Nordrhein-Westfalen hat Schweizer Steuerdaten gekauft

Aktualisiert am 26.02.2010

Der Streit um den Kauf gestohlener Schweizer Bankdaten geht in eine neue Runde: Nordrhein- Westfalen hat den angekündigten Kauf vollzogen.

Hier liegt sie nun, die CD: Finanzministerium von Nordrhein-Westfalen.

Hier liegt sie nun, die CD: Finanzministerium von Nordrhein-Westfalen. (Bild: Keystone)

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Die Daten-CD liege der Finanzverwaltung nun vor, teilte die Staatskanzlei in Düsseldorf am Freitag mit. Die Finanzverwaltung werde die Daten der Justiz übergeben und das weitere Vorgehen mit der Generalstaatsanwaltschaft Düsseldorf absprechen.

Zur Kaufsumme wollte eine Sprecherin des Finanzministeriums keine Angaben machen. Die «Süddeutsche Zeitung» und der «Tagesspiegel» (Samstagsausgaben) sowie «Spiegel online» berichteten übereinstimmend, die Behörden hätten dem Informanten 2,5 Millionen Euro bezahlt.

Zahl der Selbstanzeigen steigt

Der Erwerb der Steuerdaten liess in dem Bundesland die Zahl der Selbstanzeigen in die Höhe schnellen. Binnen einer Woche habe sich die Zahl der Selbstanzeigen fast verdoppelt, teilte das Düsseldorfer Finanzministerium mit: Die Zahl sei von 572 Selbstanzeigen in der vergangenen Woche auf mittlerweile 1066 gestiegen.

Auch in Bayern, das angekündigt hatte den Kauf der Daten zu prüfen, verdoppelte sich die Zahl der Selbstanzeigen innerhalb einer Woche knapp. Mittlerweile haben sich 1229 Bürger selbst angezeigt, wie ein Sprecher des Finanzministeriums sagte. Vor einer Woche waren es erst 644.

Bund zahlt nicht

In Baden-Württemberg teilte die in der Angelegenheit tief zerstrittene Koalition aus CDU und FDP unterdessen mit, das Bundeszentralamt für Steuern in Bonn solle die Daten bewerten und bei einem positiven Ergebnis auch den Kauf übernehmen. Dies sei mit dem Finanzministerium klar vereinbart worden.

Der Sprecher des Finanzministeriums in Berlin sagte allerdings, dass der Bund und das Bundeszentralamt selbst nicht als Käufer einspringen würden. Ein Kauf sei einzig Sache der Länder: «Wenn gekauft werden soll, wird der Kauf von einem Bundesland vollzogen.»

Der Bund unterstütze die Länder, indem er einen Ankauf rechtlich bewerte. Auch könne er koordinierend tätig werden, wenn sich Bundesländer zum Daten-Kauf entscheiden sollten, sagte der Sprecher.

Hitzige Debatte

Medienberichten zufolge könnte die Auswertung der angebotenen Steuerdaten dem Fiskus bis zu 400 Millionen Euro an Steuernachzahlungen bescheren. Über den Ankauf solcher Daten hatte sich in Deutschland jedoch eine hitzige Debatte entwickelt.

Vor allem FDP-Vertreter äusserten sich zurückhaltend. Bezweifelt wurde, ob der Staat die offensichtlich gestohlenen Daten in späteren Steuerstrafverfahren überhaupt verwenden darf.

Der deutsche Finanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) gab Anfang Februar prinzipiell grünes Licht für den Kauf und die Auswertung der angebotenen Datensätze.

Bedenken wegen Rechtshilfe-Gesuch

Offen ist, ob die Schweiz die im Zusammenhang mit den Steuerdaten erbetene Rechtshilfe von mehreren deutschen Bundesländern erhält. Die zuständigen Ressorts prüften derzeit noch mögliche Bedenken, sagte ein Sprecher des deutschen Justizministeriums. Es gebe aber relativ wenig Spielraum, das Ersuchen abzulehnen.

Der Streit über den Umgang mit der illegal beschafften Steuer-CD wird am kommenden Dienstag auch Thema bei einem Treffen Schäubles mit seinem Berner Amtskollegen Hans-Rudolf Merz in Berlin sein. Schäuble und Merz verhandeln dann über ein neues Doppelbesteuerungsabkommen. (sam/sda)

Erstellt: 26.02.2010, 20:08 Uhr

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