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Ausland

Steinbrücks Gesetz gegen Steuerhinterzieher bald unter Dach

Aktualisiert am 17.04.2009

Nach wochenlangem Tauziehen in der Grossen Koalition will die deutsche Regierung das Gesetz zur Bekämpfung der Steuerhinterziehung in den kommenden zwei Wochen verabschieden.

Kampf den Steuerhinterziehern: Deutschlands Finanzminister Peer Steinbrück.

Kampf den Steuerhinterziehern: Deutschlands Finanzminister Peer Steinbrück. (Bild: Keystone)

Der deutsche Regierungssprecher Thomas Steg sagte am Freitag in Berlin, möglicherweise stehe die Einigung schon bis zum Montag, was einen Kabinettbeschluss am Mittwoch ermögliche. Ansonsten werde das Gesetz eine Woche später von der Ministerriege beraten.

Der Gesetzentwurf von Finanzminister Peer Steinbrück (SPD) sieht unter anderem vor, dass die Finanzämter Steuerpflichtigen bestimmte Vergünstigungen versagen dürfen, wenn diese Geschäftsbeziehungen zu Steueroasen haben und darüber unzureichend Auskunft geben. Darüber hinaus sollen Mitwirkungs- und Aufbewahrungspflichten über Kapitalanlagen im Ausland erweitert und Prüfungsrechte der Finanzbehörden ausgedehnt werden. Kommen Bürger diesen Mitwirkungspflichten nicht nach, soll ihnen ein Bussgeld bis 5000 Euro drohen.

Union: Steuerzahler unter Generalverdacht

Die Union im Bundestag hatte es jedoch nach einer Expertenanhörung als verfehlt kritisiert, alle Steuerzahler unter den Generalverdacht der Steuerhinterziehung zu stellen, nur weil sie Geschäftsbeziehungen zu bislang unkooperativen Staaten haben. Dieser «Alleingang des Bundesfinanzministers» sei nicht nur verfassungsrechtlich zweifelhaft, sondern belaste auch den Standort Deutschland und gefährde Arbeitsplätze, erklärten der finanzpolitische Sprecher Otto Bernhardt und der zuständige Berichterstatter Manfred Kolbe.

Der Bund der Steuerzahler hatte kritisiert, dass das Finanzministerium den Steuerzahler in Haftung nehmen wolle, weil andere Staaten nicht kooperierten. Es sei zu befürchten, dass redlichen Steuerzahler erhöhte Nachweis- und Mitwirkungspflichten auferlegt werden sollten, nur weil sie Geschäftsbeziehungen ins Ausland unterhalten. (vin/ap)

Erstellt: 17.04.2009, 16:14 Uhr

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