Bern

Auf Kollisionskurs mit Europa

Von Artur K. Vogel. Aktualisiert am 22.10.2011 1 Kommentar

Die wöchentliche Kolumne von Artur K. Vogel.

Die Flaggen der EU und ihrer Mitgliedsländer hängen in stürmischem Wind, während die Schweiz am Sonntag ihr neues Parlament wählt.

Die Flaggen der EU und ihrer Mitgliedsländer hängen in stürmischem Wind, während die Schweiz am Sonntag ihr neues Parlament wählt.
Bild: Keystone

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Die Wahl eines Parlaments ist für jede Demokratie ein grosser Tag. Doch im Gegensatz zu Frankreich, Grossbritannien, den USA und anderen grossartigen Demokratien haben wir in der Schweiz bekanntermassen starke Instrumente für die direkte Ausübung demokratischer Rechte, etwa die Volksinitiative, das fakultative und das obligatorische Referendum. Mit ihnen können wir an der Urne Entscheide des Parlaments korrigieren und manchmal ins Gegenteil verkehren.

Zwar wird niemand behaupten, «das Volk» – oder jene Bürgerinnen und Bürger, die überhaupt abstimmen – könne sich nicht irren; in der Masse ist der Mensch nicht a priori klüger. Doch das sind die systemimmanenten Schwächen, die man akzeptiert, wenn man an die direkte Demokratie glaubt und an ihr festhalten will.

Volksentscheide sind also praktisch sakrosankt; jedenfalls sind sie mit der höchsten politischen Weihe versehen. Gleichzeitig ist die direkte Demokratie das grösste Hindernis für die Annäherung der Schweiz an die Europäische Union. Regierende in vielen EU-Ländern betrachten das Schweizer System mit Skepsis. Sie trauen ihren eigenen Stimmbürgern nicht über den Weg und hüten sich, über umstrittene Fragen an der Urne abstimmen zu lassen.

Wo sie es trotzdem tun müssen, gehen solche Abstimmungen oft zuungunsten der Regierenden aus: Als die Franzosen und die Holländer 2005 an der Urne die neue Europäische Verfassung ablehnten, machten sie von ihren demokratischen Rechten Gebrauch, wurden aber von Brüssel belehrt, dass diese nicht zählten: Die Verfassung wurde als sogenannter Vertrag von Lissabon neu aufgelegt, und diesmal schauten die Regierungen darauf, dass er durch die Parlamente geboxt wurde, ohne den Test an der Urne bestehen zu müssen. Nur die Iren durften dank eines Urteils des Verfassungsgerichts über den Vertrag abstimmen und lehnten ihn prompt ab. Die EU akzeptierte das Verdikt einmal mehr nicht und zwang dem Land eine zweite Abstimmung auf, die diesmal das von Brüssel verlangte Resultat erbrachte.

In Zukunft wird es vermehrt zu Frontalkollisionen zwischen der direktdemokratischen Schweiz und europäischen Institutionen kommen. Ein marginales, aber bezeichnendes Beispiel ist der «Fall Emre gegen die Schweiz», mit Urteil vom 11. Oktober vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Strassburg entschieden («Bund» von gestern): Emrah Emre ist ein Türke, der 1986 als Kind in die Schweiz kam und hier zum Serientäter wurde, 1997 und 1999 zu bedingten Gefängnisstrafen verurteilt, 2002 zu einer unbedingten, nicht wegen Lappalien, sondern wegen schwerer Körperverletzung, Raub, Verstössen gegen das Waffengesetz und so weiter. Deshalb verfügte die Neuenburger Ausländerbehörde seine Ausschaffung, und er wurde im Oktober 2004 in die Türkei spediert. Schon im ersten Halbjahr 2005 reiste er illegal wieder ein, wurde zu weiteren Haftstrafen verurteilt und am 1. November 2005 erneut ausgeschafft.

Fremde Richter

Seit dem 28. November 2010 weiss die Welt, was die Schweizer Stimmberechtigten von der Entfernung krimineller Ausländer halten: Die Ausschaffungsinitiative wurde mit 52,3 Prozent der Stimmen und von 17,5 Kantonen angenommen. Der Gerichtshof für Menschenrechte allerdings foutiert sich darum und hat vor einer guten Woche ein Urteil erlassen, das dem Schweizer Volkswillen diametral entgegensteht: Gestützt auf die Artikel 8 und 46 der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) entschied das Gericht, dass Emre zu Unrecht ausgeschafft worden sei, und sprach ihm eine Genugtuung zu.

Die EMRK «gewährleistet die Grundrechte wie das Recht auf Leben, das Verbot der Folter, das Recht auf Freiheit und Sicherheit, das Recht auf einen gerechten Prozess und auf Achtung des privaten oder Familienlebens, die Meinungsäusserungsfreiheit oder das Verbot der Diskriminierung», heisst es auf der Internetseite des EDA. Emre hat faire Prozesse gehabt und alle Rechtsmittel ausgeschöpft; er ist nicht gefoltert worden, und das Recht auf Freiheit hat er mit seinen Straftaten verwirkt. Es ist nicht nachvollziehbar, wie das Strassburger Gericht zum Schluss kommen konnte, seine Menschenrechte seien verletzt worden. Aber fünf Richter unterschrieben das Urteil, nur der Schweizer Richter Giorgio Malinverni und der Isländer David Thór Björgvinsson widersetzten sich.

Künftige Konflikte sind also programmiert, nicht nur mit dem Strassburger Gericht, das die Interessen von Straftätern höher zu werten scheint als die Rechte von Gesellschaften und potenziellen Opfern. Unsere direktdemokratischen Institutionen werden uns noch lange Zeit daran hindern, der EU beizutreten. Treten wir nicht bei, müssen wir uns jedoch EU-Regeln und -Entscheiden unterwerfen, die teils ohne unsere Beteiligung entstanden sind, teils gegen unsere eigenen Gesetze durchgepaukt werden. Wie wir dieses Dilemma meistern wollen, ist rätselhaft; jedenfalls sind die neuen Parlamentarierinnen und Parlamentarier gefordert, die morgen gewählt werden. (Der Bund)

Erstellt: 22.10.2011, 11:50 Uhr

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1 Kommentar

Martin Ruefer

22.10.2011, 16:39 Uhr
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Sehr guter Artikel. Aber ich bin mit Herrn Vogel in einem Punkt nicht einverstanden. Das Strassburger Gericht wie übrigens alle Richter sind nicht eine göttliche Gerichtbarkeit und deshalb zu kritisieren. Ich hätte in diesem Punkt wenigsten eine politische Reaktion hören wollen. Diese unverständliche Urteil ist abzulehnen und den Türken dort zu belassen wo er ist. Basta. Antworten



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