Bolligen: Am Werkhof scheiden sich die Geister
Von Simon Wälti. Aktualisiert am 25.01.2010
Zwei Käufer für ein Gebäude
Wenn die Gemeindeversammlung Ja zum Kauf der Liegenschaft sagt, scheint ein juristisches Tauziehen unvermeidlich. Die Gauch AG will am Kauf festhalten.
Das Vorkaufsrecht, das sich Bolligen im Jahr 2000 ausbedungen hat, erlischt nach 30 Tagen. Der Haken an der 30-tägigen Frist: Eine Gemeindeversammlung muss mindestens 30 Tage vorher einberufen werden. Die Frist konnte also gar nicht eingehalten werden. Die Firma Gauch AG will nach Geschäftsführer Hanspeter Hulliger an ihrem Standpunkt festhalten. «Wir haben das Gebäude rechtmässig erworben», sagt Hulliger. Die Gemeinde Bolligen könne ihr Vorkaufsrecht nicht ausüben.
Beide Parteien haben unterdessen ihre Anwälte eingeschaltet, um die rechtliche Situation zu prüfen. Der Kaufvertrag zwischen Gauch und Hasco wurde von Notar Markus Häusermann verurkundet. Häusermann war im Jahr 2000 Mitglied des Verwaltungsrates der Hatag, die damals das Land von der Gemeinde Bolligen erworben hatte. Die Gemeinde wiederum kaufte das Landstück dem Kanton ab und veräusserte es mit Gewinn.
Der Verkauf war seinerzeit von einigen Misstönen begleitet: Die Hatag wurde offenbar nicht darüber unterrichtet, dass sich auf dem Gelände eine Schuttdeponie befand. Zudem war das damals bestehende Altlasten-Kataster noch nicht vollständig nachgeführt und darum nicht zuverlässig. Der Aushub wurde teurer, weil die Altlasten entsorgt werden mussten. Häusermann will die alte Geschichte nicht wieder aufwärmen. «Das hat keinen Zusammenhang. Emotionen haben hier keinen Platz», sagt er dazu. (wal)
Bolligen steht morgen Abend eine spannende Gemeindeversammlung bevor: Die Stimmberechtigten entscheiden über einen neuen Werkhof. Der Gemeinderat beantragt, das Gebäude der Hasco Suisse AG an der Rörswilstrasse 59 für 2,2 Millionen Franken zu kaufen. Der alte Werkhof an der Krauchthalstrasse 22 würde aufgegeben. In das Gebäude mit Bürotrakt an der Rörswilstrasse will der Gemeinderat zudem 400 000 Franken investieren, sodass sich die Kosten für den Wechsel auf 2,6 Millionen Franken belaufen. Der Gemeinderat hat bereits ein Vorkaufsrecht geltend gemacht.
SP und BP sagen Ja, die FDP Nein
Die Parteien sind sich jedoch uneinig: SP und BP sind dafür, die FDP dagegen, und die SVP beschloss Stimmfreigabe. Die Zustimmung sei einstimmig erfolgt, sagt Thomas Zysset, Präsident der SP in Bolligen. An der ausserordentlichen Mitgliederversammlung seien aber auch einige kritische Voten geäussert worden. «Ausschlaggebend für ein Ja war aber, dass wir am neuen Ort eine definitive Lösung erhalten. Grösse und Einrichtung des Gebäudes sind zudem für einen Werkhof genau richtig.» Der Werkhof an der Krauchthalstrasse befinde sich in einem Wohnquartier. Zudem seien die sanitären Einrichtungen dort nicht auf dem neusten Stand. Ähnlich argumentiert Bolligen Parteilos (bp): «Die 2,2 Millionen für den Erwerb und die Ausbaukosten von 400 000 Franken sind gut investiertes Geld: Die Gemeinde erhält für den Werkhof einen Standort, der auf lange Zeit gesichert ist», schreibt die Partei. Und da der Büroteil vermietet werden könne, gebe es auch «beträchtliche Mieteinnahmen».
Anders klingt es bei der FDP, die eine ausserordentliche Parteiversammlung einberief. «Die FDP ist gegen den Kauf», sagt FDP-Präsident Urs Klaeger. «Wir befürworten eine Verlängerung des bestehenden Mietvertrages am alten Standort.» Die FDP habe die Vor- und Nachteile sorgfältig abgewogen und intensiv diskutiert. Das neue Gebäude sei für einen Werkhof ungeeignet, weil es als Produktionsgebäude für einen ganz anderen Zweck gebaut worden sei. Eine ungeeignete und zudem wesentlich teurere Lösung könne sich die Gemeinde jedoch bei den heutigen finanziellen Verhältnissen nicht leisten. Für den alten Standort bezahlt die Gemeinde jährlich 58 000 Franken. Nicht glücklich ist Klaeger auch über das bestehende «Prozessrisiko»: «Am alten Ort haben wir klare Verhältnisse.»
Die SVP beschloss Stimmfreigabe. An einer Orientierungsversammlung hielten sich Befürworter und Gegner mehr oder weniger die Waage, wie Parteipräsidentin Marianne Zürcher erklärt. «Es war eine spannende Diskussion.» Dass sich das Hasco-Areal an der Rörswilstrasse nicht in einem Wohngebiet befinde, sei ein «Riesenplus». Andererseits befinde sich das Gebäude auf der anderen Seite der RBS-Gleise. Die Werkhof-Mitarbeiter könnten dadurch häufig im Stau vor den Barrieren stehen. Zudem sei es möglich, dass sich im Bereich Werkhof auch einmal eine Zusammenarbeit mit anderen Gemeinden ergeben könnte. Der Gemeinderat sei nach wie vor der Ansicht, dass der neue Standort die bessere Lösung sei, sagt Gemeindepräsident Rudolf Burger (bp) dazu. «Der Werkhof wäre dort auf Jahrzehnte hinaus gesichert. Ich hoffe, dass sich die Gemeindeversammlung überzeugen lässt.» Zuerst hatte der Gemeinderat auch argumentiert, dass am alten Standort mit einer massiven Mietzinserhöhung zu rechnen sei. Der Besitzer der Liegenschaft ist aber von seinen Forderungen wieder abgerückt. Der bisherige Mietzins gälte weiterhin, in Zukunft müsste aber die Gemeinde die Reparaturen übernehmen.
«Es handelt sich um einen Notfall»
Beim geplanten Kauf des Gebäudes durch die Gemeinde wird es wohl zu juristischen Auseinandersetzungen kommen. Die Besitzerin der Liegenschaft, die Hasco Suisse AG, hat das Areal bereits an die Firma Gauch in Ittigen verkauft. Die Gemeinde Bolligen hat aber ein Vorkaufsrecht, welches sie innert 30 Tagen wahrnehmen muss. Die Frist ist letzten Donnerstag abgelaufen. Der Gemeinderat hat das Vorkaufsrecht bereits am 14. Januar ausgeübt und dies der Verkäuferin mitgeteilt. «Eine Gemeinde muss handeln können, es handelt sich um einen Notfall», sagt Gemeindepräsident Rudolf Burger. Darum ist er überzeugt, dass der Beschluss des Gemeinderats rechtlich in Ordnung ist, auch wenn es für einen Betrag dieser Grössenordnung einen Beschluss der Gemeindeversammlung braucht. (Der Bund)
Erstellt: 25.01.2010, 08:08 Uhr
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