Ausland

Frankreichs Wahlgang hat ein Nachspiel für Schweizer Medium

Aktualisiert am 22.04.2012 5 Kommentare

Ausländische Medien haben bei Frankreichs Präsidentschaftswahl die Sperrfrist gebrochen. Nun wurde der Staatsanwalt eingeschaltet – auch ein Schweizer Medium soll betroffen sein.

Die Hochrechnungen wurden vor dem erlaubten Zeitpunkt verbreitet: Ein Wähler nimmt seinen Wahlzettel.

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Die Kommission für Wahlumfragen in Frankreich hat die Staatsanwaltschaft wegen der vorzeitigen Veröffentlichung von Hochrechnungen eingeschaltet. Es gebe Vorgänge, die «strafbar» erschienen, teilte die Kommission in Paris mit.

Davon seien Einzelpersonen ebenso wie Medienhäuser betroffen. In Frankreich ist es unter Androhung einer hohen Geldstrafe verboten, Hochrechnungen zur Wahl vor 20 Uhr zu veröffentlichen. Dann schlossen die letzten Wahllokale in Grossstädten. Die Untersuchung richtet sich auch gegen ein Schweizer Medium, wie die «Tribune de Genève» berichtet.

Sperrfrist gebrochen

Ausländische Medien hatten bereits bei der Präsidentschaftswahl 2007 die Sperrfrist gebrochen. Diesmal war auch befürchtet worden, dass sich Zahlen über das Internet rasend schnell verbreiten. Die ersten Wahllokale schlossen in der ersten Runde der Präsidentschaftswahl in kleineren Städten und Dörfern schon um 18 Uhr.

Meinungsforschungsinstitute waren in repräsentativ ausgewählten Orten dabei und lieferten daher schon vor 19 Uhr ihre Hochrechnungen zum Ergebnis der Wahl. Um die Wähler in den Stimmbezirken nicht zu beeinflussen, die noch bis 20 Uhr wählen gehen konnten, durften die Ergebnisse aber vorher nicht veröffentlicht werden. (ami/sda)

Erstellt: 22.04.2012, 22:33 Uhr

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5 Kommentare

Martin Kehl

23.04.2012, 09:08 Uhr
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So eine Regelung kann es auch nur in Frankreich geben. Als ob ein par Hochrechnungen die letzte Stunde der Wahl kritisch beeinflussen könnten.
Vorallem ist es auch ein komplett zahnloses Gesetz, was wollen sie machen, die Wahl wiederholen? Wacht auf, wir leben im Informationszeitalter...
Antworten


Renée Schauecker

23.04.2012, 09:30 Uhr
Melden 4 Empfehlung 0

Seit wann gelten französische Gesetze in der Schweiz? Antworten



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