Bolligen bläst zum Rückzug
Von Simon Wälti. Aktualisiert am 24.02.2010
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Kommentar
Der Bolliger Gemeinderat hat beschlossen, das juristische Seilziehen um das Hasco-Areal zu stoppen, bevor es in ein Hickhack ausartet. Der Entscheid, den geordneten Rückzug anzutreten, ist richtig, auch wenn die Gemeindeversammlung den Kauf des Gebäudes als Werkhof am 26. Januar beschlossen hat. Sie tat dies damals schon im Wissen, dass das Vorkaufsrecht alles andere als ein goldener Schlüssel war.
Der Gemeinderat muss sich nun nicht vorwerfen lassen, in einem Prozess Steuergelder für eine verlorene Sache zu verschleudern. Die Frage stellt sich jedoch, ob der richtige Entscheid nicht zu spät kommt. Man hätte sich mit einem früheren Entscheid viel Mühe und Aufregung erspart. Dass eine Gemeinde, die finanziell nicht auf Rosen gebettet ist, gerne ein Schnäppchen gemacht hätte, ist verständlich und auch legitim. Es gibt aber zumindest einen Schönheitsfehler: Man wusste, dass es sich um ein «limitiertes Vorkaufsrecht» handelte.
Es war jedoch offenbar niemand in der Lage, die Bedeutung dieser Einschränkung zu erkennen. Andererseits wusste auch die andere Partei, die Firma Gauch, vorerst nicht, dass dies der springende Punkt war. Erst der superprovisorische Entscheid des Richters schaffte klare Verhältnisse. (Simon Wälti)
Der Streit um das Gebäude der Firma Hasco in Bolligen ist beendet. Die Gemeinde zieht sich aus dem Verfahren zurück und stoppt die juristischen Schritte. «Der Gemeinderat erachtet das Risiko, dieses Verfahren und einen möglicherweise anschliessenden Prozess zu verlieren, als zu hoch», heisst es in einer Medienmitteilung des Gemeinderats. Anfang Monat hatte ein Richter des Gerichtskreises Schwarzenburg-Seftigen ein Gesuch der Gemeinde für eine superprovisorische Verfügung abgelehnt. Der Gemeinderat von Bolligen wollte mit dem Gesuch erreichen, dass die Firma Gauch aus Ittigen nicht als neue Eigentümerin des Areals an der Rörswilstrasse ins Grundbuch eingetragen wird. Der Richter lehnte dies ab.
Gemeinderat ging über die Bücher
«Als unser Gesuch abgelehnt wurde, ging der Gemeinderat zusammen mit unseren juristischen Beratern über die Bücher», sagt Gemeindepräsident Rudolf Burger (bolligen parteilos). Dabei habe sich gezeigt, dass es keinen Sinn mache, mit Steuergeldern einen Prozess anzustrengen. «Wir wollten nicht weiter gehen, als dies auch eine Privatperson tun würde», erklärt Burger. Ein Prozess könne schnell einmal 100 000 Franken kosten. Die Gemeinde will nun den alten Werkhof behalten und einen Mietvertrag bis Ende 2019 unterschreiben. Bis dahin soll ein neuer Standort gesucht werden.
Zuerst glaubte die Gemeinde, am längeren Hebel zu sitzen. Die Gauch Grafik AG hatte zwar mit der Besitzerin der Liegenschaft, der Hasco Suisse AG, am 18. Dezember 2009 einen Kaufvertrag abgeschlossen. Bolligen besass aber ein Vorkaufsrecht: Dieses hatte die Gemeinde 1999 in den Vertrag mit der Vorgängerfirma der Hasco einfügen lassen. In einem Brief vom 22. Dezember 2009 schreibt sogar die Firma Gauch, sie hoffe, dass «die Gemeinde auf ihr Vorkaufsrecht verzichtet». Im alten Vertrag von 1999 ging es jedoch um ein «limitiertes Vorkaufsrecht», was sich im Nachhinein als springender Punkt erwies. «Wir haben der Qualität des Vorkaufsrechts zu wenig Beachtung geschenkt», sagt Burger dazu.
So wurde die Gemeinde am 25. Januar, am Vorabend der Gemeindeversammlung vom 26. Januar, auf dem falschen Fuss erwischt. Die Gauch Grafik AG hatte beim Richter erreicht, dass die Gemeinde nicht als neue Eigentümerin ins Grundbuch eingetragen werden durfte. Der Richter hielt klipp und klar fest, dass der Gemeinde in diesem Fall kein Vorkaufsrecht zukomme. Die Gemeinde verfolgte mit dem Vorkaufsrecht einzig die Absicht, Spekulationen mit dem Grundstück zu verhindern. Im alten Vertrag von 1999 heisst es: «Das Vorkaufsrecht ist für die von der Käuferschaft nachgewiesenen Anlage- und Unterhaltskosten limitiert.» Diese Kosten betragen 3,6 Millionen Franken. Das Gebäude wurde aber für 2,2 Millionen verkauft, und die Gemeinde wollte das Vorkaufsrecht zu diesem Preis wahrnehmen. Sie hatte schon im Sommer darauf verzichtet, das Gebäude für den Preis von 3 Millionen zu kaufen.
Die Bolliger Gemeindeversammlung beschloss am 26. Januar den Kauf des Areals als Werkhof mit 143 zu 131 Stimmen. Dieser Entscheid hat nun keine Bedeutung mehr.
Firma löst ihr Raumproblem
Die Gauch Grafik AG wird nun neue Eigentümerin des Hasco-Gebäudes. «Wir sind froh darüber», sagt Geschäftsleiter Hans-Rudolf Erb. Der Umzug soll im Sommer stattfinden. Damit könnten die Raumprobleme des Unternehmens «für die nächsten Jahrzehnte» gelöst werden. «Wir zweifelten nicht, dass wir grundsätzlich im Recht sind.» Zudem sei die Firma davon ausgegangen, dass vonseiten der Gemeinde kein Interesse mehr am Gebäude bestanden habe.
Das limitierte Vorkaufsrecht rückte erst in einem zweiten Schritt ins Zentrum des Interesses. Anfänglich drehte sich die rechtliche Diskussion um Fragen zu den Terminen und zum Notrecht. Dazu ist noch eine Beschwerde beim Regierungsstatthalter hängig. Die Argumentation: Weil der Entscheid der Gemeindeversammlung ausserhalb der Frist von 30 Tagen liege, könne das Vorkaufsrecht nicht wahrgenommen werden. Der Gemeinderat sei jedoch nicht befugt, einen Entscheid von dieser finanziellen Tragweite zu fällen. Der Bolliger Gemeinderat stellte sich demgegenüber auf den Standpunkt, es habe ein Notfall vorgelegen, darum habe er handeln dürfen. Ob die Gauch Grafik AG diese Beschwerde nun zurückziehen wird, liess Hans-Rudolf Erb offen. (Der Bund)
Erstellt: 24.02.2010, 07:38 Uhr
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