Cuba Bar ist vor Gericht abgeblitzt
Von Martin Zimmermann. Aktualisiert am 04.01.2011 3 Kommentare
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Schlechte Nachrichten für Nachtschwärmer: Die Cuba Bar am Kornhausplatz muss ihre Tore am Freitagmorgen auch weiterhin spätestens um 3.30 Uhr schliessen. Das Verwaltungsgericht des Kantons Bern hiess in einem gestern publizierten Urteil einen entsprechenden Entscheid des Regierungsstatthalteramts Bern-Mittelland gut.
Die Beschwerde der Cuba-Bar-Betreiber wurde hingegen abgewiesen. Diese wollten erreichen, dass sie den Betrieb am Freitag bis um 5 Uhr in der Früh aufrechterhalten dürfen. Laut Statthalteramt gilt diese Überzeitbewilligung aber nur jeweils in der Nacht von Freitag auf Samstag und von Samstag auf Sonntag. Unter der Woche ist spätestens um halb vier Schluss.
«Grünes Licht» für Statthalter
Der Entscheid dürfte einige der Anwohnerinnen und Anwohner des Nachtlokals freuen. Sie haben unter der Woche nun weiterhin etwas länger Ruhe. Für Christoph Lerch, Regierungsstatthalter Bern-Mittelland, stellt das Urteil des Verwaltungsgerichts einen guten Kompromiss dar: Die Woche hindurch sei der Schutz der Nachbarschaft vor dem Betriebslärm der Bar wichtiger als die ökonomischen Interessen der Bar-Betreiber, sagt er auf Anfrage. «Am Wochenende aber müssen die Anwohnerinnen und Anwohner mit einer höheren Lärmbelastung leben.»
Der Streit zwischen Statthalter und Cuba Bar stellt einen Präzedenzfall dar in der Stadt Bern. Das Gericht habe mit seinem Entscheid nun «grünes Licht» für das Überzeitbewilligungskonzept des Statthalteramts gegeben, so Lerch. Zur Erinnerung: Dieses Konzept wurde noch unter Lerchs Vorgängerin Regula Mader erarbeitet. Im Rahmen eines Pilotversuchs erteilte die Statthalterin im Mai 2009 der Cuba Bar und anderen Etablissements in der Altstadt eine befristete Überzeitbewilligung bis um 5 Uhr – für die ganze Woche. Parallel dazu vorgenommene akustische Messungen ergaben jedoch, dass die Lärmbelastung für die Anwohner zu gross war. Mader beschränkte die Bewilligungen daraufhin im September 2009 in den meisten Fällen auf das Wochenende. Zudem muss der Schallpegel in den Lokalen nach 3.30 Uhr auf 85 Dezibel beschränkt werden. Gegen diesen Entscheid rekurrierten die Cuba-Bar-Betreiber. Ob sie das Urteil ans Bundesgericht weiterziehen wollen, ist laut ihrem Rechtsvertreter noch nicht entschieden.
«Betrachten jeden Fall einzeln»
Wenig Freude am Urteil hat Christian Pauli, Präsident von Bekult, dem Dachverband der Berner Kulturveranstalter. Das revidierte Gastgewerbegesetz aus dem Jahre 2008 sehe grundsätzlich Öffnungszeiten bis um 5 Uhr früh vor, sagt er. «Dass für Lokale nun solche Auflagen gemacht werden, ist fragwürdig.»
Müssen denn die Bars in der Altstadt jetzt generell mit einer restriktiveren Bewilligungspraxis rechnen? Grundsätzlich wolle man schon für gleich lange Spiesse sorgen und die Öffnungszeiten der Altstadt-Bars angleichen, sagt Statthalter Lerch – und schränkt sogleich ein: «Wir betrachten aber natürlich auch weiterhin jeden Fall einzeln.»
Freilich: Das Interesse der Altstadt-Bars an überlangen Öffnungszeiten scheint nicht besonders gross zu sein. «Momentan sind keine Gesuche für eine Überzeitbewilligung hängig», erläutert Lerch. Derzeit darf nur das Leopard II, unweit der Cuba Bar gelegen, auch unter der Woche die Tore bis um 5 Uhr öffnen. Doch davon macht die Bar laut Lerch keinen Gebrauch. An Wochentagen sei schon um 0.30 Uhr morgens Schluss, am Wochenende zwischen 2 und 3 Uhr. Auch Bekult-Präsident Pauli sagt: «Das Bedürfnis für längere Öffnungszeiten unter der Woche ist in Bern wohl gering.» (Der Bund)
Erstellt: 04.01.2011, 07:04 Uhr
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3 Kommentare
Bis 3.30 Uhr offen haben............. bis die Besucher sich endlich Lautstark verzogen haben ist es eh schon fast 5 Uhr. Dazu kommt der Geräuschpegel und Dreck von den Rauchern, während die Beizen offen haben. Unter der Woche sollte es reichen wenn die Beizen bis 0.30 Uhr offen sind. Es ist aber schwierig allen gerecht zu werden, Beizer - Anwohner. Antworten
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