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Stresstest für Berlusconis knappe Mehrheit

Von René Lenzin, Mailand. Aktualisiert am 13.01.2011 1 Kommentar

Heute entscheidet das Verfassungsgericht über das Gesetz, das den Premier vor Prozessen schützt. Und es stehen heikle Abstimmungen im Parlament an.

Der Entscheid des Verfassungsgerichts werde die Stabilität seiner Regierung nicht gefährden, sagt Berlusconi.

Der Entscheid des Verfassungsgerichts werde die Stabilität seiner Regierung nicht gefährden, sagt Berlusconi.
Bild: Keystone

Die Weihnachtspause, in der Italiens Politiker viel geredet, aber nichts entschieden haben, ist vorbei. Einen Monat nach seinem hauchdünnen Sieg in der Vertrauensabstimmung steht für Regierungschef Silvio Berlusconi nun die Zeit der Bewährung an. Sein politischer Überlebenskampf spielt sich an zwei Fronten ab: Im Parlament sind ein Misstrauensantrag gegen Kulturminister Sandro Bondi sowie die Verordnungen zum umstrittenen Steuerföderalismus traktandiert. Zudem entscheidet sich, ob der Premier bald wieder vor die Richter treten muss.

Heute gibt das 15-köpfige italienische Verfassungsgericht bekannt, ob die im vergangenen April in Kraft gesetzte Bestimmung über den «Legittimo impedimento» mit dem Grundgesetz vereinbar sei. Der Name dieses Gesetzes lässt sich mit «gerechtfertigte Verhinderung» übersetzen. Es besagt, dass der Premierminister und seine Regierungskollegen kraft ihrer amtlichen Verpflichtungen nicht an Strafprozessen teilnehmen müssen. Es handelt sich um eine 18 Monate dauernde Übergangsbestimmung, die Berlusconi mit einer definitiven Immunitätsbestimmung für die höchsten Staatsämter ablösen möchte. Ein erster Versuch dazu war im Oktober 2009 vor dem Verfassungsgericht gescheitert.

Drei Verfahren

Am Dienstag hat das Verfassungsgericht seine Beratungen begonnen. Heute versammeln sich die 14 Richter und die eine Richterin, um über das Urteil zu befinden. Erwartet wird ein knapper Entscheid, tendenziell zu Ungunsten des Regierungschefs. Acht Mitglieder des Gerichts wollten das Gesetz teilweise für ungültig erklären, fünf hielten es für verfassungskonform und zwei seien noch unentschlossen, spekulierte der Mailänder «Corriere della Sera». Eine teilweise Zurückweisung könnte darin bestehen, dass die Regierungsmitglieder zwar grundsätzlich ihre Verhinderung geltend machen können, das Gericht aber in jedem Einzelfall entscheiden müsste, ob diese wirklich gerechtfertigt sei.

Nach seiner Visite bei der deutschen Bundeskanzlerin Angela Merkel gab sich Berlusconi gestern gelassen. Der Entscheid des Verfassungsgerichts werde die Stabilität seiner Regierung nicht gefährden, sagte er an einer Medienkonferenz. Doch zuvor hatte er zu verstehen gegeben, dass er eine teilweise Ungültigkeitserklärung des Gesetzes ebenso als Niederlage empfände wie eine vollständige. Denn in beiden Fällen läge sein juristisches Schicksal wieder in den Händen der Richter. Diese müssten dann entscheiden, ob die drei laufenden Verfahren gegen Berlusconi sistiert bleiben:

Dieselben Delikte

  • Angeklagt ist er wegen Korruption, weil er seinem früheren Vertrauensanwalt David Mills 600'000 Euro für Falschaussagen überwiesen haben soll. Mills wurde wegen passiver Bestechung zu viereinhalb Jahren verurteilt. Allerdings hat der Kassationshof das Urteil aufgrund der Verjährung aufgehoben.
  • Unterschlagung und Steuerbetrug lautet die Anklage im Fall Mediaset. Berlusconis Fernseh-Holding soll Filmrechte überteuert eingekauft und einen Teil des Preises auf schwarzen Konten im Ausland platziert haben.
  • Abgeschlossen sind die Ermittlungen im Fall Mediatrade, einem Unterverfahren zu den Filmrechten. Dabei geht es um dieselben Delikte.

Fini und Casini sind ausschlaggebend

Eine Niederlage vor dem Verfassungsgericht wäre für den Regierungschef doppelt ärgerlich. Nicht nur befände er sich sofort wieder im Visier der Justiz. Sondern er müsste sich nebst allen andern Schwierigkeiten auch noch vorzeitig um eine Neuauflage der Immunität in eigener Sache kümmern. Und dies wohl gegen den Widerstand seines früheren Koalitionspartners Gianfranco Fini. Dieser hat zwar in den vergangenen 16 Jahren diverse Ad-personam-Gesetze Berlusconis mitgetragen. Aber nach dem definitiven Bruch mit dem Premier würde er sich völlig unglaubwürdig machen, wenn er diesem ein weiteres Mal zum Schutz vor der Justiz verhelfen würde.

Trotz seinem Sieg in der Vertrauensabstimmung vom Dezember steht und fällt Berlusconi mit dem Verhalten von Fini und Pier Ferdinando Casini, dem Chef der christdemokratischen Zentrumsunion. Die nächsten Tage werden zeigen, welche inhaltlichen Zugeständnisse die Regierung Fini und Casini machen muss, damit diese die Vorlagen im Parlament nicht zu Fall bringen. Nächste Woche befasst sich die Abgeordnetenkammer mit der Umsetzung des Steuerföderalismus, dem wichtigsten Anliegen von Berlusconis Allianzpartner Lega Nord. Lega-Präsident Umberto Bossi hat bereits vorzeitige Neuwahlen gefordert für den Fall, dass dieses Projekt nicht durchkommt.

Gute Gelegenheit

Für Ende Monat ist zudem die Misstrauensabstimmung gegen Kulturminister Bondi geplant. Die Opposition will ihn zum Rücktritt zwingen, weil er bei Schutz und Unterhalt der nationalen Kulturgüter versagt habe. Diese Abstimmung ist zwar nicht existenziell für die Regierung. Aber sie bietet Fini und Casini eine gute Gelegenheit, dem Regierungschef seine Abhängigkeit von ihnen zu demonstrieren. (Tages-Anzeiger)

Erstellt: 12.01.2011, 21:50 Uhr

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1 Kommentar

Hans Vögtlin

18.01.2011, 12:28 Uhr
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Berlusconi ist eine moralische Schande für Italien, und ich begreife nicht, wieso er immer wieder seinen Kopf aus der Schlinge ziehen kann. Heimlicherweise wird er wohl immer noch bewundert als Modelltyp des ital. Mannes. Oder aber es sind allzuviele in seine Machenschaften involviert, so dass er diese Kumpanen in der Hand hat. Vieles erinnert erinnert einen an das antike Klientelwesen. Antworten




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