Bärenpark-Opfer war alleine unterwegs
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Der junge Mann sei in Köniz bevormundet, informiert die zuständige Behörde. Er lebe und arbeite in einer Institution für Behinderte und sei nie als fremd- oder selbstgefährdend eingestuft worden. Der Mann sei ohne Begleitung unterwegs gewesen, weil es in seiner bisherigen Geschichte nie Anhaltspunkte gegeben hätte, dass eine ständige Begleitung nötig wäre, erklärt die Vormundschaftsbehörde. Deshalb konnte er sich auch am letzten Samstag in Bern frei bewegen.
Wie der Mann in das Bärengehege gelangen konnte, und ob er fiel oder selbstständig sprang, wird derzeit noch von der Polizei abgeklärt. (jek/pd/)
Erstellt: 25.11.2009, 14:59 Uhr
















