Einsprache gegen Plakatkonzession

Der Stadt Bern droht der Verlust von Mehreinnahmen und womöglich ein jahrelanger Rechtsstreit.

Die Clear Channel Outdoor/Plakanda Gruppe (CCO) hat eine Beschwerde beim Regierungsstatthalteramt gegen die Ausschreibung der Plakatkonzession in der Stadt Bern eingereicht. Stefan Schwarz, Generalsekretär der Direktion für Tiefbau, Verkehr und Stadtgrün (TVS), bestätigt die Beschwerde, aber nicht den Absender. Zurzeit laufe die Rechtsmittelfrist zur Einreichung der Beschwerdeantwort der Stadt. Bei einer allfälligen aufschiebenden Wirkung müsse man «Lösungen finden». Weitere Angaben will Schwarz unter Hinweis auf das laufende Verfahren nicht machen. Der Vertrag der Stadt Bern mit der Allgemeinen Plakatgesellschaft (APG) läuft Ende 2009 aus. Die Vergabe der Konzession von 2010 bis 2014 ist für die Stadt ein Millionengeschäft. In der letzten Submission verlangte sie eine Grundgebühr von 1,3 Millionen Franken sowie eine Umsatzbeteiligung.

Prozesserprobte Firma

Bei der Clear Channel Outdoor war gestern niemand erreichbar. Bei der Konkurrentin APG empfindet man das Rechtsbegehren «unserer amerikanischen Mitkonkurrentin CCO» als unangenehm, sagt Geschäftsleitungsmitglied Beat Holenstein. Die Beschwerde könne unter Umständen den Abbruch der Ausschreibung bedeuten. «Die Stadt müsste auf beträchtliche Einnahmen verzichten.» Die APG sei aber bereit, über Übergangslösungen zu diskutieren – auch mit Blick auf die Kantonswahlen vom Frühjahr 2010, sagt Holenstein.

Die APG kann sich wohl zurücklehnen, weil der momentan gültige Konzessionsvertrag eine Option auf mehrmalige Verlängerung um jeweils ein Jahr beinhalten dürfte.

Mit der Beschwerde der Clear Channel könnten der Stadt aber Mehreinnahmen entgehen, da eine Submission in der Regel mit einer Erhöhung der Konzessionsabgaben verbunden ist. Zudem droht ein jahrelanger Rechtsstreit wie in Genf. Das Genfer Baudepartement hat jüngst dem Parlament beantragt, ab 2011 auf Werbeplakate auf öffentlichem Grund zu verzichten. Zuvor hatte das Bundesgericht eine Beschwerde der CCO in einem Punkt gutgeheissen und die Stadt beauftragt, vor der Ausschreibung mit APG und CCO ein Pflichtenheft für die Bewirtschaftung der Plakatstellen auszuarbeiten. Weil dieses auch zwei Jahre nach Ablauf des alten Konzessionsvertrages nicht zustande gekommen ist, soll nun ganz auf die Aussenwerbung verzichtet werden. CCO-Tochtergesellschaften haben auch in Bern bereits den Rechtsweg beschritten: So wies das Bundesgericht 2006 eine Beschwerde gegen das Reklamereglement ab.

Die CCO Holding AG ist eine Tochter der Clear Channel Outdoor Holdings mit Sitz in San Antonio (Texas). Die Firma betreibt mehr als 870'000 Aussenflächen in über 50 Ländern. (Der Bund)

Erstellt: 25.11.2009, 08:22 Uhr

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