Florapark-Prozess: Täterin muss 15 Jahre hinter Gitter
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Stattdessen ordnete das Gericht eine stationäre psychotherapeutische Behandlung an. In diesem Punkt folgte das Kreisgericht Bern-Laupen heute Freitag in seinem Urteil dem Verteidiger, der dafür plädiert hatte, über der heute 24-jährigen Frau nicht den Stab zu brechen. Die Strafdauer liegt zwischen dem Antrag des Staatsanwalts mit 16 Jahren und den 14 Jahren, welche die Verteidigung beantragt hatte.
Die Qualifizierung der Tat sei eindeutig, sagte Gerichtspräsidentin Christine Schaer in der Urteilsbegründung. Sie sei aus nichtigem Grund geplant und mit absoluter Skrupellosigkeit ausgeführt worden.
Die Täterin kam mit dem Opfer, einem 52-jährigen Tamilen, auf der Kleinen Schanze als Gelegenheitsprostituierte in Kontakt. Im Florapark brach sie den Liebesdienst vorzeitig ab und begann von hinten auf das arglose Opfer einzustechen.
Laut rechtsmedizinischer Untersuchung starb der Mann an rund 100 Stichen und Schnittverletzungen. Als die Frau vor der herannahenden Polizei zu flüchten versuchte, lebte er noch kurze Zeit. Die Frau wurde in der Nähe des Tatorts festgenommen und war von Anfang an geständig.
Nicht aufs Abstellgleis stellen
Als heikelsten Punkt bezeichnete die Gerichtspräsidentin die Frage, ob die Verwahrung als Ultima ratio verfügt werden müsse oder die Begleitung der Freiheitsstrafe mit einer stationären Behandlung genüge.
Angesichts des jugendlichen Alters der Frau entschied das Gericht, sie nicht auf ein Abstellgeleise zu schieben. «Wenn sie ernsthaft mitzieht, sehen wir ein Potenzial für eine Besserung des Zustandes», sagte Schaer.
Auch eine nachträgliche Verwahrung bleibe möglich, sollte der Erfolg der Behandlung sich nicht einstellen, warnte Schaer die Angeklagte. Es gelte darauf hinzuarbeiten, das Rückfallrisiko deutlich zu vermindern und der Frau vielleicht in ferner Zukunft die Rückkehr in die Gesellschaft zu ermöglichen.
Erstmals setzte die junge Frau aus dem Kanton Zürich ihre Gewaltphantasien in die Tat um, als sie mit 16 versuchte, ihren Bruder umzubringen. Begleitet waren diese pathologischen Empfindungen von einem ausgeprägten Bedürfnis, Aufmerksamkeit zu erregen.
Leider habe die bereits 2002 einsetzende intensive psychotherapeutische Arbeit nicht Erfolg gehabt, denn es sei trotzdem zur schrecklichen Tat gekommen, so Schaer.
Tat geschah in schwieriger Phase
Die Tat passierte zu einer Zeit, als die Frau nicht mehr in der geschlossenen psychiatrischen Abteilung war, sondern in einer betreuten Wohngemeinschaft. Offenbar habe sie in dieser Zeit zu wenig Aufmerksamkeit erfahren. Darauf deute auch hin, dass sie es zuvor mehrmals faktisch darauf anlegte, von der Polizei aufgegriffen zu werden.
Gegen die Verwahrung spricht für das Gericht auch, dass die Sicherheit für die Aussenwelt auch mit der stationären Behandlung gewährt werden. Eine intensive und lange Therapiearbeit stehe bevor; erste Erfolge seien mit dem Zurückdämmen der Gewaltphantasien gegeben.
Auch der Brief, den die Frau der Familie des Opfers zukommen liess, sei ein positives Zeichen.
Der Staatsanwalt sagte, er könne gut mit dem Urteil leben und wolle es nicht weiterziehen. Ihm sei der Antrag auf Verwahrung nicht leicht gefallen und er habe dies im Plädoyer auch zum Ausdruck gebracht. (Der Bund)
Erstellt: 10.09.2010, 13:46 Uhr
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