Betteltour zwischen Betrug und Legalität
Von Simona Benovici. Aktualisiert am 08.07.2011 3 Kommentare
Ein Clipboard in der Hand und ein Lächeln auf dem Gesicht: Die jungen Frauen und Männer wirken sympathisch. Sollen sie auch. Immerhin machen sie glauben, ihr Tun sei für einen guten Zweck. In Bern ist derzeit eine Gruppe aus Südosteuropa auf Spendenfang. Mit fingierten Papieren sammeln sie im Namen einer Behindertenorganisation Geld für den Bau eines «Zentrums für Gehörlose und Menschen mit Behinderung». Dabei geben sie sich nicht selten gleich selbst als gehörlos oder taubstumm aus – eine Masche zwischen Bettelei und Betrug.
In Bern grundsätzlich erlaubt
Bei den «Spendensammlern» handelt es sich möglicherweise um die gleiche Bande, die bereits im Dezember 2010 in Bern aktiv war (der «Bund» berichtete).Darauf deutet die identische Vorgehensweise hin: Mit Gesten und Gebärden deuten sie auf ein Papier, das einem Petitionsbogen ähnelt. Während oben rechts ein Logo des angeblichen «regionalen Verbundes für Taubstumme und körperlich Behinderte Personen» prangt, vermittelt ein kurzer Informationstext das Anliegen – der Bau eines Zentrums für Menschen mit Behinderung. Dafür sollen die Passanten eine Unterschrift leisten. Und – so das eigentliche Anliegen – einen finanziellen Beitrag.
Obwohl das Geld unter Vorspiegelung falscher Tatsachen gesammelt wird, ist das Vorgehen, so dubios es auch scheinen mag, nicht grundsätzlich strafbar. Die Polizei erachtet es als eine Form von Bettelei – und die ist in der Stadt Bern nicht verboten. «Selbstverständlich muss man das von Fall zu Fall abklären», sagt Corinne Müller, Mediensprecherin der Kantonspolizei Bern, auf Anfrage. In den letzten zwei Wochen haben sich bei der Polizei fünf Personen gemeldet, die von den «Spendensammlern» angesprochen wurden. Strafanzeigen sind bis jetzt bei der Polizei keine eingereicht worden.
Beweisführung extrem schwierig
Mittels Strafanzeige gegen die Personen vorzugehen, hätte sowieso wohl eher wenig Aussicht auf Erfolg. Laut Heidi Sägesser, wissenschaftliche Mitarbeiterin am Institut für Strafrecht und Kriminologie der Universität Bern, scheint es sich hier um ein Geschäft mit Mischcharakter (Bettel/Spende) zu handeln. «In der Praxis gestaltet sich die Beweisführung für diese Art von Straftat eher schwierig.» Der vermeintlich Betrogene müsste vor Gericht nachweisen, dass ihm aufgrund seiner Spende ein Vermögensschaden entstanden ist. Dies sei insofern eine Herausforderung, als die Gegenleistung, die der Betrogene erhalte, eine ideelle sei, der kein marktmässiger (Geld-)Wert zukomme. Zudem müsste auch der Beweis erbracht werden, dass die übrigen Voraussetzungen für Betrugsstrafbarkeit (u. a. die arglistige Täuschung) erfüllt sind. Dass derart gelagerte Fälle nur selten vor Gericht gelangten, verdeutliche der Blick auf die bisherige Rechtsprechung: Bislang gebe es kaum Urteile zu dieser Thematik.
Gehörlosenfachstelle verärgert
Besonders ärgerlich ist die dreiste Vorgehensweise aber nicht nur für geprellte Passanten, sondern auch für die Interessengruppen, in deren Schatten sich die «Spendensammler» bewegen. Um möglichst authentisch zu wirken, benutzen die jungen Frauen und Männer nicht nur gefälschte Logos und Piktogramme aus dem Behindertenbereich, sondern gehen sogar in der Nähe von Behinderteninstitutionen auf Betteltour – unter der Vorgabe, selbst behindert zu sein. So sind die «Spendensammler» etwa auch an der Belpstrasse vor der Fachstelle Information und Beratung für Gehörlose anzutreffen. Für Martin Wiedmer, Co-Leiter der Fachstelle, ein Unding. Er versichert, dass seine Fachstelle nichts mit der Aktion zu tun habe. Sammelaktionen auf offener Strasse würden grundsätzlich nicht durchgeführt. Und: «Wenn es tatsächlich das Bestreben gäbe, ein Zentrum für Gehörlose und Menschen mit Behinderung einzurichten, wüssten wir darüber Bescheid.»
Konsumentenschutz im Bild
Klare Worte findet auch Konsumentenschützerin Sara Stalder. Der Stiftung für Konsumentenschutz ist die Masche, wie sie derzeit in Bern angewendet wird, hinlänglich bekannt. Es sei absolut verwerflich, dass die «Spendensammler» als Trittbrettfahrer aufträten und sich selbst als behindert ausgäben, um in krimineller Weise an Geld zu kommen, sagt Stalder.
Da das Vorgehen rechtlich sehr schwer zu unterbinden sei, bleibe einzig die Möglichkeit, Empfehlungen abzugeben. Grundsätzlich rät die Stiftung für Konsumentenschutz: bei Spendenaufforderungen auf offener Strasse sich nicht zu Bargeldzahlungen überreden lassen. Vor einer Spende gut überlegen, ob man tatsächlich gewillt ist, für den angegebenen Zweck Geld auszugeben – und: «Sobald Druck ausgeübt wird, sollte man von einer Spende auf jeden Fall absehen», so Stalder. (Der Bund)
Erstellt: 08.07.2011, 09:43 Uhr
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3 Kommentare
Diese Art von Bettelei gibt es in Bern schon seit Jahrzehnten. Sie gingen früher von Beiz zu Beiz. Heute eben auf der Strasse. Es ist jedem klar, woher sie kommen und was sie sind, aber wir sind schon soweit, dass man das nicht mehr aussprechen darf, ohne als Rassist zu gelten. Hinweis: Sarkozy hat einige davon ausgewiesen. Antworten
Wenn der Vater Staat dies zulässt, dann kann ich nur sagen "selber schuld". Wenn man WIRKLICH gewollt hätte, hätte man dem Treiben längst Einhalt gebieten können, zumal man ja weiss, dass bei der Spendenaktion zum Teil geschummelt wird. Aber wie bei so Vielem, fehlt schlichtweg der Wille! Antworten
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