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Bern

Ein Ort für die Trauer um früh verlorene Kinder

Von Felicie Notter. Aktualisiert am 06.05.2010

Fehlgeburten sind kein Tabu mehr: In Münchenbuchsee wurde gestern eine Gedenkstätte für Engelskinder eingeweiht.

Pfarrer Daniel Lüscher denkt bei der Gedenkstätte auch an sein eigenes Kind. (Valérie Chételat)

Pfarrer Daniel Lüscher denkt bei der Gedenkstätte auch an sein eigenes Kind. (Valérie Chételat)

Der Schmerz, den der Verlust eines ungeborenen Kindes verursacht, ist schwer greifbar – insbesondere die Mütter haben meist bereits eine starke Bindung entwickelt. Juristisch hingegen ist klar, wann ein Fötus als lebensfähig gilt: Stirbt er vor der 22. Schwangerschaftswoche und wiegt er weniger als 500 Gramm, gilt er als Fehlgeburt (auch: Abort) und ist nicht meldepflichtig. Erst wenn es entweder älter oder schwerer ist, gilt das Kind als Totgeburt und hat juristisch Anspruch auf die Bestattungsmöglichkeiten, wie sie älteren Kindern und Erwachsenen zustehen.

Hilfe im Trauerprozess

«Jedes Jahr sind in der Schweiz etwa 12'500 Mütter wegen einer Fehlgeburt im Spital», sagt der reformierte Pfarrer Daniel Lüscher. Das Thema wurde jedoch lange Zeit tabuisiert, die Spitäler «entsorgten» die Föten – und die Eltern wurden sich selbst überlassen. In den letzten Jahren sind aber immer mehr Gemeinschaftsgräber für früh verlorene Kinder entstanden – gestern wurde die neue Gedenkstätte in Münchenbuchsee der Öffentlichkeit übergeben. In Bern gibt es bereits drei solche Stätten, weiter in Biel-Madretsch, Brienz und Thun (siehe www.fpk.ch). Derzeit plant auch Köniz, bis Ende Jahr ein Gemeinschaftsgrab für früh verstorbene Kinder zu eröffnen.

Pfarrer Lüscher war es, der vor zwei Jahren den Anstoss dazu gegeben hat. Er ist durch die eigene Betroffenheit auf das Thema gekommen. «Meine Frau und ich haben 2004 ein Mädchen im vierten Monat verloren», erzählt er. «Davor hatten wir zwei gesunde Kinder – es war ein Schock.» Die Familie hatte damals auf dem Schosshaldenfriedhof in Bern gemeinsam von dem Kind Abschied genommen. «Die Spaziergänge zu diesem Ort waren eine wichtige Hilfe im Trauerprozess», erinnert er sich. Seine Frau verarbeitete den Verlust zudem im Gespräch mit Freunden und tauschte sich mit anderen Betroffenen in Foren im Internet aus.

Auch in Münchenbuchsee hat Lüscher zwei Familien begleitet, die früh ein Kind im Mutterleib verloren hatten. «Glücklicherweise waren in beiden Fällen die Grosseltern bereits hier bestattet», erzählt er. «So konnte man die kleinen Urnen in deren Gräber einbetten.»

Weitblick und Blumen

Blumen und Blüten in allen Farben säumen die Gedenkstätte. In der Mitte plätschert Wasser über einen Stein. Wer Platz nimmt, kann den Blick in die Ferne schweifen lassen – die Stätte befindet sich am Rand des neuen Friedhofteils. Die Kinder können wahlweise in kleinen Urnen oder Särgen bestattet werden. Auf dem Grab werden keine Grabsteine oder andere Markierungen angebracht. «Die Eltern dürfen die Stätte gestalten und zum Beispiel Windräder anbringen», sagt Lüscher. Es bestehe die Möglichkeit, «begleitet» Abschied zu nehmen – reformiert oder katholisch.

Walter Devaux, Präsident des Begräbnisgemeindeverbands Münchenbuchsee, hat massgeblich zur Realisierung der Gedenkstätte beigetragen. Zu den Kosten sagt er: «Es ist nicht pompös.» Mit 18'000 Franken bewege man sich durchaus «im Rahmen». Die Bestattung im Gemeinschaftsgrab koste etwa die Hälfte einer regulären Bestattung. Auswärtige zahlen einen Aufpreis, «summa summarum 350 Franken», so Devaux.

Bleibt noch die «Kontaktfrage»: wie mit den Eltern in Verbindung treten? Mit Flyern wollen Lüscher und Devaux nun Hebammen und umliegende Spitäler auf die Gedenkstätte aufmerksam machen, damit diese die Eltern über ihre Möglichkeit aufklären. Denn: «Wenn es einen trifft, ist man nicht mehr handlungsfähig», sagt Lüscher. Er selber habe nicht daran gedacht, im Spital nach dem verlorenen Fötus zu fragen. Die Anlaufstellen für die Bestattungen im neuen Gemeinschaftsgrab sind das evangelisch-reformierte Pfarramt und die römisch-katholische Pfarrei.

Die Erfahrung integrieren

An der Einweihungsfeier spricht Lüscher vom «Verlust im Mutterleib» als Grenzerfahrung, in der die Betroffenen Hilfe und Unterstützung brauchten. «Der Trauerprozess ist wichtig.» Dabei könne eine Stätte helfen – sich zu lösen und gleichzeitig die Erinnerung zu bewahren. «Unsere Kinder wissen: Wir hatten mal ein Schwesterlein.» So könne die schmerzhafte Erfahrung in die eigene Lebensgeschichte integriert werden. (Der Bund)

Erstellt: 06.05.2010, 09:44 Uhr

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