Bern
Gegenvorschlag zu «Bern erneuerbar» ist genehmigt
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Der Gegenvorschlag zur Initiative «Bern erneuerbar» steht. Eine Mehrheit im Berner Kantonsparlament hat ihn in zweiter Lesung angenommen. Die Initiative selbst lehnt der Grosse Rat folglich ab. Hitzig debattiert wurde über die Rechtmässigkeit der Vorlagen.
Umstellung «innert 30 Jahren»
FDP-Grossrat Adrian Haas stellte am Mittwoch bei der Beurteilung der Initiative der Grünen einen Ungültigkeitsantrag. Die Initiative, und damit wohl auch der Gegenvorschlag, dürften gegen Bundesrecht verstossen und somit ungültig sein, erklärte Haas, der sich auf bestimmte Gutachten stützte.
Initiative und Gegenvorschlag verfolgen eigentlich dasselbe Ziel. Der Strombedarf im Kanton Bern soll dereinst komplett durch erneuerbare Energien gedeckt werden. Die Initiative nennt dafür konkrete Zwischenziele und Jahreszahlen. Der Gegenvorschlag verlangt nur eine Umstellung «innert 30 Jahren».
«Zeichen von politischer Sturheit»
Diese Vorgaben bedingten Verstösse gegen das Binnenmarkt- sowie das Strommarktgesetz, erklärte Haas. Im Namen der SVP verwies auch Gerhard Fischer darauf, dass die Hausbesitzer in ihrer Eigentumsgarantie nicht unerheblich getroffen würden. Bei der allfälligen Umsetzung der Vorlage könne es unlösbare Konflikte zum Bundesrecht geben.
Die meisten Fraktionssprecher zeigten indes kein Verständnis für den Antrag. Die Rechtmässigkeit von Initiative und Gegenvorschlag sei mehrmals abgeklärt und bestätigt worden, sagte Christine Häsler von den Grünen. Sie bezeichnete den Ungültigkeitsantrag als Zeichen der politischen Sturheit und Verzweiflung.
Der Präsident der vorberatenden Grossratskommission, Samuel Leuenberger (BDP), erklärte, das Bundesamt für Justiz habe in einer Stellungnahme zwar keinen Persilschein ausgestellt und mögliche Probleme aufgezeigt. Es komme aber zum Schluss, dass man beide Vorlagen bundesrechtskonform umsetzen könnte.
Vorerst nur eine Zielvorgabe
Die kantonale Energiedirektorin Barbara Egger-Jenzer sagte, die von Haas zitierten Gutachten seien von falschen Annahmen ausgegangen. Zum Beispiel würden weder Initiative noch Gegenvorschlag bei der Dämmung von Liegenschaften etwas verlangen.
Im übrigen gehe es hier nicht um ein Gesetz, sondern um eine Ergänzung der Kantonsverfassung, sagte Egger-Jenzer. Damit werde ein Ziel vorgegeben. Das Parlament als Gesetzgeber müsse dann bei der Umsetzung Lösungen gemäss dem übergeordneten Recht finden. Das Parlament lehnte den Ungültigkeitsantrag Haas' schliesslich deutlich ab.
Entweder - oder
Nicht ganz so deutlich fiel das Votum für den Gegenvorschlag aus, der ursprünglich aus den Reihen der FDP stammt. Die SVP etwa lehnte stets Initative wie Gegenvorschlag ab. Auch bei der BDP gab es Widerstand. Die Partei wolle keine verfügte Sanierungspflicht, sagte Fraktionssprecher Ueli Lehmann. Freiwilligkeit sei bürgerfreundlicher und die Energiewende sei wohl nicht abzuwenden.
Am Ende genehmigte der Grosse Rat den Gegenvorschlag aber mit 74 Ja- gegen 61 Nein-Stimmen und einer Enthaltung. Aus formalen Gründen «musste» das Parlament daraufhin die Initiative ablehnen, obwohl verschiedene Parteien wie etwa die Grünliberalen beide Vorlagen im Grunde unterstützten.
Der Grosse Rat darf aber nur einen Gegenvorschlag einbringen, wenn er die entsprechende Initiative ablehnt. Das letzte Wort hat das Stimmvolk voraussichtlich im kommenden Frühling. (mer/sda)
Erstellt: 05.09.2012, 12:12 Uhr
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