Gericht verbietet Minarett-Plakat

Aktualisiert am 12.03.2010

Ein französisches Gericht hat ein Wahlplakat der rechtsextremen Partei Front National (FN) verboten, das eine vollverschleierte Frau und Minarette in Raketenform zeigt.

Per einstweiliger Verfügung ordnete das Gericht am Freitag an, die von der FN-Jugendorganisation verbreiteten «provokativen» Plakate innerhalb von 24 Stunden abzunehmen. Bei Fristüberschreitung drohen pro Tag 500 Euro Bussgeld.

Mit dem umstrittenen Plakat macht der FN in der südöstlichen Region Provence-Alpes-Côte d'Azur Werbung für die Regionalwahlen an diesem und am nächsten Sonntag. Es trägt die Aufschrift «Nein zum Islamismus». Darunter sind die Minarette in Raketenform auf einer Frankreichkarte zu sehen, die wiederum von einer algerischen Flagge bedeckt ist. Am Bildrand steht eine verschleierte Frau.

Der Rechtsextreme Jean-Marie Le Pen ist das Zugpferd der FN bei den Regionalwahlen. Die von seiner Partei entworfene Wahlwerbung ähnelt einem Plakat, mit dem die Anti-Minarett-Initiative in der Schweiz im vergangenen November für ein Bauverbot von Minaretten geworben hatte. Wegen Plagiatsvorwürfen liegt deshalb auch eine Beschwerde aus Genf vor. (sam/sda)

Erstellt: 12.03.2010, 20:09 Uhr

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