Wie die EU ihre Steuerzahler kontrolliert
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Der automatische Informationsaustausch stellt sicher, dass sich Steuerpflichtige in der EU nicht mehr von der Versteuerung ihrer Zinseinnahmen drücken können.
Die Datensätze, die seither zwischen den Ämtern der einzelnen EU- Länder ausgetauscht werden, bestehen jeweils aus vier Angaben. Neben dem Namen und des Wohnsitzes des Steuerpflichtigen, dem Namen der Bank und der Kontonummer wird auch die Höhe der geleisteten Zinszahlungen mitgeteilt.
Angaben zu einzelnen Gut- oder Lastschriften auf den Konten werden nicht gemacht. Auch die Höhe des auf den Konten liegenden Vermögens wird vom automatischen Informationsaustausch nicht erfasst. Allerdings können die Behörden aufgrund der Höhe der Zinszahlungen Rückschlüsse darüber ziehen, ob die Steuerpflichtigen ihr Vermögen korrekt deklariert haben.
Die Rolle der Schweiz
Der automatische Informationsaustausch ist in einer 2003 vom Europäischen Rat verabschiedeten Richtlinie geregelt und für die EU- Mitglieder verbindlich. Die Richtlinie trat allerdings erst in Kraft, als auch die Schweiz in eine Besteuerung der Zinsen eingewilligt hatte. Mit diesem Passus hat die EU eine Kapitalflucht in Länder wie die Schweiz, Liechtenstein, Andorra oder Monaco verhindern wollen.
Im Zinsabkommen, das Teil der «Bilateralen II» sind, hat sich die Schweiz zur schrittweisen Einführung einer Quellensteuer von 35 Prozent auf Zinseinnahmen verpflichtet. Weil so zwar die Steuereinnahmen fliessen, aber keinerlei Informationen zu den einzelnen Kontoinhabern weitergereicht werden, ist die Quellensteuer für die Behörden in den EU-Ländern nicht gleich wertvoll wie der automatische Informationsaustausch.
Allerdings stellen auch noch nicht alle EU-Länder diese Information zur Verfügung: Luxemburg, Österreich und Belgien wurde eine Übergangsfrist eingeräumt, in der sie auf die Zinszahlungen ebenfalls eine Quellensteuer erheben.
Belgien hat schon umgestellt
Dieses Recht haben sie, solange die EU nicht mit allen typischen europäischen Steuerflucht-Länder ein Abkommen über einen Informationsaustausch auf Anfrage geschlossen hat und diese Länder eine Quellensteuer eingeführt haben. Belgien hat allerdings bereits auf Anfang dieses Jahres auf den automatischen Informationsaustausch umgestellt. (jak/sda)
Erstellt: 25.02.2010, 14:27 Uhr
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