nase herum», sagt Ueli Affolter, Geschäftsführer des Heimverbands Bern. Seit Jahren bemängle man die Ungleichbehandlung von privaten und kantonalen Institutionen im Sozialbereich. Wirklich weiter gekommen sei man aber nicht. «Nun haben die Betroffenen genug», so Affolter. 16 private Behinderten-Institutionen wehren sich mit Beschwerden bei der Gesundheits- und Fürsorgedirektion. Ausserdem hat eine Institution stellvertretend für alle anderen eine Klage beim Verwaltungsgericht eingereicht.

Das Problem lässt sich an einem Beispiel illustrieren: In der Region Bern gibt es zwei Sprachheilschulen. Jene in Münchenbuchsee wird vom Kanton direkt betrieben. Die Angestellten gehören zum Staatspersonal und werden nach den entsprechenden Richtlinien entlöhnt. Die Sprachheilschule Wabern hingegen wird von einer privaten Stiftung getragen, aber weitgehend vom Kanton finanziert. Auch hier gelten grundsätzlich die kantonalen Vorgaben.

Unterschiede gibt es vor allem, wenn Parlament und Regierung Lohnerhöhungen für das Staatspersonal beschliessen. Für dieses Jahr waren dies beispielsweise 1,8 Prozent. Sie gelten für die staatlichen Institutionen sowie für die mehrheitlich vom Staat subventionierten Betriebe wie Spitäler, Heime oder eben Sprachheilschulen. Nur: Bei den staatlichen Institutionen erhält das Personal die 1,8 Prozent mehr Lohn tatsächlich ausbezahlt. Für die Verdiensterhöhungsbeiträge in die Pensionskasse kommt der Kanton zusätzlich auf. Die privaten Institutionen müssen diese Beiträge selber aufbringen. Oft wird dann die Lohnerhöhung entsprechend gekürzt. Bei der bernischen Pensionskasse BPK, wo alle staatlichen Institutionen sowie viele private Sozialeinrichtungen versichert sind, beträgt der Verdiensterhöhungsbeitrag 180 Prozent der Lohnerhöhung – also deutlich mehr als die Lohnerhöhung selber.

Problem liegt bei Pensionskasse

Mit Beschwerden und Klagen will der Heimverband nun erreichen, dass Institutionen wie die beiden Sprachheilschulen gleichbehandelt werden. «Wir verlangen vom Kanton, dass er auch bei privaten Institutionen die Verdiensterhöhungsbeiträge für die Pensionskasse übernimmt», sagt Affolter. Beim Alters- und Behindertenamt sieht man jedoch wenig Handlungsspielraum. «Wir setzen lediglich einen Regierungsentscheid um», sagt Vorsteher Markus Loosli. Er könne zwar den Vergleich des Heimverbands nachvollziehen. Aber: «Solange es bei den Pensionskassen der Institutionen ein Nebeneinander von Beitrags- und Leistungsprimat gibt, sind Ungerechtigkeiten nicht zu vermeiden.» Die öffentlich-rechtliche BPK wird nach dem Leistungsprimat geführt. Andere Institutionen sind bei Kassen mit Beitragsprimat versichert, wo bei steigenden Löhnen keine Verdiensterhöhungsbeiträge einbezahlt werden müssen.

Im Auftrag des Grossen Rats bereitet die Regierung derzeit bei den öffentlich-rechtlichen Pensionskassen den Primatwechsel vor. Ein Entscheid soll im nächsten Jahr fallen. Vollzogen werden könnte ein solcher jedoch frühestens 2014. (Der Bund)

Erstellt: 15.06.2011, 07:14 Uhr

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