Die Polizei sucht diesen FCZ-Fan

Die Berner Kantonspolizei sucht erneut einen Hooligan per Internet. Sie hat das Bild eines Mannes veröffentlicht, der bei einem Fussballmatch Ende Februar im Stade de Suisse Feuerwerkskörper gezündet haben soll.

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Beim Match der Berner Young Boys gegen den FC Zürich vom 27. Februar konnten trotz Eingangskontrollen Feuerwerkskörper ins Stadion geschmuggelt und im Fansektor gezündet werden, schreibt die Polizei in einer Mitteilung vom Donnerstag.

Sie sucht insbesondere nach einem jüngeren, tatverdächtigen Mann und zwar mit einem Bild im Internet. Mit der Fahndung nach Fussballchaoten per Internet hatte die Polizei schon im vergangenen Mai Erfolg.

Nach Ausschreitungen beim Cupfinal zwischen YB und Sion stellte die Polizei rund ein Dutzend Bilder ins Netz. Verschiedene Personen stellten sich daraufhin oder wurden erkannt. Hinweise an Telefon 031'634'41'11. (tan/pd/)

Erstellt: 11.03.2010, 17:28 Uhr

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7 Kommentare

Michael Weber

12.03.2010, 14:31 Uhr
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@Castro. Interpol hat mit dieser Methode bereits erfolgreich Pädophile verfolgt. In diesem Fall geht es jedoch nicht um Fussballfans, sondern um Leute, die ohne Skrupel Dritte massiv gefährden. Solche Fackeln werden bis zu 2'000 Grad heiss (!) und lassen sich - einmal gezündet - nicht mehr löschen. Aus diesem Grund liegt die max. Strafe für dieses Delikt auch bei 3 Jahren Freiheitsentzug. Antworten


Marc Castro

12.03.2010, 11:47 Uhr
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Eine sehr traurige entwicklung. Komischerweise habe ich noch nie ein Bild von einem nicht verurteilten Kinderschänder gesehen in der Zeitung. Aber eben, die Bösen Fussballfans sollte man alle wegsperren, dann herrscht Ruhe und Frieden. Fussballfans sind keine Verbrecher! Antworten


Hans Müller

12.03.2010, 11:15 Uhr
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Herr Weber, einen Fussballfan zu finden dürfte nicht schwer sein. Er wird wohl beim nächsten Spiel auch dabei sein.. Ausserdem setzt es für ihn eine Geldstrafe und Stadionverbot, nichts von Freiheitsstrafe. Da darf man sich schon überlegen, ob eine solche polizeiliche Ermittlung notwendig ist oder nicht. Dies hängt wohl vom persönlichen Standpunkt ab, für mich eher unnötig. Antworten


Michael Weber

12.03.2010, 09:13 Uhr
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@Buerki: Es handelt sich um ein Vergehen! Der Strafrahmen liegt zwischen einer Geldstrafe von einem Tagessatz und drei Jahren Freihheitsstrafe. Es gilt somit der gleiche Strafrahmen wie bei der einfachen Körperverletzung. Es handelt sich somit nicht um ein "Kavaliersdelikt"! @Müller: Welche Möglichkeit sollte die Polizei ihrer Meinung nach haben um dem Täter auf die Spur zu kommen? Antworten


beat buerki

12.03.2010, 08:02 Uhr
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wegen einer fackel wird einer schweizweit gesucht? das ist eine ordungswidrigkeit, kein verbrechen. und man sucht so einen schweizweit in den medien und mit fahndungsbild. das ist ein skandal. Antworten


Hans Müller

12.03.2010, 06:27 Uhr
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Bedenklich, dass die Polizei nur aufgrund eines Verdachts einen Menschen auf diese Art und Weise sucht. Dabei sollte dies nur die allerletzte Option sein, im Falle eines Scheitern aller Anderen. Hat die Polizei somit bereits all ihre Möglichkeiten ausgeschöpft? Ich glaube kaum.. Antworten


Michael Weber

11.03.2010, 19:04 Uhr
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Endlich nimmt die KaPo ihre Aufgabe diesbezüglich war. Das Zünden solcher Pyros verstösst gegen das Sprengstoffgesetz und stellt ein Offizialdelikt dar. Weiter so! Antworten



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