«Der Bund» hat keine Pflichten verletzt

Der Schweizer Presserat hat eine Beschwerde der Berner Regierung gegen «Bund»-Berichte zur Bahnhofsplanung abgewiesen.

Der «Bund» hat in seinen Berichten zum Projekt «Zukunft des Berner Bahnhofs» keine Regeln verletzt. (Adrian Moser, Archiv)

Der «Bund» hat in seinen Berichten zum Projekt «Zukunft des Berner Bahnhofs» keine Regeln verletzt. (Adrian Moser, Archiv)

Die Berner Regierung und namentlich Baudirektorin Barbara Egger (sp) empörten sich im ersten Halbjahr 2009 über mehrere Berichte und Kommentare im «Bund», die sich kritisch mit der Berner Bahnhofplanung auseinandersetzten. Am 24. Juni 2009 gelangte der Regierungsrat deswegen mit einer Beschwerde an den Schweizer Presserat.

Dem «Bund»-Journalisten warf die Beschwerde vor, das Fairness- und Wahrheitsprinzip verletzt, Informationen entstellt oder unterschlagen und anonyme, sachlich nicht gerechtfertigte Anschuldigungen in die Welt gesetzt zu haben.

Wie gestern bekannt geworden ist, hat der Presserat diese Beschwerde schon am 7. Januar 2010 vollumfänglich abgewiesen. Die eingereichten Protokolle sprächen eher für die Darstellung des «Bund» als für jene der Regierung, heisst es im Entscheid unter anderem. Und die in den «Bund»-Artikeln vorgebrachte Kritik bewege sich «im üblichen Rahmen der politischen Auseinandersetzung». Keinesfalls erschienen die Betroffenen «in einem besonders schlechten Licht».

Christian Kräuchi, der Kommunikationsbeauftragte der Berner Regierung, bestätigte gestern auf Anfrage, dass der Entscheid auch im Berner Rathaus eingegangen sei. Der Regierungsrat gebe dazu jedoch keine Stellungnahme ab, sagte ihr Sprecher. (akv) – Seite 23 (Der Bund)

Erstellt: 23.02.2010, 08:55 Uhr

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