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Bern

«Differenzen sind kein Alarmzeichen»

Von Dölf Barben. Aktualisiert am 28.02.2011 8 Kommentare

Zwischen den provisorischen Resultaten einer Abstimmung und den definitiven gibt es fast immer Differenzen. Diese sind nur dann von Belang, wenn das Ergebnis sehr knapp ist – wie vor zwei Wochen.

Fällt ein Abstimmungsergebnis sehr knapp aus, sollten die Sieger anfänglich bloss zurückhaltend jubeln. Die Analyse von zehn Abstimmungen der letzten Jahre hat nämlich ergeben, dass die provisorischen Ergebnisse mit Fehlerquoten von bis zu einem Prozent behaftet sind. Das heisst: Wenn die Differenz zwischen Ja- und Nein-Stimmen bloss im Zehntel-Prozent-Bereich liegt, kann das Schlussresultat durchaus noch kippen.

Das definitive Ergebnis wird in den ersten Tagen nach der Abstimmung durch die Staatskanzlei ermittelt. Dabei handelt es sich um eine Überprüfung der Abstimmungsprotokolle der Gemeinden und nicht um eine komplette Nachzählung. So gesehen hatten die Sieger bei der Abstimmung zu den Autosteuern vom 13. Februar Glück gehabt: Zunächst hatte der Vorsprung des Volksvorschlags 134 Stimmen betragen (0,04 Prozent). Die Kontrolle der Staatskanzlei zeigte, dass das Resultat um 229 Stimmen korrigiert werden musste – zugunsten des Volksvorschlags. Die Differenz betrug schliesslich 363 Stimmen (0,11 Prozent). Hätte die Korrektur andersherum erfolgen müssen, wäre das Ergebnis auf den Kopf gestellt worden.

Geringfügige Fehler sind normal

Die Fehler, die durch die Routinekontrolle der Staatskanzlei entdeckt werden, sind bisher weitgehend unbeachtet geblieben. Sie seien meist «geringfügig», und es sei «normal», dass sie aufträten, hatte Staatsschreiber Kurt Nuspliger bereits letzte Woche gesagt, als die definitiven Resultate vom 13. Februar bekannt gegeben wurden. In aller Regel spielen diese Fehler auch keine Rolle. Denn die Differenz zwischen den Ja- und Nein-Stimmen ist nur selten so klein, dass sie in den Bereich der Fehlerquote zu liegen kommt.

Die Analyse der zehn Abstimmungen zeigt, dass es tatsächlich nur in einem einzigen Fall (Bern-Belp) keine Differenz gab zwischen provisorischem und definitivem Ergebnis – allerdings können sich dabei auch zwei Fehler gegenseitig aufgehoben haben. Die grösste Differenz ergab sich bei der Vorlage «Zäme läbe – zäme stimme»: Die Fehlerquote bei den Ja-Stimmen lag bei immerhin fast einem Prozent. Am grössten in absoluten Zahlen war der Fehler bei der Vorlage zum Tram Bern-West: Hier kamen nachträglich über 1000 Ja-Stimmen zum Vorschein. Weil die Stimmbeteiligung gross war, fiel der Fehler prozentual weniger ins Gewicht.

Am Abstimmungssonntag melden die Gemeinden ihre Resultate telefonisch an die Regierungsstatthalterämter. Dort werden sie digital erfasst und an die Staatskanzlei weitergeleitet. Diese bezeichnet sie als provisorisch und veröffentlicht sie. Am Montag nach der Abstimmung senden die Gemeinden ihre Abstimmungsprotokolle an die Staatskanzlei – die Stimmzettel bleiben bei der Gemeinde und müssen aufbewahrt werden. Die Staatskanzlei erfasst die Schlussergebnisse aus den Gemeinden daraufhin nochmals und kontrolliert, ob sie plausibel sind. Falls beim Zusammenzug auf dem Protokollblatt die Ja- und die Nein-Stimmen vertauscht wurden oder falls eine Zahl auf einer falschen Zeile eingetragen wurde, wird dies dabei entdeckt. Wenn man bedenke, sagt Staatsschreiber Kurt Nuspliger, welche riesigen Mengen Material an einem Abstimmungssonntag von den Gemeinden verarbeitet würden, sei es eigentlich erstaunlich, wie wenig Fehler passierten. «Die Differenzen sind kein Alarmzeichen», sagt er. Sie seien eher Ausdruck davon, dass die Qualitätssicherung funktioniere.

Dann käme es zur Zitterpartie

Obschon das Resultat der Autosteuer-Vorlage als «definitiv» bezeichnet wurde, besteht die Möglichkeit, dass es nochmals ändern wird. Die Jungen Grünen haben Beschwerde geführt und verlangen eine Nachzählung («Bund» vom 18. 2.). Würde sie gerichtlich angeordnet, müssten nicht nur die Protokolle kontrolliert, sondern sämtliche Stimmzettel nachgezählt werden. Für die Sieger begänne eine Zitterpartie, denn bei einer kompletten Nachzählung kommen erfahrungsgemäss immer Fehler ans Tageslicht. Das Paradebeispiel dafür ist die Stadtberner Gemeinderatswahl von 2004. Die Differenz zwischen Regula Rytz und Alec von Graffenried betrug am Wahltag 19 Stimmen. Neun Monate später wurde nachgezählt – und Rytz’ Vorsprung verringerte sich auf 6 Stimmen. (Der Bund)

Erstellt: 28.02.2011, 07:59 Uhr

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8 Kommentare

Nicole Meier

28.02.2011, 08:15 Uhr
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Es ist schon komisch, da fliegt der Mensch zum Mond, kann Organe Transplantieren aber richtig Zählen kann er nicht! Es bleibt aber der fahle Nachgeschmack der Verlierer. Wenn sie eine Nachzählung wollen, dann sollen sie aber auch den Aufwand dafür bezahlen, denn dafür sind Steuergelder nicht gedacht. Ob aber bei einer Nachzählung das Resultat stimmt? Auch hier agieren Menschen und nicht Maschinen. Antworten


Daniel Dummermuth

28.02.2011, 10:35 Uhr
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@Nicole Meier: sie irren gewaltig Frau Meier, die Nachzählung in Form einer Beschwerde zu verlangen, ist ein Grundrecht unserer Demokratie. Ob auf die Beschwerde eingangen wird, ist eine andere Sache. Und Grundrechte werden hauptsächlich mit Steuergeldern finanziert. Oder sollen nur noch reiche Leute Beschwerde führen dürfen? Antworten



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