Ausland

Hoffnung für die Lärmbürger

Von Norbert Raabe. Aktualisiert am 17.10.2011 62 Kommentare

Ein Gericht hat dem Flughafen Frankfurt, dem drittgrössten Airport in Europa, ab dem 21. Oktober Nachtruhe von 23 bis 5 Uhr verordnet – zur Freude von zahlreichen Aktivisten in ganz Deutschland.

Bald Vergangenheit? Passagierjet beim Nachtflug nahe dem Flughafen von Frankfurt am Main.

Bald Vergangenheit? Passagierjet beim Nachtflug nahe dem Flughafen von Frankfurt am Main.
Bild: Keystone

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Rechtsstreitigkeiten um Airport Frankfurt

Am Flughafen von Frankfurt am Main soll die neue Landebahn Nordwest laut den bisherigen Plänen am 21. Oktober feierlich in Betrieb genommen werden – im Beisein von Bundeskanzlerin Angela Merkel. Um sie bauen zu können, wurde im Rahmen einer Mediation mit beteiligten Interessengruppen vereinbart, dass ein Nachtflugverbot gelten solle - doch die hessische Landesregierung hielt sich nicht daran und liess systematische Flugbewegungen zu. Der aktuelle Gerichtsentscheid gibt Vertretern der Gegenseite nun Recht.

Das Hessische Verwaltungsgericht hatte schon im Jahr 2009 geurteilt, dass die Pläne im neuen Planfeststellungsbeschluss für den Flughafen «nicht mit dem gesetzlich gebotenen Schutz der Bevölkerung vor nächtlichem Fluglärm zu vereinbaren» seien und die Landesregierung nachbessern müsse.

Die Nordwest-Bahn verursacht bereits weiteren Ärger: Startende Maschinen auf dem Weg nach Norden müssen erst eine Schleife nach Süden fliegen, damit sie einem Jet, der auf der neuen Piste durchstarten muss, nicht in die Quere kommen können. In mehreren Kommunen im Bundesland Rheinland-Pfalz dürfte deswegen mehr Fluglärm anfallen. Die rot-grüne Regierung dort hat bereits angekündigt, rechtlich gegen die neuen Flugrouten vorzugehen.

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Freude herrscht – auch in der Ortschaft Kastel, die westlich des Frankfurter Flughafens liegt. Die hiesigen Grünen fühlen sich laut der lokalen Presse durch den Gerichtsbeschluss bestärkt. Schon am kommenden Samstag wollen sie nach dem Motto «Jetzt erst recht» die nächste Protestaktion veranstalten und vor dem Bahnhof Unterschriften sammeln – auch gegen den Lärm, der durch eine neue Südumfliegung entsteht, wenn der Flughafen die neue Nordwest-Bahn in Betrieb nimmt (siehe Infobox zu den Rechtsstreitigkeiten).

Thomas Morf vom Verein «Flugschneise Süd – Nein» in Benglen, der sich seit Jahren gegen Fluglärm engagiert, nahm die Nachricht vom Nachtflugverbot für Frankfurt erstaunt auf. «Ich muss sagen, ich bin höchst erstaunt», erklärt er gegenüber DerBund.ch/Newsnet, «ich gönne es den Menschen dort wirklich von ganzem Herzen. Und ich hoffe, dass das Urteil Bestand haben wird.»

Ein folgenreicher Rechtsstreit

Der deutsche Flughafenverband ADV äusserte dagegen scharfe Kritik: «Ein herber Schlag für den Wirtschaftsstandort Deutschland», teilte er mit. Das Transportunternehmen Lufthansa (LHA 8.39 -4.26%) Cargo rechnet mit «erheblichen wirtschaftlichen Schäden» für das Weihnachtsgeschäft, während die betroffenen Anbieter Tuifly und Condor bereits hektisch daran arbeiten, den «gesamten Flugplan umzumodeln», wie die «Financial Times Deutschland» Condor-Chef Ralf Teckentrup in der Presse zitierte.

Für die Airline Swiss hat der Entscheid laut der Pressestelle keine Folgen. Und auch der Flughafen Zürich, wo bereits ein strenges Nachtflugverbot gilt, wird der Medienstelle zufolge keine Konsequenzen spüren. Doch für betroffene Airlines könnten Nachtflugverbote «sehr grosse Auswirkungen haben», wie Max Ungricht, Chefredaktor der Fachzeitschrift «Cockpit», erklärt. Neben den Fluggesellschaften, deren Interkontinentalflüge bislang in der Nacht in Frankfurt landen, dürften auch Transport-Airlines und Postbeförderer die Folgen der Entscheidung zu spüren bekommen. «Cargo-Flüge und Parcel-Flights werden ja fast ausschliesslich nachts durchgeführt», sagt er.

Widerständler auf dem Vormarsch

Wirklich endgültig ist der Richterspruch, der die Zeit von 23 Uhr bis 5 Uhr umfasst, noch nicht. Zwar wird die Regelung am 21. Oktober sicher in Kraft treten, weil in dieser Instanz kein Rechtsmittel mehr dagegen möglich ist. Doch der Bundesgerichtshof in Leipzig könnte das Urteil des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs noch kippen – eine wegweisende Entscheidung, die allerdings erst in einigen Monaten zu erwarten ist.

Falls die Bundesrichter das Urteil allerdings bestätigen sollten, dürfte freilich Jubel ausbrechen – in ganz Deutschland. Die Anti-Fluglärm-Vereinigungen, die in den vergangenen Jahren wie Pilze aus dem Boden schossen, würden sich ermutigt fühlen – von Hamburg über Düsseldorf, wo die «Bürger gegen Fluglärm» immer mehr Nachtflüge beklagen, bis hinunter nach München, wo das Aktionsbündnis «Aufgemuckt» gegen eine dritte Startbahn kämpft. Insgesamt zählt die Webseite der «Bundesvereinigung gegen Fluglärm» 55 Mitgliedsvereine auf – wobei natürlich nicht alle Lärmbürger-Verbände des Landes dem Bündnis beigetreten sind.

Nachtflug-Genehmigung – ein Flughafen weiter

Für den Grossraum Frankfurt nennt die Webseite gleich fünf Widerstandsnester – einmal abgesehen von der staatlichen Opposition im benachbarten Bundesland Rheinland-Pfalz. Schon am 22. Oktober wollen zahlreiche Abgeordnete des Landtags an einer Kundgebung teilnehmen. Das Ziel ist laut einem Bericht auf der Webseite Verkehrsrundschau.de nicht nur ein striktes Nachtflugverbot, sondern auch eine Vernetzung des Frankfurter Airports mit dem Flughafen Frankfurt-Hahn, der westlich in der dünn besiedelten Region Hunsrück liegt.

Dort gibt es schliesslich eine Nachtfluggenehmigung, nicht wahr? Zwar seien bei Flugverlagerungen dorthin Starts und Landungen am Tag anzustreben, zitierte die «Verkehrsrundschau» den Mainzer CDU-Abgeordneten Wolfgang Reichel – aber auch Nachtflüge solle es geben können. Und notfalls müssten Bürger in der unmittelbaren Nähe des Flughafens umgesiedelt werden. Zu dumm nur, ist die «Bürgerinitiative gegen den Nachtflughafen Hahn» dort schon lange auf den Barrikaden. (DerBund.ch/Newsnet)

Erstellt: 12.10.2011, 16:42 Uhr

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62 Kommentare

Rolf Wittwer

12.10.2011, 17:10 Uhr
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Die Fluglärmgegner sind privilegiert, das sie als einzige Bevölkerungsgruppe Lärm ausgesetzt sind. Da sich die Eisenbahn, der Strassenverkehr und gelegentlich andere Geräte (Polizei, Feuerwehr, Ambulanz), Maschinen etc., absolut geräuschlos durch Tag und Nacht bewegen, muss dieser geschundenen Gruppe jede Hilfe gewährt werden.
Vorschlag: Entschädigt sie mit Gratisflügen nach Wunschdestinationen.
Antworten


Manfred Grieshaber

12.10.2011, 20:11 Uhr
Melden 29 Empfehlung

Das Ganze ist doch schizophren. Jeder will im Supermarkt Äpfel aus Südafrika, Blumen aus Kenia, Lammfleisch aus Neuseeland und Wein aus Argentinien. Das alles kommt als Luftfracht. Wenn die Preise für diese Produkte steigen weil der Transport sich wegen eines Nachtflugverbotes erhöht wird auch sofort gemeckert, also entweder Fluglärm oder wir ändern unser Konsumverhalten. Antworten




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